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Schulrausschmiss rechtens? Eilt sehr!

fusselbürste

Mitglied
Liebe Magdalena,

ich kann Dir leider keinen juristischen Rat geben. Ob Du hier so einen bekommen wirst wage ich auch zu bezweifeln, denn dies kann in der Tat nur ein Anwalt.

Bitte besorge Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Du brauchst einen Rechtsbeistand. Er bespricht mit Dir wie Du weiter vorgehst. Die Kosten für eine außergerichtliche Einigung sind mit diesem Beratungsschein komplett abgedeckt. Du brauchst wirklich nur die 10 € an den Anwalt zahlen.

Sollte es keine außergerichtliche Einigung geben hat Rhenus schon ganz Recht. Es gibt für solche Fälle die Prozesskostenhilfe. Auch hierüber wird Dich der Anwalt im Detail informieren.

Bitte hole Dir diese Hilfe. Ich lese aus Deinen Beiträgen heraus, daß Du Dich nicht unterkriegen lassen willst und das ist genau richtig. Dafür hast Du meinen vollsten Respekt. Aber....es wird sicher nicht leichter und Du brauchst jemanden "professionelles", der Dir zur Seite steht.

Ich wünsche Dir weiterhin viel Mut und Kraft!
 

kemel

Aktives Mitglied
Hallo Magda,

wenn deine Direktorin so heftig auf das Schreiben vom Schulamt reagiert, spricht das dafür, dass sie dort keinen so guten Stand hat oder glaubt zu haben.
Vielleicht gab es ja schon Beschwerde(n) gegen sie.

Du musst diese Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Dazu kann dich niemand zwingen.

Du bist bereits seit 2 1/2 Jahren auf diesem Kolleg.
Um dich nicht zur Prüfung zuzulassen, müssen gravierende Tatbestände vorliegen, die dagegen sprechen.
Deine Anzeige der Schulkollegin und dein Schreiben an das Schulamt sind keine gravierenden Tatbestände.

Mit einer Anzeige der Direktorin würde ich mich (derzeit noch) zurückhalten. Zumal da die Gerichtlichkeit und der Weg dorthin geklärt werden müsste.

Sie soll erst dem Schulamt antworten.

Je nachdem wie lange dein Schreiben an das Schulamt zurückliegt, kannst du dort nach dem Sachstand fragen. So wird das Schulamt an die Sache erinnert und verliert sie nicht aus den Augen. Auch zeigst du damit, dass du am Ball bleibst und eine Antwort erwartest.

Und bei allem verliere dein Ziel nicht aus den Augen.
Lerne weiter für dein Abitur.

Wie sieht es eigentlich mit deinen Mitschülern und Lehren aus? Kommst du mit denen zurecht? Oder gibt es da auch evtl. Probleme?
 

Hexe46

Aktives Mitglied
Hallo an alle. Würde mich sehr freuen, wenn mir hier Leute sagen könnten was ich tun kann. Ich bin total am verzweifeln. Und es eilt SEHR!
Folgendes ist passiert:
Im September letzten Jahres fing eine Mitschülerin an mich dauernd (während des Unterrichts) mit sexuellen Fragen und Anmerkungen zu belästigen. Dies tat sie, weil sie von anderen Mitschülerinnen erfahren hatte, dass ich sehr religiös bin und mich solche sexuellen Sprüche anwidern. Desweiteren gab sie rassistische Bemerkungen über andere Mitschüler ab und verherrlichte mit ihren Äusserungen die NS-Ideolgie. (sie tat das immer nur so, dass niemand ausser ich das hörte).
Ich habe mich im Oktober dann schriftlich an die Kolleg-Direktorin gewandt und mich bei ihr über diese Mitschülerin beschwert.
Darauf führte die Direktorin ein Gespräch mit mir und zwei Gespräche mit meiner Mitschülerin.
Meine Mitschülerin fangte mich darauf im Schulgebäude ab, streckte mir den Mittelfinger bis vor mein Gesicht und sagte, dass mein Gang zur Kollegleitung schlimme Konsequenzen für mich haben werde und drohte mir mit weiteren Sprüchen.
Diesebezüglich habe ich mich erneut schriftlich bei der Kollegleiterin beschwert. Auf dieses Schreiben gab es jedoch KEINE Realtion von der Schulleiung, so dass ich beschlossen habe mich an das Schulamt zu wenden und habe mich dort schriftlich über meine Mitschülerin UND über meine Direktorin beschwert (weil sie nicht mehr auf mich reagiert hatte). Ich gab an, dass ich es nicht verstehen kann, warum die Schulleitung meine Mitschülerin nicht rausgeworfen hat.
Erstmal vorneweg, ich finde es immer gut, wenn Menschen für ihr Recht kämpfen.
Hier habe ich aber den Eindruck, dass aus einer "Mücke ein Elefant" gemacht wird.
Deine Mitschülerin greift dich verbal an und du reagierst genau so wie sie es gern hätte.
Du steigerst dich unnötig in die Sache hinein.
Du wendest dich an die Schulleitung und erwartest das diese sofort auf deine Seite ist und die ungeliebte Mitschülerin rauswirft.
Die Schulleitung muß aber beide Seiten sehen, das ist gerecht.
Nachdem die Schulleitung nicht so reagiert wie du es erwartest, wendest du dich an das Schulamt.
Für mich sieht das Ganze nach einem unnötigen Machtkampf aus.

