Ne, ich wollte gestern Abend schnell nach MC Donalds, bzw. zur Tanke, die ist neben an....
(...)
Es ging mir einfach nur um die Praxis von dem, was in den gängigen Versionen der Verfügungen alles so nieder geschrieben steht.
Ah, verstehe, nun macht es Sinn.
Praktisch sieht es aus wie folgt:
Falls du nach Mäckes fährst und vorher angehalten wirst, bist Du das Geld los, also gibts nichts zu futtern. Dasselbe gilt für die Tankstelle: Ohne Geld kein Sprit: Dein Auto bleibt liegen.
Um das Risiko zu minimieren nimmst Du also das Fahrrad.
Allerdings hast Du Bedenken, dass die Polizei Dir abkauft, dass Du mit dem Fahrrad tanken fahren willst, was ich aus Sicht eines Beamten nach vollziehen kann.
Bleibt nur Mc Doof als Ziel.
Entweder haben die zu, weil keiner kommt, oder Du stehst am Schalter in einer Schlange Polizisten, die Langeweile haben.
Dem Dienstherren gegenüber begründen sie es mit Hunger als Notfall.
Den Einwand kannst du ihnen gegenüber auch benutzen, weil Hungersnot bei Corona keine typische Eigenschaft von Polizisten ist sondern gerade von Leuten, die keine sind.
Wenn Du damit nicht nicht durchkommst, denk an die Anleinpflicht des Dackels, sonst haben sie Dich.
Also müsstest Du vorher bei Mc Donalds anrufen, ob unter den Kunden Zivilisten sind.
Noch ein Tipp aus der Praxis: Wenn Du fährst, dann doch wieder mit Licht.
Polizisten sind rechthaberisch und würden behaupten, dass sie gesehen haben, dass sie kein Licht am Rad gesehen haben, was sich in sich widerspricht ( Beamtenlogik eben) aber trotzdem ordnungswidrig ist. Natürlich kann man den Widerspruch einwenden, dann sagen sie halt, dass sie kein Licht gesehen haben. Was sie aber nicht gesehen haben können sie wiederum nicht bezeugen.