Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Schnarch-Anwalt wechseln - bin im Zwiespalt

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Ohne Zutun der LG ist die Wohnung wertlos. Niemand kauft eine Immobilie mit N. Sie muss aus dem Grundbuch raus, sonst habt ihr Gedöns bis zum bitteren Ende. Mit Anwalt, Forderungen, Drohungen, kommt ihr da nicht weiter, da sie auf stur schaltet. Und bei dem komischen Anwalt den ihr habt, gute Nacht.
 

Lavendelgrau24

Aktives Mitglied
Das Erbe beruht ja auf einem Testament, das er ein halbes Jahr vor seinem Tod beim Amtsgericht hinterlegt hat. Wir sind als Erben benannt. Die LG erhält laut seinem Wunsch Wohn- bzw. Vermietrecht an seiner Wohnung, die Pacht und ein Konto. Das Recht an der Wohnung gilt nur solange, bis sie einen neuen Partner hat.
.....
Na ob DAS vor Gericht standhalten würde, zweifle ich stark an. Soll denn der Notar wöchentlich ihre Facebook-Beziehungskiste auseinander nehmen um zu sehen, ob da ein neuer Partner ist ;)
Im Normalfall wird das Nießbrauchrecht auf einen festen Zeitraum gelegt. Nicht auf die Partnerwahl (was ich somit für unzulässig erachte).

Ich würde definitiv einen anderen Anwalt zu Rate ziehen. Die Sache mal direkt von einem Fachanwalt prüfen lassen - gibt genug, die sich auf Erbstreitigkeiten spezialisiert haben.

Zudem würde ich auch versuchen, die Dame selbst zu einem Anwalt zu drängen - denn mit der kommt man ja so nicht weiter. Hat keine Ahnung von irgendwas und sitzt eben alles aus - das geht nicht. Auch sie muss Entscheidungen treffen und auch mal wo auftauchen :)
Zudem ist sie schlicht zur Instandhaltung verpflichtet. Im Ernstfall muss man sie hier rechtlich daran erinnern. Ob sie das dann alles stemmen kann, zeigt sich.

Eine Wohnung mit Nießbrauch zu verkaufen ist durchaus möglich - aber schwierig. Dieser Nießbrauch vermindert natürlich auch den Kaufpreis, daher sehe ich diese Schätzung schon als plausibel an. Die Wohnung wäre eben mehr wert, ohne die Dame.

Neuen Anwalt suchen, das mal prüfen lassen und sie mit der Instandhaltung konfrontieren.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Tonytomate, sie steht noch gar nicht im Grundbuch drin und unser Anwalt hat geraten, dass wir sie auch gar nicht erst eintragen. Laut dem, was ich aus dem Netz gelesen habe, muss ich sie nicht zwingend eintragen, sondern ein Niesbrauchrechtsvertrag ist genauso bindend für beide Seiten und den müssen wir dann erstellen, wenn sie sich endlich klar wird.

Lavendelgrau, sie bezieht Erwerbsminderungsrente seit dem 19. Lebensjahr und stockt stundenweise bei einem Anwalt auf. Der soll der beste im Umkreis für Erbrecht sein - und natürlich vertritt der sie auch. Trotzdem geht es nicht voran. Was der Anwalt damit bezweckt weiß ich nicht. Und warum dem nicht klar ist und er nicht seiner Mandantin erklärt, dass da bestimmt jetzt schon Kosten anfallen, verstehe ich ebenfalls nicht.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Dankeschön, dass mir hier auch immer wieder Mut gemacht wurde, den Anwalt zu wechseln.
So war der Schritt heute für mich einfacher.
Statt einen Brief zu schreiben, welche Kosten die LG für die Wohnung in Zukunft tragen muss, hat der Anwalt geschrieben, dass er uns empfohlen hätte, den Eintrag ins Grundbuch vornehmen zu lassen und wir aufgrund der Klausel nicht wüssten, ob es funktioniert und auf Antwort des Grundbuchamts warten :eek:
Mir ist beim lesen erstmal die Sprache weg geblieben. Davon war nie die Rede im Gegenteil, er hat ja immer nur gesagt: Blos keinen Grundbucheintrag!

