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Schulrausschmiss rechtens? Eilt sehr!

Brahman

Mitglied
Zunächst schließe ich mich Bierdeckel an. Deine Kolleging hat dich nur bernal angegriffen und du rennst gleich zum Direx zur Schulverwaltung und zur Polizei. Natürlich ist dann deine Direktorin auch wütend auf dich.
Du musst den Zettel unterschreiben, weil durch deine Anzeige bei der Polizei störst du denregulären Schulablauf und hast zudem noch gegen die Schulgesetze verstoßen. Es gibt Paragraphen die solche Fälle wie es bei dir vorgekommen ist zu regeln sind.
Du hast schlicht weg einige Optionen die der Schule gewährt werden müssen übersprungen.
Ein Schulverweis ist kein Rausschmiss sondern diese Verpflichtet dich dau für einen gewissen Zeitraum von zuhause aus zu lernen. Zudem musst du dir den Schulstoff selbst über die Lehrer besorgen und zuhause pauken!
Zwei Monate vor dem Abitur noch seine Kugelfuhr zu veranstalten ist mehr als unverständlich. Hättest die Schulkammeradin doch einfach reden lassen! Oder wärst zum Vertrauenslehre oder hättest mit deinen Lehren gesporchen, dass Sie die "Tussi" etwas beobachten während des Unterrichts. Dann hätten das die Lehrer für dich geregelt.
Doch du musstest ja nen persönlichen Rachzug beginnen. Selbst schuld. Kannst froh wenn du keinen Eintrag ins Zeugnis bekommst. Ab 50 Tage Fehlzeit ist das nämlich der Fall und solltest du einen 2 Montaigen Verweis bekommen kannst du das Zeugnis auch die Tonne kippen.
Dass dir die Direktorin anbietet eine Wohlverhaltensdokument zu unterschreiben ist ein milde Gabe. Sie hätte der Schulverwaltung auch eine Empfehlung ausprechen können dich der Schule dauerhaft zu werweisen. Dann wäre deine erster Abiversuch von zwein auch dahin.

Also lieber den Ball gegenüber der Schule ganz flach halten und die Anzeige zurücknehmen, sollte gegen die Kammeradin prozessiert werden bevor Ihr eure mündliche Prüfungen gemacht habt. Kann das sehr böse ausgehen!
 

Rhenus

Urgestein
cryptonite

Sende ich eine Kopie an das Ziel meiner Anschuldigungen, hat das für mich den Effekt, dass derjenige meist doch noch aktiv wird - und das in der Regel schneller, als wenn ein Amt nach x Tagen eine Kopie weitersendet mit dem gleichen Zweck. Genau so geschah es hier auch mit dem Schulamt. Nur mit der Komplikation, dass sich die Schulleitung hintergangen fühlt.
Welches Gefühl eine Schulleitung hat, die sich der Unterlassung ihrer Ordnungsverpflichtung bei wiederholten Vergehen vorhalten lassen muss, sei dahingestellt, doch das war eine Untätigkeitbeschwerde, basierend auf ein Abhilfeersuchen einer massiven Bedrohungslage.

Wenn eine Schulleitung keine Handlung und Reaktion erkennen lässt, ist das sehr wohl gerechtfertigt und angebracht. Es hätte allerdings auch keine andere Reaktion der Schulleitung erwarten lassen.

Und im Zeitalter von E-Mails finde ich sogar eine rhetorische Frage in dieser Form mehr als lächerlich.
ich lache immer gerne mit, doch dies ist ein Satz ohne Aussage, ich verstehen den Bezug zur Problemstellung nicht. :confused:
Lediglich, dass wir in der Sache verschiedener Meinung sind. Was das mit E-Komunikationsformen zu tun hat, erschließt sich mir nicht.


Bierdeckel111

Wieso hast du sie nicht einfach ignoriert und sie einfach ihren scheiss machen lassen. Du hast eh nur noch zwei Monate bis zum Abitur. Nach dem bestandenen Abi hättest sie genauso anzeigen und bloßstellen können und die Schule hätte dir dann nichts mehr tun können. (So hätte ich es getan)
Du hast schon verstanden, dass es hier um strafbare Handlungen geht?

Wen hättest du bloß gestellt?
Ist das nicht zudem feige?

