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Schnarch-Anwalt wechseln - bin im Zwiespalt

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Jessica133

Aktives Mitglied
Hallo,
bestimmt kennt mich hier auch jemand aus dem Familienforum.
Mein Onkel ist letztes Jahr verstorben und wir haben im Januar das Testament erhalten. Meine Schwester und ich erben die Wohnung und Äcker als Eigentümer, und ein Konto das leider nach dem Tod ins Minus gerutscht ist. Seit dem gibt es einen heftigen Erbstreit mit seiner Lebensgefährtin, die als Vermächtnis das Wohn-/Niesbrauchrecht bekommt, sowie ein Konto auf dem etwas mehr drauf ist. Die LG ist eigentlich ein Sozialfall, chronisch und psychisch krank, arbeitet aber bei einem Anwalt, der als "harter Knochen" bekannt ist.
Als wir das Testament gesehen haben, wollten wir ablehnen, weil wir wahrscheinlich vom Privateigentum drauf legen müssen. Der zu Rate gezogen Anwalt unsererseits empfahl, das Erbe anzunehmen.

Und nun machen wir seit einem dreiviertel Jahr mit diesem Schnarchzapfen rum. Wir haben es mittlerweile immerhin geschafft, den Erbschein in der Hand zu halten. Es geht jetzt darum, wie es mit der Wohnung weitergeht. Eigentlich wirklich nur noch darum, alles andere würde sich klären lassen.
Freitag vor einer Woche habe ich mit unserem Anwalt telefoniert und ihn angewiesen ein Anschreiben an die LG zu machen, dass sie sich ab Januar an sämtlichen Kosten der Wohnung beteiligen muss (die Kosten bis dato haben wir von dem ihr zugewandten Konto abgebucht und ihr den Rest überwiesen).
Als ich am letzten Dienstag nachfragte, kam eine Vorlage komplett anders und unstimmig zu dem mit mir besprochenen. Daraufhin habe ich ihm mehrere Mails gesendet mit Bitte um Richtigstellung und eigentlich schon fast dem Text, den er einfach nur kopieren muss. Mittwoch morgen rief ich an und bekam gesagt, er ist letzte Woche in einer Weiterbildung.

Meine Schwester und ich hatten gehofft, wir bekommen diese Woche nochmals die Briefvorlage, damit es voran geht. Aber da kam bisher nichts. Kann ich ihm eine kurze Mail schicken, dass er mir ein Datum nennen muss, wann der Brief fertig ist?

Mit meiner Schwester bekomme ich wegen dem Anwalt regelmäßig Streit. Ich wollte schon vor einigen Wochen wechseln, aber sie meint, das ist halt bei Anwälten so und wir sind nicht die einzigen Klienten die er hat. Sie vertraut ihm - ich leider nicht mehr :-(

Wie kann es weiter gehen? Könnte ihn ja auch unter Druck setzen, wenn er dann genervt ist, könnte es mir auch egal sein?!

Viele Grüße
Jessica
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Eine Versicherung des Gebäudes hat der Nießbraucher zu tragen, ebenso die öffentlichen Lasten wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Kanal- und Müllgebühren. Kurzum: Ständig wiederkehrende Kosten sind in der Regel vom Nießbraucher zu tragen.

Wo sind denn nun die konkreten Probleme? Am besten verkauft ihr die Bude und versucht Euch mit der Frau ohne Anwalt zu arrangieren. Das kostet sonst tausende Euros und führt zu nichts. Im Prinzip habt ihr nun zu zweit eine Mietfreie Wohnung für LG geerbt und müßt die Nebenkosten abrechnen die sich auch nicht zahlen will oder wie? Jetzt liegt die Sache vermutlich die nächsten 20 Jahre auf Eis, weil sie nie ausziehen wird, richtig? Ist die Wohnung noch belastet oder fällt noch Darlehen an? An die Bank zu verkaufen versuchen.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Hallo Tonytomate, die LG hat nie in der Wohnung gewohnt. Die steht jetzt leer und ich schaue wöchentlich nach dem rechten und zahle im Moment noch die von dir genannten Kosten (außer Müll, das fällt ja nicht an). Einen Verkauf können wir nicht durchführen, denn dann kann sie uns verklagen, dass wir ihr das Vermächtnis vorenthalten haben.
Hallo Bodenschatz, habe viele Tipps schon bekommen. Da hast du recht :-( . Was ich seither gemacht habe ist fast in die Richtung Job des Anwalts. Ich habe mich eingelesen in Gesetzestexte und alles rechtlich überprüft. Was ich vorhatte: Dem Anwalt nun alles vorzugeben, damit es schnell zu einem Ende kommt. Aber da er das nicht umsetzt hänge ich wieder fest.

