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Schufa-Vermietung

G

Gast

Gast
Guten Tag,

ich habe folgende Frage oder Fragen....
Ich habe 2003 eine EV (Mobilfunkschulden die aus meiner wilden Jugend übrig geblieben sind) abgegeben und diese ist seit dem nicht wieder aktualisiert worden. Nun bin ich auf die Idee gekommen mir eine Schufa Auskunft zu holen. In meiner Auskunft stand nix drin. (Nov/ 08). Jedoch weiß ich, dass ich 2002 eine negative Schufa durch die Schulder (EV) hatte. Diese sind aber noch nicht getilgt und es handelt sich um eine titulierte Forderung. Irgendwie erscheint mir das komisch. Heute war ich bei einer Beraterin bei meiner Bank um andere Sachen zu erledigen und habe sie gebeten mal meine Schufa anzuschauen und auch ihr Ausdruck war ohne Informationen. Irgendwie ist das schon komisch. Habt ihr eine Erklärung dafür?
Nun haben wir beschlossen umzuziehen und unser neuer Vermieter möchte die Schufa-Klausel unterschrieben haben. Auf diesem Bewerberbogen steht auch die Frage nach einer EV. Möglichkeit: ja - wann, nein. Wenn nun meine Schufa sauber ist und auf dem Zettel aber EV steht was bedeutet das dann für mich und meine zukünftige Wohnung?

Ich hoffe es ist ein bisschen verständlich geschrieben:

LG und Danke für eure Antworten
 

karma

Aktives Mitglied
Der Schufaeintrag und die EV wird nach 3 Jahren gelöscht.

Der Titel aber bleibt bestehen. Die Schulden sind 30 Jahre pfändbar. Da die Schulden jährlich verzinst werden, wird der Betrag immer höher. Aus 500 Euro kann dann später 4000 Euro werden und mehr, wenn ein Inkasso bei dir irgendwann den Betrag einfordert.

Ich an deiner Stelle würde den Gläubiger anschreiben und die Schuld tilgen über eine kleine Ratenvereinbarung. Und wenn sie getilgt sind bist du bei ihm schuldenfrei und du bekommst den Schuldnertitel zurück.
 

mikenull

Urgestein
So ist das nicht. Zinsen können höchstens für 4 Jahre anfallen. Denn tutulieret Zinsen verjähren nach vier Jahren. ( bin nicht auf dem neuesten Stand - könnten auch drei sein )

Wenn in der Schufa nichts drin steht, würde ich die Klausel unterschreiben. es bleibt ja eh keine andere Möglichkeit. Die e.V. ist nach drei Jahren sowieso auch draußen - es wäreja eigentlich der Termin zur erneuten Vorladung zur e.V.
Na ja, vielleicht hat man längst aufgegeben.....
 

karma

Aktives Mitglied
Erstens ist die Verjährungspflicht drei Jahre. Und das nur bei nicht gezahlten Rechnungen.


Bei einem Titel sieht das anders aus. Der Betrag wird mir einem geringen 5 Prozentpunkte Verzugszinsen jährlich verzinst. Je älter er ist umso mehr.
 

mikenull

Urgestein
Zitat:

Titulierte Zinsen sind Zinsen die auf einem Vollstreckungstitel (z.B. Urteil) beruhen.

Titulierte Zinsen verjähren gemäß § 197 Abs. 2 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.

Eine Ausnahme von dieser Regel macht § 497 Abs. 3 S. 4 BGB für die titulierten Verzugszinsen von Verbraucherdarlehensverträgen, hier gilt dann die 30jährige Verjährungsfrist, es sei denn es handelt sich um sog. isolierte Zinstitel, d.h. Vollstreckungstitel deren Hauptforderung auf Zinsen lautet. Hier gilt dann wieder die dreijährige Frist. Die dreijährige Frist gilt gemäß § 497 Abs. 4 BGB auch dann, wenn es sich um einen Immobiliendarlehensvertrag handelt.
Eine Sonderregelung für die Verjährung von titulierten Zinsen gab es auch schon vor der letzten ZPO-Reform im Jahr 2002, hier war sie in § 218 Abs. 2 BGB geregelt. Eine § 497 Abs. 3 BGB entsprechende Regelung enthielt § 11 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz. Auf Altverträge sind diese Normen entsprechend den Regeln von Art. 229 §§ 5, 6 EGBGB noch anwendbar.

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War schon immer so. Früher waren´s halt nur 4 Jahre.
 
G

Gast

Gast
Als erstes: Vielen Dank für die Kommentare.

Nun, ich muss aber auf dem (Wohnungs)Bewerberbogen auch angeben ob ich eine E.V. abgegeben habe. Und das Datum dazu, also 2003. Wenn sie nun bei der Schufa Überpüfung sehen, dass da nix drin steht, könnten wir die Wohnung bekommen? Hauptmieter wäre eh mein mein und er hat ne saubere Schufa. Ich probier es, werde ja sehen was passiert.

So nun zu den titulierten Forderungen. Also die e.V. habe ih 2003 abgegeben und normalerweise hätte sie 2006 erneuert werden müssen, das war hier nicht der Fall, sondern diese Gschichte ist nun 6 Jahre her. Habe ich jetzt richtig verstanden, dass nach 4 Jahren die angefallenen Zinsen entfallen wenn keine erneute e:V. abgegeben wird. Nehmt mir es nicht übel, aber ich möchte auch keine schlafenden Hunde wecken...
Danke für eure Antworen
 

karma

Aktives Mitglied
Ok, du hast gewonnen. Da ich mehrere titulierte Titel hatte oder noch habe, fallen sie unter die Altverträge. Die werden verzinst, da ich alle paar Jahre den neuesten Stand des Betrages mitgeteilt bekomme.


Karma
 

mikenull

Urgestein
Es wird wohl so sein, das die Gläubiger - die titulierte Forderungen gegen jemand haben - Zahlungen immer zuerst auf die in den letzten drei Jahren angefallenen Zinsen aufrechnen.

Wenn sich aber zum Beispiel ein Gläubiger mit seiner Forderung, sagen wir mal 20 Jahre, nicht gemeldet hat, kann er nur die Zinsen der letzten drei Jahre bekommen. ( wollen ) Die Zinsen der 17 Jahre davor, sind verjährt.

Übrigens sollte man dies als Schuldner genau nachrechnen - sehr oft werden in Mahnbescheiden zu hoch angesetzte Kosten angemahnt. Und aus Angst wird nicht widersprochen.
 

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