Hallo Jessika.
Das/ein? Nießbrauchsrecht wurde der LG bislang nicht eingeräumt, richtig?
Daher wird sich deren und Dein Anwalt absolut rechtmäßig dagegen stellen, dass die LG sich an Kosten beteiligen soll.
Von Dir gefühlt kann sie ja die Wohnung nutzen, ob und welche Kosten sie zu tragen hat, weiss man nicht; den Wohnungsschlüssel hat sie auch nicht, einen Vertrag auch nicht.
Irgendwann musst Du aber auch einsehen, dass sie sich - natürlich – an keine Kosten beteiligt, zu denen sie sich vertraglich nicht verpflichtet hat.
Auch bezüglich des Rechtsanwaltes gebe ich ihm Recht: er vertritt Deine Schwester. Im Zweifelsfall ist er sogar gehalten, Deine Schwester gegen Dich zu vertreten.
Ob eine Versicherung der Schwester überhaupt Erbstreitigkeiten umfasst, weisst Du nicht.
Ob die Versicherung dann ausserdem Streitfälle von Leuten umfasst, mit denen die keinen Vertrag haben und: die denen keine Beiträge gezahlt haben (DU!) wird strittig sein.
Und wenn Du Dir einen eigenen Anwalt holst, dann berechnet der – neben den Gebühren der Schwester, die sie zu tragen hat – dieselben Kosten Dir erneut.
Ausgangspunkt ist alles, was Du mal eben mit rein nimmst: Wohnung, Äcker, Konto damals.
Denn darum geht es bei DIR. Kostet: siehe Gebührentabelle.
Weiterhin hast Du bisher nichts davon geschrieben, dass du die LG in Verzug gesetzt hast.
Es gibt also keine Datum, zu dem sie etwas zu tun oder zu lassen hat.
Würdest Du jetzt eine Klage anstrengen, so erwidert sie einfach: Ich wusste, dass ich was sollte, aber nicht wann.
Ergebnis?
Prozess kostenpflichtig verloren, man empfiehlt, ein Datum zu benennen.
Zwischendurch führst Du an, dass sie psychisch krank und teilzeitbeschäftigt ist dass alles hinfällig ist, sobald sie einen Freund hat.
Willst Du Dich rechtlich auf so was berufen?!
Kann man als Person krank sein, wenn ja, welche Krankheit, ab wann genau hat man denn eine Beziehung, und was genau ist denn so eine Beziehung?
So eine unklare Aussage des verstorbenen Onkels hat Konfliktpotential, und das ist der Justiz bewusst.
Aktuell bist Du wohl- das hat Dir der Anwalt der Schwester wohl gesagt- nicht anwaltlich vertreten:
Forderungen, die Dir (teilweise) zustehen, wirst Du also selber geltend machen müssen, das ganze per Termin. Berechtigte Forderungen kannst Du nach diesem Verzug auch einklagen.
ZB dass Du Miteigentümerin des handy und seinem Vertrag bist.
Forderungen, die Dir nicht zustehen, weil es keinen Vertrag gibt, verlierst Du.
Die LG braucht sich ohne Nießbrauchsvertrag an keinen Kosten zu beteiligen, weil ihr auch keine Einnahmen zugestanden werden.
Sollte es rückwirkend Einnahmen geben, werden die mit Ausgaben zu verrechnen sein.