Mein Plan aktuell: Den Anwalt solange nerven, bis er das Schreiben raus geschickt hat. Bestenfalls merkt die LG endlich, dass sie ihre Pflichten nicht erfüllen kann und stimmt endlich dem Verkauf zu. Oder sie beharrt auf den Erhalt der Wohnung, dann habe ich mich schon umgehört, in dem Fall würde ich dem Verein Haus und Grund beitreten, der Ansprechpartner in meiner Nähe ist praktischerweise ein Rechtsanwalt dessen Bewertungen auf den Portalen sehr gut sind und von dem würde ich einen Niesbrauchvertrag erstellen lassen, der Hieb- und Stichfest ist (ich weiß, dass der über den Notar laufen muss).

Tja, aber schlechtestenfalls macht die LG einfach gar nichts. Dann muss ich wohl meinen Anwalt kündigen und einen neuen suchen, denn ich habe kein Vertrauen mehr zu ihm, dass er das dann kommende Verfahren (mit Klage auf Einhaltung ihrer Pflichten, Fristsetzung, bis zur Ausschlagung des Vermächtnisses laut §§ 2307 aufgrund von nicht Einhaltung der Frist) durchziehen kann, wie ich, wie wir das wollen.

Meiner Schwester habe ich das so mitgeteilt und sie geht da mit - sonst müsste sie ja gegen mich arbeiten, was sie auch nicht möchte.

Was meint ihr dazu?
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Hallo Cucaracha, die ganze Zeit wäre ich eher dafür gewesen, aber das wollte meine Schwester nicht und sonst verstehen wir uns gut. Will nicht auch noch mit ihr Stress haben.

Nun bin ich im Zwiespalt. Vielleicht reicht dieses eine Schreiben ja, um der LG klar zu machen, dass sie alleine es nicht schafft, die Wohnung zu erhalten und sich darum zu kümmern. Wie geschrieben, sie ist zwar noch jung aber chronisch und psychisch krank.
In dem Fall würde es sich doch eigentlich nicht mehr lohnen, den Anwalt zu wechseln, denn der neue müsste sich ja seinerseits erst wieder einarbeiten, was dann ja auch wieder Zeit kostet..

Was meinst du? Wahrscheinlich doch noch diesen Brief und eine Reaktion bis zu einem gewissen Zeitraum abwarten?

Kündigt man das einem Anwalt an, dass man das Mandat entzieht oder setzt man ihn vor vollendete Tatsachen, wenn man einen neuen gefunden hat?

Ps. Wahrscheinlich sind wir immer noch in der Situation, weil wir einfach zu treudoof und freundlich sind - zur LG und zu unserem Anwalt :-(
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Seit dem gibt es einen heftigen Erbstreit mit seiner Lebensgefährtin, die als Vermächtnis das Wohn-/Niesbrauchrecht bekommt, sowie ein Konto auf dem etwas mehr drauf ist. Die LG ist eigentlich ein Sozialfall, chronisch und psychisch krank, arbeitet aber bei einem Anwalt, der als "harter Knochen" bekannt ist.
Als wir das Testament gesehen haben, wollten wir ablehnen, weil wir wahrscheinlich vom Privateigentum drauf legen müssen. Der zu Rate gezogen Anwalt unsererseits empfahl, das Erbe anzunehmen.
Also, auch wenn ich nicht weiß ob sich diesbezüglich in der Rechtsprechung etwas geändert hat...

Wenn sie nur Lebensgefährtin ist, hat sie gemäß der Erbfolge, kein Recht auf irgendwas.
Ein Wohnrecht muss per Notar / Gericht geregelt sein. Hier gibt es aber, soweit ich mich erinnern kann eine Grauzone, die zu ihrem Vorteil ausgelegt werden könnte. Anspruch auf Konten hat sie nur wenn sie zusammen ein Konto haben oder irgendwas per Testament geregelt wäre.

Zumindest ist das mein Stand aus 2018.

