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Schimmel in der Wohnung!!!

M

Manu21

Gast
Hallo,
mein Freund und ich wohnen seit ungefähr 9 Monaten in einer 50m² Erdgeschosswohnung. Seit es kälter geworden ist traten bei uns so einige Probleme auf. Das Schlafzimmer ist richtig feucht und befallen von Schimmel und somit unbenutzbar für uns. Unsere Wäsche müssen wir in der Wohnung trocknen lassen, aber lüften dem entsprechend auch öfters und länger. Unsere Vermieterin hat uns damals im November 2008 eine Mietminderung von 150 euro gestattet auch wegen Sanierungsarbeiten. Jetzt ist der Schimmel wieder da und ein riesengroßer Feuchtfleck an einer Wand der nicht weg gehn will. Unser Schrank und unsere Kleider sind ebenfalls von dem Schimmel befallen. Den Schrank kann man weg schmeißen. Am 10. November 2008 wurden die Schimmelflecken fachlich entfernt. Meine Frage ist da wir eine Raumfeuchtigkeitstemperatur von 50 bis max 60% haben und täglich 3 mal am Tag für jeweils 10-15minuten Querlüften ob wir daran schuld sind dass dieses Zimmer von schimmel befallen ist. Zusätzlich muss ich hinzufügen dass das haus alt und ziemlich unisoliert ist. Ebenfalls besteht Lärmbelästigung der Übermieter und das an jedem Tag der Woche. Das teilten wir der Vermieterin mit, jedoch beachtete sie ihre Pflicht nicht, diesem Problem nachzugehen. Am 1. Mai wollen wir ausziehen! Können wir rückwirkend eine Mietminderung verlangen? Und können wir Schadensersatz aufgrund des befallenen Schrankes einfordern? Wie siehts mit der Kaution aus, weil die Vermieterin meint das wir Schuld daran sind aufgrund unzureichender Lüftung.
 

Senora

Aktives Mitglied
Kann es sein, dass ihr einen Wasserrohrbruch habt? Das war nämlich bei uns der Fall, wurde auch erst sehr spät bemerkt und zuerst aufs Lüften geschoben :mad: (Das machen Vermieter immer gerne). Wir haben ein kleines Messgerät bekommen, wo drauf steht, optimal wären 40-55% Feuchtigkeit bei 19-22°C. Wir mussten im Winter oder wenn es regnete die Wäsche natürlich auch drinnen trocknen! Irgendwann haben die uns dann Experten geschickt, die messen konnten wo die Feuchtigkeit herkam. Und haben da die Wand aufgemacht. War direkt hinter der Badewanne. Hin und her, wir mussten dann für 1 Monat ausziehen (bezahlt alles die Versicherung), damit alles getrocknet werden konnte. Wir konnten ebenfalls einen Kleiderschrank und ein Sofa wegschmeissen. Wie wäre es wenn ihr einen Anwalt zurate zieht?
 
T

Tramnovi

Gast
Rückwirkend Mietminderung wird schlecht gehen. Am besten, ihr wendet euch an einen Anwalt. Könnte mir durchaus vorstellen, das eure Vermieterin die Kaution einbehalten will.
 

karma

Aktives Mitglied
Warum sich Ärger einhandeln. Da macht man sich die Nerven kaputt. Ich habe in so einer Wohnung gelebt. Eine reinste Bruchbude. Hohe Nebenkosten, Wasserschaden, kaputte Fenster,Badewanne. Sie hatte damals versprochen dies zu richten. Aber es passierte nichts. Ich hatte nur Ärger. Nach 2 Jahren beschlossen wir auszuziehen. Wir haben dann von Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und die 2 letzten Monatsmieten einbehalten. Wir haben der damaligen Vermieterin geschrieben das wir in 2 Monaten ausziehen und das sie die Kaution einbehalten soll. Die Nebenkosten haben wir dann separat überwiesen.

Der Gesetzgeber sagt nämlich, wenn man sich unsicher ist ob man die Kaution zurückbekommt, dann soll man die Mieten einbehalten die Der Kautionshöhe entspricht. Und das nur wenn die Wohnung in einem ordnungsgemäßigen Zustand zurückgegebn wird.

Denn wenn die Kaution einbehalten wird vom Vermieter dann ist es für dich eine Privatklage und das dauert an Zeit und kostet Geld, das du selbst aufbringen mußt.

Wenn du es aber vorher einbehältst, dann muß er klagen. Aber er hat keinen Grund. Denn die Miete ist mit der bezahlten Kaution bezahlt worden.


karma
 

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