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SCHUFA - Wird titulierte Forderung auch in der Auskunft als tituliert benannt?

S

Saschko

Gast
Guten Abend Allerseits,

ich hätte gern gewusst, ob eine titulierte Forderung auch als solch in der Eigenauskunft bezeichnet wird? Altes Thema in Kurzform: Ich habe 2005 meine Handyrechnung nicht bezahlt. Daraufhin wurde mir der Vertrag gekündigt. Da ich (im Nachhinein!) dummerweise die Forderung bis 2007 nicht beglichen habe, wurde der fällige Betrag erst dann als erledigt vermerkt.

Bei einer titulierten Forderung werden Einträge erst nach drei Jahren nach Erledigung vermerkt. Bei Vertragswidrigkeit mit Zahlung in dieser Frist, drei Jahre nach Fälligstellung.

Das habe ich mittlerweile schon rausgefunden. Meine Frage daher:

Wird eine titulierte Forderung eben als solche (evtl. titulierter Saldo o.ä.) in der EA vermerkt?

Ich würde mich über fundierte Antworten der Profis freuen.
Vielen Dank bereits vorab...
 

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