Natürlich haben wir ihn angerufen und er hat versucht sich rauszureden. Er hat einen schlüssigen Grund für diesen Brief genannt, aber ich war bedient und meinte nur, "Ich möchte Ihnen das Mandat entziehen" sagt der doch glatt: "Sie haben kein Mandat bei mir - nur ihre Schwester" - Sorry - ohne Worte -

Habe direkt bei einem anderen Anwalt angerufen und darf ihm die Unterlagen gleich weiterleiten, er kümmert sich innerhalb der nächsten zwei Wochen darum.

Meine Schwester hat jedoch immer noch ein schlechtes Gewissen und will IHREM Anwalt nochmal eine Chance geben. Aber das ist jetzt für mich egal. Habe ein gutes Gefühl jetzt und der Stein im Bauch und im Brustraum, den ich die letzte Zeit rumgetragen habe ist weg :)
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hallo Jessika.
Das/ein? Nießbrauchsrecht wurde der LG bislang nicht eingeräumt, richtig?
Daher wird sich deren und Dein Anwalt absolut rechtmäßig dagegen stellen, dass die LG sich an Kosten beteiligen soll.
Von Dir gefühlt kann sie ja die Wohnung nutzen, ob und welche Kosten sie zu tragen hat, weiss man nicht; den Wohnungsschlüssel hat sie auch nicht, einen Vertrag auch nicht.
Irgendwann musst Du aber auch einsehen, dass sie sich - natürlich – an keine Kosten beteiligt, zu denen sie sich vertraglich nicht verpflichtet hat.
Auch bezüglich des Rechtsanwaltes gebe ich ihm Recht: er vertritt Deine Schwester. Im Zweifelsfall ist er sogar gehalten, Deine Schwester gegen Dich zu vertreten.
Ob eine Versicherung der Schwester überhaupt Erbstreitigkeiten umfasst, weisst Du nicht.
Ob die Versicherung dann ausserdem Streitfälle von Leuten umfasst, mit denen die keinen Vertrag haben und: die denen keine Beiträge gezahlt haben (DU!) wird strittig sein.

Und wenn Du Dir einen eigenen Anwalt holst, dann berechnet der – neben den Gebühren der Schwester, die sie zu tragen hat – dieselben Kosten Dir erneut.
Ausgangspunkt ist alles, was Du mal eben mit rein nimmst: Wohnung, Äcker, Konto damals.
Denn darum geht es bei DIR. Kostet: siehe Gebührentabelle.


Weiterhin hast Du bisher nichts davon geschrieben, dass du die LG in Verzug gesetzt hast.
Es gibt also keine Datum, zu dem sie etwas zu tun oder zu lassen hat.
Würdest Du jetzt eine Klage anstrengen, so erwidert sie einfach: Ich wusste, dass ich was sollte, aber nicht wann.
Ergebnis?
Prozess kostenpflichtig verloren, man empfiehlt, ein Datum zu benennen.

Zwischendurch führst Du an, dass sie psychisch krank und teilzeitbeschäftigt ist dass alles hinfällig ist, sobald sie einen Freund hat.
Willst Du Dich rechtlich auf so was berufen?!
Kann man als Person krank sein, wenn ja, welche Krankheit, ab wann genau hat man denn eine Beziehung, und was genau ist denn so eine Beziehung?
So eine unklare Aussage des verstorbenen Onkels hat Konfliktpotential, und das ist der Justiz bewusst.

Aktuell bist Du wohl- das hat Dir der Anwalt der Schwester wohl gesagt- nicht anwaltlich vertreten:
Forderungen, die Dir (teilweise) zustehen, wirst Du also selber geltend machen müssen, das ganze per Termin. Berechtigte Forderungen kannst Du nach diesem Verzug auch einklagen.
ZB dass Du Miteigentümerin des handy und seinem Vertrag bist.
Forderungen, die Dir nicht zustehen, weil es keinen Vertrag gibt, verlierst Du.

