weidebirke
Urgestein
Da hast Du recht. Das ist eine interessante Sache und habe ich so noch nie gelesen.Mein Schwiegersohn (Lehrer) hat mir gerade erklärt, dass Maxim in Bayern nach 10 Jahren seiner Schulpflicht genüge getan hätte. Aber: Schulpflicht ist Ländersache.....
hier ein Auszug aus dem Bildungsportal NRW
Die Schulpflicht untergliedert sich in
Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.
eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
Mich würde interessieren, ob diese Schulpflicht auch durchgesetzt wird und wenn ja, wie? Die Eltern sind ab 18. Lj. ihres Sprösslings raus. Und ich glaube kaum, dass die Polizei solche SchülerInnen dem Unterricht zuführen, wenn die nicht wollen.
@TE, bitte lies im Schulgesetz Deines Bundeslandes, was dort steht. Wenn Du auch aus NRW bist, wird die Schule Deine Abmeldung wahrscheinlich nicht entgegen nehmen.
ich bezweifele allerdings, dass es zu Konsequenzen kommt, schon gar nicht so kurz vor Schuljahresende.