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Schufaeintrag löschen lassen

H

Hoki

Gast
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem: Und zwar hab ich einen Schufa Eintrag von 2003 weil ich im Jahre 2002 eine Stromrechnung von 60Euro . Nun hat mich der Strombetreiber damals angeschrieben aber irgendwann ist mir das ganz ehrlich entfallen das ich eine Rechnung zu begleichen hatte. Ging in Urlaub war im Ausland usw.. Irgendwann hab ich wohl einen Schufaeintrag bekommen aber ich hatte keine Ahnung, dass ich überhaupt einen Schufaeintrag hab, noch kann ich mich daran erinnern einen gehabt zu haben.

Das hab ich neulich aus Zufall bei meiner neuen Bank erfahren. So wurde dieser Eintrag auch noch dreister Weise jedes Jahr erneuert (die letzten 5Jahre) und 60euro oder was es war sind jedes Jahr gestiegen, nun habe ich 180Euro zu zahlen und ich wurde in dieser Zeit nicht einmal angeschrieben, das ich einen Schufaeintrag habe noch eine Rechnung zu begleichen hab.

Nun hab ich bei der Schufa nachgefragt und der Eintrag wird erst nach 3jahren gelöscht werden. Nun meine Frage ist es denn Fair, ständig diesen Eintrag jedes jahr zu erneuern und auch noch Zinsen raufzupacken ohne das man mich auch nur im Geringsten davon in Kenntniss setzt. Sonst hätte ichs ja schon längst bezahlt. Danke schonmal
 
S

Sina1

Gast
Hallo Hoki,


Dein Schufa-Eintrag wird erst gelöscht werden, wenn die offene Rechnung bezahlt wurde. Die Zinsen erhebt nicht die Schufa, sondern der, dem du das Geld schuldest.
Du müsstest den offenen Betrag bezahlen, um eine Bestätigung bitten, dass die Zahlung erfolgt ist, (die Du in aller Regel auch sofort bekommen wirst) und damit kannst Du dann den Schufa-Eintrag löschen lassen. Du kannst das auch persönlich machen, falls sich eine Schufa-Stelle in deiner Nähe befindet. Es verbleibt dann möglicherweise ein Vermerk, dass ein Eintrag gelöscht wurde. Dieser Vermerk wird aber nach 2 Jahren dann auch gelöscht.

Dieses ist mein persönlicher Kenntnisstand, sollte ich etwas falsches geschrieben haben, so bitte ich um Berichtigung.

Liebe Grüße,

Sina
 

mikenull

Urgestein
Ich denke das die Schufa die Einträge ihrer Vertragspartner erst drei Jahre nach Erledigung löscht. Alles andere wäre auch Unsinn - denn die Schufa soll ja mit ihren Einträgen faulen Kreditnehmern vorbeugen.

Wenn es allerdings ein Eintrag ist, der von gerichtswegen eingetragen wurde - also Mahnbescheid, Vollstreckung, e.V., Haftbefehl - dann kann dieses in der von der Vorrednerin beschrieben Weise gelöscht werden.

Stutzig würde mich die Verdreifachung des Betrages machen. Auch titulierte Zinsen verjähren! Hier also genau nachprüfen, was genau an Beträgen auf die Grundberechnung aufgeschlagen wurde.
 

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