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Schikane durch Arbeitsamt - Unterlagen werden mehrfach angefordert

G

Gast

Gast
Schikane durch Arbeitsamt

Hallo!

Mit schreiben vom 21.7.15 teilte mir das Bundesagentur für Arbeit in München mit:

Sehr geehrter Herr ***,
über Ihren Antrag vom 8.Juli 2015 kann ich noch nicht entscheiden, weil
folgende Nachweise fehlen:
- Kündigungsschreiben bzw. Aufhebungsvertrag
- Nachweis über die Steuerklasse des Jahres 2015 (Mitteilung / Bescheinigung des Finanzamts über die Lohnsteuerabzugsmerkmale)

Ich bin verzweifelt, weil die Bundesagentur für Arbeit in der Vergangenheit schon mehrfach behauptet hat, dass Unterlagen fehlen, obwohl ich diese NACHWEISLICH PER EINSCHREIBEN (mit Fotobeweis der Unterlagen neben dem Briefcouvert mit der Einschreibennummer) eingerecht habe.



Hierzu Fragen:
1. Am 10.Juli 2015 wurde das unterschriebene Kündigungsschreiben seitens des Arbeitgebers direkt an die Bundesagentur für Arbeit PER EINSCHREIBEN versendet, nachweislich ZUGESTELLT. Wieso Verlangt diese Behöre erneut das Kündigungsschreiben ???
2. Ich habe die Lohnsteuerkarte aus 2010 in Kope der Bundesagentur für Arbeit übersendet (ich habe Lohnsteuerklasse 4, daran hat sich auch nichts geändert). Muss ich jetzt zum Finanzamt und einen beweis meiner Lohnsteuerklasse anfordern?
3. Kann die Bundesagentur für Arbeit meine Lohnsteuerkarte mittels ELENA herausfinden? Kann ich das von der Behörde verlangen um weiteren Schikanen der Agentur für Arbeit zu übergehen?
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Schikane durch Arbeitsamt

Hallo!

Mit schreiben vom 21.7.15 teilte mir das Bundesagentur für Arbeit in München mit:

Sehr geehrter Herr ***,
über Ihren Antrag vom 8.Juli 2015 kann ich noch nicht entscheiden, weil
folgende Nachweise fehlen:
- Kündigungsschreiben bzw. Aufhebungsvertrag
- Nachweis über die Steuerklasse des Jahres 2015 (Mitteilung / Bescheinigung des Finanzamts über die Lohnsteuerabzugsmerkmale)

Ich bin verzweifelt, weil die Bundesagentur für Arbeit in der Vergangenheit schon mehrfach behauptet hat, dass Unterlagen fehlen, obwohl ich diese NACHWEISLICH PER EINSCHREIBEN (mit Fotobeweis der Unterlagen neben dem Briefcouvert mit der Einschreibennummer) eingerecht habe.



Hierzu Fragen:
1. Am 10.Juli 2015 wurde das unterschriebene Kündigungsschreiben seitens des Arbeitgebers direkt an die Bundesagentur für Arbeit PER EINSCHREIBEN versendet, nachweislich ZUGESTELLT. Wieso Verlangt diese Behöre erneut das Kündigungsschreiben ???
2. Ich habe die Lohnsteuerkarte aus 2010 in Kope der Bundesagentur für Arbeit übersendet (ich habe Lohnsteuerklasse 4, daran hat sich auch nichts geändert). Muss ich jetzt zum Finanzamt und einen beweis meiner Lohnsteuerklasse anfordern?
3. Kann die Bundesagentur für Arbeit meine Lohnsteuerkarte mittels ELENA herausfinden? Kann ich das von der Behörde verlangen um weiteren Schikanen der Agentur für Arbeit zu übergehen?
Hast Du den Nachweis vorliegen, dass Dein Arbeitgeber das Kündigungsschreiben per Einschreiben verschickt hat? Dann gib davon eine Kopie an das Arbeitsamt. Hatte Dein Arbeitgeber am 10.07.2015 von Dir Angaben gehabt, unter welchem Bearbeitungszeichen die Unterlagen zugeschickt worden sind, wegen der Zuordnung der Unterlagen zu Deinem Bearbeitungsfall.

Wenn Du die Lohnsteuerkarte 2015 vorlegen sollst, dann genügt ganz sicher nicht die Lohnsteuerkarte für 2010.
Ich denke nicht, dass das Arbeitsamt einfach so beim Finanzamt eine Auskunft erteilt bekommt.
 
C

chrismas

Gast
Das ist, leider, normal. Unterlagen werden gerne verschlampt, weil man damit die Antragszeitpunkt verschieben kann und ähnliche Geschichten. Gab da mal eine Reportage von Wallraff, wo man das sehen kann

Team Wallraff: Jobcenter-Reportage schlägt Wellen bis in den Bundestag - RTL.de

Im übrigen würde ich an deiner Stelle dazu übergehen und die Unterlagen persönlich abgeben und den Erhalt explizit bestätigen lassen, darauf hast du ein Recht, auch wenn die das gerne anders sehen. Was die Steuerklasse angeht, so haben die Ämter keinen Zugriff darauf, da musst du tatsächlich selbst zum Finanzamt gehen etc pp. Da hilft auch deine alte Steuerkarte nicht, denn seit dem sind 5 Jahre vergangen und da kann vieles passiert sein.