Strafbare Handlungen müssen sofort abgestellt und bestraft werden, wenn sie Wirkung zeigen sollen.
Dass eine Direktorin so wenig respektiert wird, zeigt doch das Defizit dieser Schule im Umgang mit Beleidigung, Menschenwürde und Bedrohung an.
 

fusselbürste

Mitglied
Zwei Monate vor dem Abitur noch seine Kugelfuhr zu veranstalten ist mehr als unverständlich. Hättest die Schulkammeradin doch einfach reden lassen! Oder wärst zum Vertrauenslehre oder hättest mit deinen Lehren gesporchen, dass Sie die "Tussi" etwas beobachten während des Unterrichts. Dann hätten das die Lehrer für dich geregelt.
Doch du musstest ja nen persönlichen Rachzug beginnen. Selbst schuld. Kannst froh wenn du keinen Eintrag ins Zeugnis bekommst. Ab 50 Tage Fehlzeit ist das nämlich der Fall und solltest du einen 2 Montaigen Verweis bekommen kannst du das Zeugnis auch die Tonne kippen.
Dass dir die Direktorin anbietet eine Wohlverhaltensdokument zu unterschreiben ist ein milde Gabe. Sie hätte der Schulverwaltung auch eine Empfehlung ausprechen können dich der Schule dauerhaft zu werweisen. Dann wäre deine erster Abiversuch von zwein auch dahin.

Also lieber den Ball gegenüber der Schule ganz flach halten und die Anzeige zurücknehmen, sollte gegen die Kammeradin prozessiert werden bevor Ihr eure mündliche Prüfungen gemacht habt. Kann das sehr böse ausgehen!
Ohje, genau diese Einstellung führt dazu, daß dieses abartige Mobbing an Schulen ungehindert weitergeht.

Es ist richtig und wichtig in solchen Situationen aufzustehen und die Mißstände anzuprangern. Ich bin genauso eine, wie nannte mich die Mutter eines "Mobbers" doch gleich, achja...penetrante Petze. Zum Glück gibt es auch solche, denn durch das petzen ist nun endlich ein Sozialarbeiterin in der Schule präsent.

Liebe Magdalena,

Du hast schon einige gute Tipps hier bekommen und ich hoffe, daß die ganze Sache für Dich gut ausgeht. In meinen Augen hast Du nichts falsch gemacht, ganz im Gegenteil!

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft!
 

Rhenus

Urgestein
Wie bitte Brahmann???
Du scheinst ja was zu wissen... :eek:
Du musst den Zettel unterschreiben, weil durch deine Anzeige bei der Polizei störst du denregulären Schulablauf und hast zudem noch gegen die Schulgesetze verstoßen. Es gibt Paragraphen die solche Fälle wie es bei dir vorgekommen ist zu regeln sind.
Diesen Paragraphen nenn mir bitte mal! :confused:
 
S

Sonnenwind

Gast
Hallo an alle. Würde mich sehr freuen, wenn mir hier Leute sagen könnten was ich tun kann. Ich bin total am verzweifeln. Und es eilt SEHR!
Folgendes ist passiert:
Im September letzten Jahres fing eine Mitschülerin an mich dauernd (während des Unterrichts) mit sexuellen Fragen und Anmerkungen zu belästigen. Dies tat sie, weil sie von anderen Mitschülerinnen erfahren hatte, dass ich sehr religiös bin und mich solche sexuellen Sprüche anwidern. Desweiteren gab sie rassistische Bemerkungen über andere Mitschüler ab und verherrlichte mit ihren Äusserungen die NS-Ideolgie. (sie tat das immer nur so, dass niemand ausser ich das hörte).
Ich habe mich im Oktober dann schriftlich an die Kolleg-Direktorin gewandt und mich bei ihr über diese Mitschülerin beschwert.
Liebe Magda, es tut mir leid dass Du keine andere Möglichkeit gefunden hast Dich gegenüber Deiner Mitschülerin durchzusetzen!

Der von Dir eingeschlagene Weg mag von Vielen als der korrekte Weg angesehen werden, doch rein zwischenmenschlich betrachtet halte ich Dein Vorgehen für einen Irrweg.
Nicht so sehr mit Hinblick auf Deine Mitschülerin, sondern hinsichtlich Deiner eigenen persönlichen Entwicklung.

Das Mädchen aus Deiner Klasse wird nicht der letzte Mensch sein der versucht Deine Grenzen auszutesten und Deine Schwächen dafür zu benutzen seine eigenen Unzulänglichkeiten aufzupolieren .....

Wie wirst Du in Zukunft mit solchen Situationen umgehen?
Der Gang zu Deinem Professor an der Uni oder zum Amtsleiter Deiner späteren Dienststelle oder gleich mit Deinen Anwalten vor Gericht ziehen ???