Euer beider Verhalten macht nicht grad einen "erwachsenen" Eindruck auf mich.
Warum gehst du ihr nicht einfach aus dem Weg?
Höre doch nicht hin, wenn sie redet.
Auch sie hat doch eine Verwahrnung von der Schulleitung bekommen.

Überdenke nochmal die ganze Situation. Wie fing alles an, wie konnte es überhaupt so weit kommen und entscheide dann deine weiteren Schritte.

l.g. Hexe
 

Sisandra

Moderator
Hallo magdalena,

ich sehe das ähnlich wie Hexe und frage mich allen Ernstes, ob es dir so viel wert ist, dass du scheinbar all deine Kraft in diese Auseinandersetzung stecken willst.

Deine Kraft ist nur einmal vorhanden und in 2 Monaten schreibst du Abitur. Hast du das überhaupt noch im Blick?

Alles Gute
Sisandra
 

Rhenus

Urgestein
Hallo magdalena84,

ich möchte vorwegschicken, dass dir hier niemand einen verbindlichen juristischen Ratschlag erteilen
darf!
Wir dürfen alle nur unter Vorbehalt des Rechts- und Sachirrtums unsere Meinung schreiben, wie wir an deiner Stelle handeln würden.
Leider befolgst du meinen Rat nicht und gehst nicht zum Anwalt.
Abgesehen davon, dass dir der Rat nicht viel kostet. Bezahlst du bei einer Beratung im Höchstfalle etwa 10€ mit Schein.

So, ich möchte kurz mal es genauer auf den Punkt bringen.

Ich habe nun drei ganz konkrekte Fragen und würde mich freuen wenn mir jemand diese ganz juristisch beantworten kann.

1.
Muss ich diese Erklärung unterschreiben, dass ich meiner Mitschülerin keinen Grund gebe, dass sie mich dafür belästigen könnte?
Wie gesagt ich habe NIE ihr einen Grund gegeben! Darf mich die Schule rausschmeissen, wenn ich diese Erklärung nicht unterschreibe? JA ODER NEIN?
Info: Ich hätte die Erklärung zu gestern schon abgeben müssen.
Niemand darf genötigt werden gegen seinen Willen Erklärungen oder Handlungen zu leisten.
Wenn dabei jemand unter Zeitdruck gesetzt wird, kommt es einer Nötigung gleich. Dir steht das Recht zu, dich vorher von einem Anwalt beraten zu lassen. Das kann man nicht in zwei Tagen erreichen.
Ich würde diese Begründung dahingehend ablehnen, da ein Ermittlungsverfahren gegen deine Mitschülerin, durch deinen Strafantrag, läuft.
Wenn die Direktorin clever wäre, dann würde sie gar nichts mehr tun, im Hinblick auf ein laufendes Verfahren, was über die Schule hinaus geht.


2.
Das Problem das ich mit der Direktorin habe ist, dass SIE sich REIN GAR NICHT um die (sexuellen) Belästigungen und Bedrohungen von meiner Mitschülerin gegen mich kümmert. Sie sagt, dass wenn das so weiter gehen würde, dass sie uns BEIDE von der Schule schmeißen wird. Sie sagte dass sie NICHT verpflichtet ist uns beide zu den Abiprüfungen zuzulassen. Ist das wahr?
Weißt du, das ist schwer zu beantworten, es ist das Eine was nach Recht und Gesetz geschieht und das Andere was deine Direktorin tatsächlich macht.
Ich habe dir diese Frage schon beantwortet.
Und die Schule ist kein Gericht!