Euer Anwalt hat euch geraten das Erbe anzunehmen. Mit welcher Begründung?
Sollte ein Anwalt nicht eher dafür da sein um euch zu beraten welche pro und contra um Falle des Erbens / Nichterbens zu beachten sind? Und euch informieren welche Schwierigkeiten durch die Lebensgefährtin zu erwarten sind?
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Das Erbe beruht ja auf einem Testament, das er ein halbes Jahr vor seinem Tod beim Amtsgericht hinterlegt hat. Wir sind als Erben benannt. Die LG erhält laut seinem Wunsch Wohn- bzw. Vermietrecht an seiner Wohnung, die Pacht und ein Konto. Das Recht an der Wohnung gilt nur solange, bis sie einen neuen Partner hat.
Ehrlich gesagt glaube ich mittlerweile nicht mehr, dass der Anwalt sich das Testament so richtig angesehen hat. Bei einem unserer letzten Treffen musste ICH ihm sagen, dass sie nicht nur wohnen darf, sondern auch vermieten. Das war ihm entfallen und darauf hatte er eine Idee aufgebaut, wie wir ihren Anspruch auf die Wohnung vereiteln.

Man kann mir auch einen Vorwurf machen. Sie war anstrengend vor dem Tod unseres Onkels und wurde danach richtig biestig und unverschämt uns gegenüber. Trotzdem habe ich noch lange Zeit darauf beharrt, dass wir ihr die Chance geben sich mit uns zu einigen und wir haben ihr sogar ein wahnsinnig gutes Angebot gemacht, wenn sie dem Verkauf zustimmt, was sie einfach verstreichen lies. Deshalb argumentiert der Anwalt, dass wir ja schon weiter sein könnten. Das glaube ich allerdings nicht, denn der rechtliche Rahmen hat es nicht hergegeben, so wie unser Anwalt das sich gedacht hat. Er hat uns lange Zeit glauben lassen, wir können mit dem erhalt des Erbscheins die Wohnung einfach so verkaufen, weil sie kein Anrecht darauf hätte, was ja nicht stimmt. Und er hat mit Sicherheit gedacht, er bekommt die Einigung mit ihr locker hin, aber sie steckt (vielleicht auch aufgrund ihrer psychischen Erkrankung) den Kopf in den Sand. Stellt nur Forderungen, die von (was gerechtfertigt ist) der Auszahlung der Pacht und ihres Kontos - bis zu Aushändigung eines Möbelgutscheins, Übernahme laufender Kosten, verschiedene weitere Wertgegenstände (was nicht im Testament benannt ist) gehen. Und hat noch kein einziges mal gefragt, was mit der Wohnung ist. Ob sich jemand kümmert. Ob wir uns um einen Grabstein kümmern. Wir glauben, dass sie sich ihrer Pflichten nicht bewusst ist.
Deshalb ist mir auch so wichtig, dass der Anwalt den von mir genannten Brief endlich abschickt. Denn das wäre das einzige, was ich glaube, worauf sie reagieren wird.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wenn du/ihr euch das leisten könnt dann wechselt dem Anwalt. Das ist eher die Regel als die Ausnahme dass die Mandanten am Ende mehr wissen als der Anwalt. Diese Gemengeglage ist kompliziert. Es geht um Erbrecht, Immobilien und quasi Mietrecht. Ein Spezialist muss her. Das Mandat kann man jederzeit beenden. Der Anwalt ebenso. Man muss nur wissen welche Kosten noch wann anfallen. Das ist nach meiner Erfahrung das Einzige wo Anwälte nie einen Fehler machen:)
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Wieviel ist die Wohnung wert?

Wie hoch war euer Angebot?

Bietet ihr 1/3 an, Hauptsache sie wird verkauft.

Für was braucht ihr einen Anwalt bei einer Wohnung?

Sie wohnt nicht in der Bude und allein wird sie nicht bleiben wollen.

Sie muss aus dem Grunbuch gelöscht werden, sonst ist die Bude unverkäuflich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jessica133

Aktives Mitglied
Danke Dalmatiner!

Tonytomate: Die Wohnung ist von einem Sachverständigen des Anwalts der LG auf 130.000 Euro geschätzt worden. Denke aber, dass die extra den Preis runtergehandelt haben, damit wir vielleicht freiwillig verzichten. Auf dem Immobilienmarkt ist sie so 160.000 + Wert.
Unser erstes Angebot war tatsächlich 1/3 aber da sie noch relativ jung ist, ist der Betrag natürlich weniger als ihr Wohnrecht wert ist. Das wären ca. 90.000 €, das allerdings, wenn sie die Wohnung behält und keinen Partner findet. Sobald sie einen neuen Freund hat, wäre die Wohnung weg.
Beim letzten Angebot haben wir diesen Wert genannt und zusätzlich Wertgegenstände und der Gutschein, was ihr gar nicht zusteht. Da sie abgelehnt hat und auch sonst keinen Schritt auf uns zu tut, bekommt sie jetzt das, was ihr laut Vermächtnis zu steht und sonst nichts.
 
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