Du wirst immer irgendwelche Krieger verdingen können, um für Dich und Deine Interessen in den Kampf zu ziehen - aber Du würdest wahrscheinlich an Größe und innerer Kraft gewinnen und das Eintreffen solcher Situationen verhindern, wenn Du dem Krieger in Dir die Chance geben würdest sich bereit zu machen, um für Dich einzutreten.
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
cryptonite

Bierdeckel111

Du hast schon verstanden, dass es hier um strafbare Handlungen geht?

Wen hättest du bloß gestellt?
Ist das nicht zudem feige?

Strafbare Handlungen müssen sofort abgestellt und bestraft werden, wenn sie Wirkung zeigen sollen.
Dass eine Direktorin so wenig respektiert wird, zeigt doch das Defizit dieser Schule im Umgang mit Beleidigung, Menschenwürde und Bedrohung an.
Ja, aber warum hat sie das einfach nicht nach dem Abitur gemacht? Wenn sie das Abitur schon hat, kann ihrs die Schule eh nicht mehr wegnehmen egal was sie danach macht (Anzeige usw.) ;) . Außerdem werden in der Schule eh nicht gerne die Gesetze des Landes wahrgenommen. Das habe ich in meiner Schulzeit erlebt. Wenn dich ein Lehrer aufm kiker hat, kann er dir einfach so ein Minus oder eine 5 reinhauen, wie es ihm passt und deine Chance, deine Zeugnisnote anzufechten ist sowas von gering. Dadurch habe ich einfach gelernt nicht negativ aufzufallen und auch wenn manche Schüler im Recht waren, nicht gegen die Lehrkraft zu sprechen. Ich habe mir gedacht nachher, wenn ich das Abitur mal in Händen halte können die mich alle mal, was heute auch stimmt ;).
 
G

Gelöscht 34324

Gast
Hallo Rhenus,

wir scheinen unterschiedliche Ziele zu haben.

Mir ging es in erster Linie darum, das Problem so schnell und unproblematisch wie möglich aus der Welt zu schaffen und aus den beschriebenen Gründen evtl. nicht strikt auf mein Recht zu bestehen.

Fakt ist doch, dass die Reaktion zumindest möglicher Weise schneller gewesen wäre, wenn eine Kopie übersandt worden wäre. Ganz unabhängig davon, ob die Reaktion darauf korrekt war - sie hätte es sein können. Und für eine unproblematische Lösung ist Transparenz und das Wirken meiner Handlungen sehr wohl von Relevanz, insbesondere dann, wenn mein Schulabschluss und damit meine Zukunft davon beeinflusst wird.

Es ging darum, dass es heute kein Problem oder nennenswerten Mehraufwand darstellt, einen Empfänger mehr im Adressfeld seiner E-Mail anzugeben, um jemandem eine Kopie zukommen zu lassen, wodurch die Frage nach der Anzahl der Ausfertigungen schlicht sinnlos ist.

Wir können uns aber gerne darauf einigen, dass wir an dieser Stelle anderer Meinung sind...
 

magdalena84

Neues Mitglied
Hallo,

ich danke euch viemlams für eure mails und Ratschläge. Ist man aber in meiner Position, helfen Gesetzestexte und Ratschläge zum Anwalt zu gehen wenig. Für einen Anwalt habe ich einfach KEIN Geld. Ich höre oft von diesen 10 Euro-Gutschein für die Erstbeartung, aber was ich brauche ist ein Anwalt der mich auf Dauer veteidigt. Und die Gesetze mögen zwar alle stimmen, aber es ist kein Gehemnis, dass Leute in einer höhreren Positition fast immer BESSER gestellt vor dem gestz sind, als einfache Leute (in meinem Fall: BAföG-Empfängerin).

Ich möchte euch jetzt von dem Termin berichten!

Es kam heute beim Termin noch schlimmer!

Der Termin war eine Farce.