Wenn es wirklich dazu kommt, dann lege
sofort Widerspruch ein!
Der Widerspruch hat zwar keine direkte
aufschiebende Wirkung, doch durch einen gut begründeten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht möglicherweise erreicht werden, dass du wieder zur Schule gehen kannst.

Das reicht noch nicht.

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine
Anfechtungsklage erhoben werden.
Sollte das Verwaltungsgericht in dem Eilverfahren dir das vorläufig Recht geben, was anzunehmen ist, kann du weiter zur Schule gehen, bis über die Rechtmäßigkeit des Schulausschlusses endgültig im Hauptsacheverfahren über die Anfechtungsklage entschieden ist. Bis zur endgültigen Entscheidung vergehen einige Monate.

Ich sehe nicht wie du das alleine schaffen möchtest, denn ein Anwalt prüft, ob Gründe vorliegen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Schulausschlusses ergibt. Das dürfte gegeben sein.

Doch bist du in der Lage die Rechtmäßigkeit des Bescheides unter formellen Gesichtspunkten zu prüfen?
Das heißt: Sind Verfahrens –und Formvorschriften eingehalten worden?

Ist der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit gewahrt worden, gab es wirklich kein milderes Mittel?
Dieses Mittel hat die Direktorin verwirkt, da deine Mitschülerin nach dem mündlichen Verweis wieder den Schulfrieden störte. Daher wäre eine Sanktion gegen dich grob unbillig.

Trifft es überhaupt zu, dass du dich so gravierend daneben benommen hast?

Auch hier nein.
So muss der Widerspruch, oder die Klage und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, begründet werden.
Die Schule muss beim Erlass einer Ordnungsmaßnahme - der Ausschluss aus der Schule ist eine solche Ordnungsmaßnahme - einige Formvorschriften beachten.
Dabei werden in der Regel viele Fehler begangen, denn Lehrer sind ja ebenfalls keine Juristen, ist der Schulverweis bzw. die Ordnungsmaßnahme sehr häufig bereits aus formellen Gründen rechtwidrig.
Und es lohnt sich immer, gegen den Bescheid vorzugehen.

3.
Ich spiele mit den gedanken auch meine Direktorin bei der Polizei anzuzeigen, da sie nicht auf meine Anschuldigungen der sexuellen Beläsdtigung und Bedrohung eingegangen ist und stattdessen uns beide droht rauszuschmeissen, obwohl ich doch nichts dafür kann. ICH habe doch selbst das Schulamt um Hilfe gebeten! Das Schulamt wiederum erwartet nun Antwort von der Direktorin. Das ist in meinen Augen rechtswidrig und eine Einschüchterung, dass die Dierktorin sich nicht um mich kümmert und mich sogar droht rauszzuschmeissen. Zudem meinte die Direktorin (wie schon im Punkt 2 erwähnt), dass sie mich nicht zu den Abi-Prüfungen zulassen muss. Ich sehe mich von der Direkltorin stark vernachlässigt und glaube dass sie sogar ihre Amtspflicht nicht erfüllt bzw. sogar ihr hohes Amt dazu ausnutzt um mich einzuschüchtern.

Würde mich über hilfreiche und vor allem über juristische Antworten sehr freuen!


PS.

Es ist bereits die dritte Nacht in Folge, in der ich wegen der Sache NICHT schlafen kann.
Wenn du dich unter Druck durch deine Schuldirektorin siehst, kannst du mit dem Schulrat (Vorgesetzter der Direktorin, du schreibst leider dein Bundesland nicht) erneut sprechen. Schildere ihm, dass du dich von der Direktorin genötigt siehst, in der Schule jedoch keine Abhilfe zu erwarten hast.

Einen Strafantrag, würde ich mir vorbehalten, es sei denn du nimmst einen Anwalt.

Ich weiß, dass du kein Geld hast, ich bewundere auch deinen Mut, sonst würde ich dir auch nicht schreiben, doch wenn du da als Sieger hervorgehen möchtest und du dir keine schlaflosen Nächte bescheren möchtest, geh zum Anwalt für Verwaltungsrecht.
Der schreibt einen Brief an die Direktorin und es ist Ruhe!

Ich fürchte, dass man dir nicht weiter helfen kann, denn dazu muss man Unterlagen usw. haben.

Es steht viel in Gesetzen, doch wie man es anwendet, kommt auf den Einzelfall an.

Einen Rat habe ich noch.

Wenn deine Direktorin dich wegen der Unterlassung unter Druck setzt, dann sage ihr, dass du, wenn sie dich vom Unterricht oder Prüfung ausschließt, du sie auch privat und persönlich auf Schadenersatz verklagen wirst.
 

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