Und was das Einschreiben des alten Arbeitgebers angeht, so ist das nicht von Bedeutung, denn dafür hätte dein Arbeitgeber exlizit mit hinzuschreiben müssen, dass dieses für die Kundennummer XYZ bestimmt ist und an die entsprechende Mitarbeiterin in der Agentur für Arbeit weitergeleitet werden soll, daher wieder mein vorheriger Vorschlag:

Empfang persönlich bestätigen lassen!

Dieses geht am Besten dadurch, in dem man für sich selbst eine weitere Kopie anfertigt, sich den Posteingangsstempel auf seine Kopie machen und den annehmenden Mitarbeiter unterschreiben lässt.

@Eisherz

Bzgl. der Abfrage liegst du falsch. Aufgrund des automatischen Datenabgleiches und über Amtshilfegesuche und ähnlichem kann jede Behörde bei einer anderen Behörde nach den geforderten Daten fragen. Allerdings dauert das meist länger und daher ist es in der Regel schneller erledigt, wenn man als Antragssteller eben schnell selbst hingeht, sich dieses und jenes bestätigen lässt und dann abgibt.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Das ist, ...

@Eisherz

Bzgl. der Abfrage liegst du falsch. Aufgrund des automatischen Datenabgleiches und über Amtshilfegesuche und ähnlichem kann jede Behörde bei einer anderen Behörde nach den geforderten Daten fragen. Allerdings dauert das meist länger und daher ist es in der Regel schneller erledigt, wenn man als Antragssteller eben schnell selbst hingeht, sich dieses und jenes bestätigen lässt und dann abgibt.
Das ist definitiv so nicht richtig. Was stimmt, ist dass bei dem Bekämpfen von Leistungsmissbrauch Behörden z. B. bei eventuellen Arbeitgebern Einsicht in Geschäftsunterlagen bekommen oder eine Auskunftserteilung der Unternehmen bzw. ihrer Steuerberater dies nach § 319 SGB III erhalten. Weiterhin ist es möglich, dass nach § 93 Abs. 8 der Abgabenordnung die Behörden - wie z. B. ein Job-Center oder die Arbeitsagentur Kontoabfragen machen kann, wenn das Auskunftsersuchen beim Betroffenen ohne Erfolg geblieben ist. Was den Bereich der Schwarzarbeit betrifft, so gibt es auch dort eine Abgleichsmöglichkeit mit den hierfür zuständigen Zollbehörden.

Wie Du schreibst, so ist es nicht, nicht jede Behörde kann bei einer anderen Behörde nach allen möglichen Daten fragen. Das stimmt nicht.

Alles andere, was Du schreibst, dass Gast die Steuerkarte übergeben soll, bzw. die Absendung vom Arbeitgeber prüfen soll ohne eine Kundennummer, habe ich ebenfalls so geraten.

Aber generell die Ämter und Behörden unter Verdacht zu stellen, ist m. E. keine hilfreiche Antwort, es gibt nicht nur Bearbeiter, die "mal gerne was verschlampen" und auch nicht überall und in jeder Behörde/jedem Amt sind die Zustände, wie sie in den Reportagen von G. Wallraff sehr richtig dargestellt werden.
 
C

chrismas

Gast
Das ist definitiv so nicht richtig. Was stimmt, ist dass bei dem Bekämpfen von Leistungsmissbrauch Behörden z. B. bei eventuellen Arbeitgebern Einsicht in Geschäftsunterlagen bekommen oder eine Auskunftserteilung der Unternehmen bzw. ihrer Steuerberater dies nach § 319 SGB III erhalten. Weiterhin ist es möglich, dass nach § 93 Abs. 8 der Abgabenordnung die Behörden - wie z. B. ein Job-Center oder die Arbeitsagentur Kontoabfragen machen kann, wenn das Auskunftsersuchen beim Betroffenen ohne Erfolg geblieben ist. Was den Bereich der Schwarzarbeit betrifft, so gibt es auch dort eine Abgleichsmöglichkeit mit den hierfür zuständigen Zollbehörden.
Weißt du, bevor ich mich mit dir nun streite, sage ich dir nur fein, dass du diese Gesetze kennst, allerdings würde ich dir empfehlen, dass du dir dann auch mal das SGB 10 antust.

Die Möglichkeit besteht, nur geht es eben schneller, wenn der Antragssteller es selbst macht, weil es sonst einen Umweg gehen muss etc pp.
 

weidebirke

Urgestein
Verstehe den Bohei nicht.

Warum gehst Du nicht einfach dorthin, legst die Kündigung noch einmal vor, lässt Dir abstempeln, dass Du sie abgegeben hast und gut ist? Warum diese Energieverschwendung hier?

Und dass eine Lohnsteuerauskunft, die fünf Jahre alt ist, heute nicht mit einem lapidaren "Es hat sich nichts geändert" vom Kunden gültig ist, liegt ja auf der Hand. Wobei ich mich frage, was die damit wollen, man zahlt ja keine Steuern auf seine Bezüge.
 

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