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Schmerzensgeld?

C

chrismas

Gast
...am besten mögliche erfahrungen anderer...
den ablauf, erfolgsaussichten, muss eine strafrechtliche verfolgung vorliegen etc.???
Der Ablauf ist wie bei jeder anderen Klage auch. Was die Erfolgsaussichten angeht, so ist zwar das Zivilgericht nicht an eine strafrechtliche Feststellung gebunden, allerdings dürfte es in einem solchen Falle schon einen Einfluss auf ein Urteil nehmen, da hier die Schmerzengeldforderungen aufgrund der Folgeschäden um einiges ein höheren Betrag entsprechen können.
 
P

Püppi83

Gast
Der Ablauf ist wie bei jeder anderen Klage auch. Was die Erfolgsaussichten angeht, so ist zwar das Zivilgericht nicht an eine strafrechtliche Feststellung gebunden, allerdings dürfte es in einem solchen Falle schon einen Einfluss auf ein Urteil nehmen, da hier die Schmerzengeldforderungen aufgrund der Folgeschäden um einiges ein höheren Betrag entsprechen können.
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..du weißt ja, ich wurde als Lügnerin hingestellt, habe aber schwerste psychische Schäden bzw. Krankheiten, starke Verhaltensauffäligkeiten sowie Beschwerden. Ich bin zu 50% schwerbehindert und als dauerhaft erwerbsunfähig eingestuft wurden. Ich beziehe mittlerweile Sozialhilfe. Ich war bis diesen Mittwoch erneut 6 Wochen in Therapie. Dort wurde wie 2012 in der Klinik zuvor eine komplexes Krankheitsbild bei mir diagnostiziert. Also die Posttraumatische Belastungsstörung sowie die Dissoziative Identitätsstörung etc.! Und ich wurde auch dort als arbeitsunfähig eingestuft. Wenn ich klagen möchte, muss ich mir wieder einen Rechtsanwalt nehmen und einen Beratungsschein holen? Oder kann ich auch ohne klagen? Wo muss ich meine Klage einreichen?
 
C

chrismas

Gast
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..du weißt ja, ich wurde als Lügnerin hingestellt, habe aber schwerste psychische Schäden bzw. Krankheiten, starke Verhaltensauffäligkeiten sowie Beschwerden. Ich bin zu 50% schwerbehindert und als dauerhaft erwerbsunfähig eingestuft wurden. Ich beziehe mittlerweile Sozialhilfe. Ich war bis diesen Mittwoch erneut 6 Wochen in Therapie. Dort wurde wie 2012 in der Klinik zuvor eine komplexes Krankheitsbild bei mir diagnostiziert. Also die Posttraumatische Belastungsstörung sowie die Dissoziative Identitätsstörung etc.! Und ich wurde auch dort als arbeitsunfähig eingestuft. Wenn ich klagen möchte, muss ich mir wieder einen Rechtsanwalt nehmen und einen Beratungsschein holen? Oder kann ich auch ohne klagen? Wo muss ich meine Klage einreichen?
Du kannst auch selbst eine Klage einreichen, aber bei Schmerzensgeld würde ich davon absehen, da es hierbei sehr komplex werden kann. Daher wäre es schon angebracht, dass du einen Rechtsanwalt suchst und dir vorher einen Beratungsschein holst.
 
P

Püppi83

Gast
Du kannst auch selbst eine Klage einreichen, aber bei Schmerzensgeld würde ich davon absehen, da es hierbei sehr komplex werden kann. Daher wäre es schon angebracht, dass du einen Rechtsanwalt suchst und dir vorher einen Beratungsschein holst.


Ich denke, du hast recht. Woher weißt du eigentlich über so viele Rechtsthemen Bescheid?
Leider selbst davon betroffen?
 
P

Püppi83

Gast

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