Die LG braucht sich ohne Nießbrauchsvertrag an keinen Kosten zu beteiligen, weil ihr auch keine Einnahmen zugestanden werden.
Sollte es rückwirkend Einnahmen geben, werden die mit Ausgaben zu verrechnen sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Jessica133

Aktives Mitglied
Dankeschön.
Es gibt da allerdings einige Punkte, die so nicht ganz stimmen.
Sie hat die ganze Zeit Zugang zur Wohnung, da sie uns den Zweitschlüssel nie ausgehändigt hat.
Laut § 2185 ist der Vermächtnisnehmer dies ebenfalls schon ab dem Tod des Erblassers und muss ab da auch Nebenkosten tragen. Und es ist ja nicht so, dass wir ihr verboten hätten, das mit der Wohnung selbst zu übernehmen. Es macht mir ARBEIT mich um die Wohnung zu kümmern. Aber wenn ich das so überlege, kann es kalkül von ihrem Anwalt sein, so Kosten und Arbeit für seine Mandantin nach hinten zu schieben, denn wir glauben, dass sie durchaus in einigen Jahren einziehen möchte, wenn ihre Mutter verstorben ist. Sie hat am Anfang gesagt, er hätte ihr verboten, die Wohnung zu betreten, bevor das nicht geklärt ist.

Die LG braucht sich ohne Nießbrauchsvertrag an keinen Kosten zu beteiligen, weil ihr auch keine Einnahmen zugestanden werden.
Es steht im Testament, "erhält ein Lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung... , sollte sie die Wohnung nicht selbst beziehen kann sie die Mieteinnahmen der eingerichteten Wohnung verfügen" Solange sie nichts sagt, müssen wir doch erstmal davon ausgehen, dass sie selbst einziehen möchte oder?

Ja, es stimmt. Ich war zu gutmütig und hatte Angst unserem Anwalt zu sagen, dass ich mich anderweitig beraten lassen möchte. Es hat auch ganz schön lange gedauert bis zu diesem Schritt jetzt.
Aber das er mich gar nicht vertritt, das war gestern das erste mal, dass ich das gehört habe. Als wir gemeinsam bei ihm waren beim ersten Gespräch haben meine Schwester UND ich die Versicherungsdaten unserer Rechtsschutzversicherung abgegeben. Und wir haben beide unterschrieben, dass er für uns Vollmachten hat. Wie hätte ich dann bitte darauf kommen sollen, dass er nur meine Schwester vertritt? Davon war nie die Rede. Noch ein Grund ihn zu wechseln.