Zu Acht saßen wir heute im Büro der Chefin. Die Direktorin, ihr Stellvertreter, meine Mitschülerin und ich.
Und gleich zu Beginn sagte die Direktorin, dass wir heute NICHT über meine Anschuldigen sprechen, sondern wie es auf der Schule weiter mit uns beiden (mich und meiner Mitschülerin). Als ich die Diektorin auf die Belsätigungen meiner Mitschülerin ansprach, hat sie sofort abgewunken und gemeint, dass wir darüber NICHT reden werden.
Ich fasse es einfach nicht.
Und sie sagte (vor allen Leuten) genau das gleiche wie sie mir bereits am letzte Woche und gestern am S Bahnhof sagte: Es geht ihr einzig und allein darum "Schaden von der Schule abwenden" zu wollen.
Es wurde nicht über die sexuell belästigenden Äusserungen, nicht über die NS-Verherrlichende Äusserungen und auch NICHT über die Bedrohungen meiner Mitschülerin gesprochen. Im Gegenteil: Die Direktorin meckerte drauf los, dass sie jetzt dem Schulamt eine Antwort geben müsse, weil ich mich an das Schulamamt beschwert habe. Sie war sehr sauer darüber.
Sie verlangte von meiner Mitschülerin, dass sie eine schriftliche "Erklärung" zu morgen abgeben muss, indem sie schreibt dass sie mich in Zukunft nicht belästigen werde.
Und von mir verlangte die Direktorin ebenfalls eine schrifliche Erklärung, und zwar dass ich meine Mitschülerin keinen Grund zur Belästigungen geben solle.
Ich fasse das nicht. Ich habe ihr NIE einen Grund gegeben mich zu belästigen und nun soll ich sowas schreiben.
Andernfalls wenn wir die Erklärungen nicht abgeben werde die Direktorin uns beide rausschmeißen!

Ich kann das nicht verstehen. Die Direktorin fragte ob wir damit einverstanden seien, darauf sagte ich NEIN, da hier nicht über die Belästigungen meiner Mitschülerin gesprochen werde. Die Direktorin sagte darauf, dass wir beide Erwachsene Menschen sind und das dies nicht zur Debatte stehe dass ich belästigt wurde. Sie wiederholte nochmal dass es um das Wohl der Schule gehe und Schaden von der Schule abzuwenden. Sie wiederholte auch erneut, dass was sie mir bereits schon im Einzelgspräch sagte, dass das Institut nicht verpflichtet sei mich zu den ABi-Prüfungen zuzulassen (die in 2 Monaten anstehen). Und das obwohl ich schon seit 2 1/2 Jahren an der Schule bin!
Ich sagte ihr darauf, dass es ihre Einstellung also ist einfach Schwamm über die Sache drüber zu werfen. Darauf meinte sie, wenn sie das so sehen, bitte.

Als die Direktorin das Acht Augen Gespräch beendete verließ die Mitschülerin den Raum, so dass wir noch zu sechst im Raum waren (die Direktorin, ihr Stellvertreter und ich). Die beiden meinten dann zu mir, dass es wohl besser wäre wenn ich die Anzeige gegen meine Mitschülerin auch zurücknehmen sollte (habe Ende Januar eine Vorladung zur Zeugenvernehmung).
Es ist KEINE silbe von meinen Problemen mit der Mitschülerin angehört worden. Als ich fragte, ob meine Mitschülerin ihnen eigentlich das zugegeben hatte was ich ihr vorfwerfe, bekam ich keine Antwort drauf.
Es geht der Direktorin einzig und allein darum ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, weilsie es aufregt dass ich das Schulamt miteinbezogen habe.
Ich stellte darauf die Frage, dass angenommen wir beide unsere Erklärungen abgeben und meine Mitschülerin mich wieder belästigen sollte, ob ich dann wenigstens zu ihr (Direktorin) kommen könnte, dann blockte sie ab und sagte, dass ich dann zum Vertrauenslehrer gehen solle oder einfach die nächsten 2 Monate aushalten müsse.

Diese Arroganz und Gleichgültigkeit der Direktorin macht mich sehr zu schaffen. Anstatt mir zu helfen droht sie mich von der SChule zu werfen. Das darf doch nicht wahr sein, dass noch NICHTmal über die Bedrohungen und Belästigungen gesprochen wurde.

Die Direktorin meinte dann noch was, dass sie mal ein Jobangebot in einer Botschaft verlor weil sie mal eine Anzeige bekam, dessen Tat sie nach ihren Angaben aber nicht begonnen hatte, Ich merke an solchen Äusserungen, dass es hier EINZIG UND ALLEIN NUR UM IHR UND IHREN POSTEN geht.
Ich habe KEINE Hilfe von ihr bekommen, geschweige denn dass sie sich meine Probleme anhören wollte. Der Stellvertreter war die meiste Zeit während der Situng still. Er hat sich aber immer auf die Seite der Direktorin gestellt, wenn sie was sagte. Auch er wollte sich meine Probleme nicht anhören.
Ich bin verloren in diesem Kreis, daher habe ich mich an den mehrere Zeitungen gewandt, um wenigstens die Öffentlichkeit über diese Praktiken des Kollegs (Schule) zu berichten. Und um Rückendeckung zu bekommen, nicht raugeworfen werden zu können. Das dürfen die einfach nicht. Die Direktorin darf mich deswegen doch nicht rauswerfen. Ich habe aber Angst, dass die Direktorin dennoch über irgendwelche "Beziehungen" zum Schulamt steht und das man sie die Freiheit gibt, die sie vorgibt haben zu können. Ich fühle mich sehr gedemütigt, dass man jetzt sogar überlege mich rauszuwerfen nur um den Ruf des Schule nicht zu gefährden.

Magda
 
Zuletzt bearbeitet:

Rhenus

Urgestein
Hallo Magda,

Ist man aber in meiner Position, helfen Gesetzestexte und Ratschläge zum Anwalt zu gehen wenig.
Diese Aussage verstehe ich nicht, weil sie falsch ist und zudem die Frage aufwirft, wie du denn weiter bestehen möchtest, denn du hast doch den Verwaltungsweg gewählt.

Leider hast du den Kardinalfehler begangen und niemanden als Zeugen mitgenommen.
Und dir sollte klar sein, wenn du jetzt etwas zurück nimmst, es so aussieht, als wenn du übertrieben hast.
Wenn dir gedroht wird etwas zu unterlassen, was dein Recht ist, und du anderenfalls nicht zum Abitur zugelassen werden solltest, erfüllt das den Straftatbestand der Nötigung.
StGB § 240.
Dich aufzufordern deine Anzeige zurückzunehmen, ist ebenfalls rechtswidrig.

Mit dem Beratungsgutschein für 10 € ist richtig.
Darüber hinaus steht dir Prozesskostenhilfe zu. Der Anwalt für Verwaltungsrecht wird also bezahlt.
Niemand muss in Deutschland wegen des geringen Einkommens auf sein Recht verzichten.
 

magdalena84

Neues Mitglied
So, ich möchte kurz mal es genauer auf den Punkt bringen.

Ich habe nun drei ganz konkrekte Fragen und würde mich freuen wenn mir jemand diese ganz juristisch beantworten kann.

1.
Muss ich diese Erklärung unterschreiben, dass ich meiner Mitschülerin keinen Grund gebe, dass sie mich dafür belästigen könnte?
Wie gesagt ich habe NIE ihr einen Grund gegeben! Darf mich die Schule rausschmeissen, wenn ich diese Erklärung nicht unterschreibe? JA ODER NEIN?
Info: Ich hätte die Erklärung zu gestern schon abgeben müssen.

2.
Das Problem das ich mit der Direktorin habe ist, dass SIE sich REIN GAR NICHT um die (sexuellen) Belästigungen und Bedrohungen von meiner Mitschülerin gegen mich kümmert. Sie sagt, dass wenn das so weiter gehen würde, dass sie uns BEIDE von der Schule schmeißen wird. Sie sagte dass sie NICHT verpflichtet ist uns beide zu den Abiprüfungen zuzulassen. Ist das wahr?

3.
Ich spiele mit den gedanken auch meine Direktorin bei der Polizei anzuzeigen, da sie nicht auf meine Anschuldigungen der sexuellen Beläsdtigung und Bedrohung eingegangen ist und stattdessen uns beide droht rauszuschmeissen, obwohl ich doch nichts dafür kann. ICH habe doch selbst das Schulamt um Hilfe gebeten! Das Schulamt wiederum erwartet nun Antwort von der Direktorin. Das ist in meinen Augen rechtswidrig und eine Einschüchterung, dass die Dierktorin sich nicht um mich kümmert und mich sogar droht rauszzuschmeissen. Zudem meinte die Direktorin (wie schon im Punkt 2 erwähnt), dass sie mich nicht zu den Abi-Prüfungen zulassen muss. Ich sehe mich von der Direkltorin stark vernachlässigt und glaube dass sie sogar ihre Amtspflicht nicht erfüllt bzw. sogar ihr hohes Amt dazu ausnutzt um mich einzuschüchtern.

Würde mich über hilfreiche und vor allem über juristische Antworten sehr freuen!

PS.
Es ist bereits die dritte Nacht in Folge, in der ich wegen der Sache NICHT schlafen kann.
 

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