Tut mir leid, dass ich nicht vorher auf dich gehört habe. 😖 Dankeschön nochmal!!
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Hallo Jessica,
Das ist ja eine Geschichte. Wenn man zum Anwalt geht unterschreibt man einen Zettel, dass man für die Fälle XYZ gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird. Man weiß nicht was es kosten wird und vielleicht weiß man nicht wer es zahlt. Aber wer mich vertritt, das weiß ich.
Es stimmt, am Ende hat deine Schwester andere Interessen als du und du musst dich eher mit ihr als dieser Lebenspartnerin auseinandersetzen. Naja jetzt hast du einen Anwalt. Frag ihn welche Kosten für welchen Fall entstehen! Maßgebend ist der Streitwert und der ist hoch. Die Gebührentabelle bezieht sich auf diesen Streitwert.
Aber das man für 25€ beraten wird glaub ich nicht. Vieleicht bei der Verbraucherzentrale aber nicht beim Anwalt. Der nimmt 100 oder 200€ pro Gespräch egal wie sinnlos das am Ende ist. Zusätzlich zu den ebenfalls gesetzlich festgelegten Gebühren. Darum muss es halt der richtige Anwalt sein.
Ich denke auch wie hier schon angemerkt wurde, dass man dieses Nießbrauchsrecht nicht eintragen kann. Das käme ins Lastenverzeichnis beim Grundbuchamt. Aber die Bedingung mit der Partnerschaft ist zu unbestimmt. Genau diese Frage kann ein Anwalt beantworten wenn er diesen Namen verdient.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Danke Dalmatiner, mir ist klar, dass mein neuer Anwalt auch ein stattliches Sümmchen bekommen wird. Ob sinnvoll oder nicht, durch das Schreiben von Bodenschatz ist mir nochmal bewusst geworden, dass das richtig geregelt werden muss und dafür brauche ich ihn jetzt.
Ich habe jetzt tatsächlich wieder viele Fragen, die mir der alte Anwalt nie beantwortet hat. Was bedeutet der oben geschriebene Satz? Die ganze Zeit habe ich ein Niesbrauchrecht daraus abgeleitet, bei dem sie sich um die Vermietung kümmern muss. Oder ist das doch nicht so und wir haben tatsächlich alle Arbeit und schicken ihr dann ihr monatliches Taschengeld zum verprassen?
Der neue Anwalt ist Fachanwalt für Erbrecht und ich gehe mal davon aus, dass er mir das erklären kann.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ja der Anwalt kann das erklären.
Du hast diese Wohnrechtspassage ja noch einmal zitiert. Das ist eindeutig. Die Lebensgefährtin kann bis zu ihrem Tod in dieser Wohnung leben. Und wenn sie das nicht tut kann sie die Wohnung vermieten und die Einnahmen behalten. Sie kann mit der Wohnung machen was sie will, auch leer stehen lassen. Sie hat ein Wohnrecht keine Wohnpflicht. Aber kann sie auch kostenfrei da wohnen? Darf eine andere Person mit in diese Wohnung ziehen?
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Das ist in dem Testament nicht benannt. Muss dazu schreiben, dass sie bisher noch das Wohnrecht in ihrem Elternhaus ausübt und da sie sich mit ihrem Bruder, dem mittlerweile das Haus gehört, nicht versteht, wird sie bestimmt nach dem Tod der Mutter die Wohnung haben wollen. Wir haben das so herausgelesen, dass sie ein Wohnrecht hat. Beim Wohnrecht gibt es ja klare Rechte und Pflichten. Näheres zu den Kosten hat mein Onkel nicht benannt, deshalb sind wir auf dem Stand, dass sie Nebenkosten etc. zu zahlen hat und wir Grundsteuer und größere Sanierungen was das Haus betreffen, so wie die Verwalterkosten, die nicht zur Umlage bestimmt sind. Ich hoffe ehrlich gesagt, dass ihr Anwalt das nicht noch so dreht, dass er davon ausgeht, dass wir sie "aushalten" also alles bezahlen, aber ich glaube da gibt es rechtlich ja keine Grundlage für?
Mit einziehen darf auch jemand, jedoch gibt es die Klausel: "Sollte sie einen neuen Partner finden, erlischt das Wohnrecht" Also wenn sie mit ihrer Mutter einziehen würde, würde es passen, mit einem Freund jedoch nicht.
Mit dem vermieten hast du das geschrieben, wie ich es auch verstehe. Das ist doch ganz klar einfach nur ein Niesbrauchrecht und impliziert nicht, dass wir uns um alles kümmern müssen, sondern das sie das machen muss, wenn sie Mieteinnahmen erzielen möchte?
Ehrlich gesagt glaube ich schon, dass es für meine Schwester und mich ein Draufleggeschäft wird, wenn sie dem Verkauf nicht zustimmt. Aber ich bin zum Glück nicht so ganz mittellos, mein Mann und ich arbeiten und haben momentan auch gute Rücklagen. Die Erbschaftssteuer und den Anwalt können wir gut bezahlen. (Es gibt ja auch noch das Geld vom Verkauf des Autos) Und wenn sie die Nebenkosten wirklich erst zahlen muss nach Übergabe der Wohnung sind bis jetzt 2000 Euro angefallen. Würde mich zwar ärgern, weil das der alte Anwalt wissen müsste, aber der neue wird es bestimmt klären. Manchmal habe ich so richtige Tiefs und denke mir, warum hat der Anwalt uns damals nicht richtig aufgeklärt? Er hat nur gesagt: "Da springt was raus für sie: Entweder Kleinwagen oder Luxuskarosse". Wir haben ihm gesagt, solange wir nicht mit Minus rausgehen, also eigenes Geld in die Hand nehmen müssen ist das ok und haben uns auf seine Aussage verlassen. Jetzt hänge ich drin und muss einfach schauen, dass das Bestmögliche noch rauskommt...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
H MPU Vorbereitungskurs droht mir mit Anwalt Finanzen 12
D Anwalt? Finanzen 12
R Nimmt mein Anwalt mich aus? Finanzen 36

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben