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Schenkung via Überweisung vor dem Sterben legal?

T

Traubenschorle

Gast
Hallo,
angenommen jemand weiß, dass er bald stirbt und hebt deshalb sein Geld vom Konto ab und verschenkt es an eine nicht verwandte Person. Ist das legal oder haben mögliche Erben trotzdem Anspruch auf das Geld?

Dankeschön fürs Antworten.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Vorsicht! So einfach ist das nicht!
Das kommt darauf an, wie viel er verschenkt und wann er es verschenkt.
Also generell gilt, dass Verträge (also auch Schenkungen) die zu lasten anderer Berechtigter gemacht werden, noch 10 jahre lang anfechtbar sind. Also zwischen dem Verschenken und dem Tod müssen mindestens 10 jahre liegen, sonst können die Erben ihren Pflichtteil noch einklagen. (Stichwort: Pflichtteilsergänzungsanspruch)
Das ist mal das eine.
Also Erbberechtigte, die auf diese Weise um ihren Pflichtteil gebracht werden, können dies ggf noch 10 jahre lang anfechten.
Also ja: Du Deiner Frage, ob Erben Anspruch haben: JA haben sie: 10 Jahre nach der Schenkung!

Das andere ist: Wenn man größere Schenkungen an Dritte vornimmt müssen diese versteuert werden. Es gibt einen Steuerfreibetrag von 20 000 Euro. Alles was darüber leigt muss versteuert werden. Nehmen wir an, man hebt 50 000 Euro ab und schenkt es seinem Nachbarn, so muss er dies versteuern. Tut er das nicht, gibt es hinterher Äger mit dem Finanzamt.
Wenn jemand stirbt und überraschenderweise nichts mehr da ist, obwohl es da sein müsste, dann stellt das Finanzamt Nachforschungen an. Es nicht beim FA anzugeben wäre Steuerhinterziehung!

Das dritte wäre. Wenn man in einer Zugewinngemeinschaft lebt: Dann darf man nicht einfach ohne Einwilligung des Ehepartners solche Schenkungen vornehmen. Das ist nicht erlaubt.




Also nehmen wir an, jemand hat ein Kind, mit dem er arg zerstritten ist und räumt ein paar Wochen vor seinem Tod nochmal 20 000 Euro vom Konto ab und schenkt es dem Kumpel, so interessiert das das Finanzamt zwar nicht (weil es für den Kumpel noch steuerfrei ist) aber das Kind hätte Anspruch auf den Pflichtteil (=10 000 Euro, wenn keine anderen Erben da sind)
Oder aber man verschenkt gleich 50 000 an den Kumpel: Dann muss er erstmal den Pflichtteil ausgleichen (Also 25 000 Euro rausrücken) und dann nochmal so ca 2000 ans Finanzamt.


Diese Angaben sind natürlich ohne Gewähr- ich bin kein Fachmann, nur jemand, der sich mit dem Thema Erbrecht rumschlagen muss, aber das sind auf jedne Fall wichtige Punkte, die man beachten muss.
Also solche Dinge sind nicht ganz so einfach.
Besser, man informiert sich rechtzeitig beim Fachmann.
 
Zuletzt bearbeitet:

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Natürlich ist das legal.

Solange die Person bei klaren Verstand ist, darf sie machen was sie will. Auch das Geld spenden oder verschenken.

Ja sie dürfte es sogar verbrennen.
Leider stimmt das nicht. Verbrennen dürfte sie es ...das ist wohl wahr. Aber sobald es einen Begünstigten gibt, von dem Sich Amt und Erben was wiederholen könnten, besteht diese Möglichkeit auch. Vom Feuer könnte es sich halt keiner wiederholen...
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
............der "Geldgeber" muss Niemanden erzählen, wem er das Geld geschenkt hat.
Es ist sein Geld und er ist Niemanden rechenschaftspflichtig....auch nicht seinen möglichen Erben.
Die beschenkte Person bleibt anonym und ist von daher nicht angreifbar.
 

Egobin

Aktives Mitglied
Hallo,
angenommen jemand weiß, dass er bald stirbt und hebt deshalb sein Geld vom Konto ab und verschenkt es an eine nicht verwandte Person. Ist das legal oder haben mögliche Erben trotzdem Anspruch auf das Geld?

Dankeschön fürs Antworten.
Hast du vor, auf dem Marktplatz laut zu verkünden, dass du es hast und wo du es aufbewahrst?
Was weg ist, ist weg. Das muss erstmal jemand finden. Natürlich zahlen nur Idioten eine riesige Summe auf einem Bankkonto ein, die Fragen aufwirft.
Legal ist in Deutschland gar nichts. Demnächst muss auf dem eigenen Klo eine Nummer gezogen werden.
Falls die Erben, die scheinbar echte Aasgeier sind, wenn sie so übergangen werden, dich bereits kennen und im Verdacht haben, solltest du es auch in der nächsten Zeit nicht bei dir aufbewahren.
Dass du von nichts irgendwas weisst, versteht sich von selbst. Auch nicht bei Fakebook auf neureich oder Rache machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Alopecia

Aktives Mitglied
wenn ich es richtig verstehe, lautet die überschrift "überweisung vor dem sterben legal",

vv hat zu dem thema alles wichtige und richtige gesagt. von mir die kurzfassung incl "grauzonen tip"

1) legal ist das ganze
2) pflichtteil umgehung ist damit nicht möglich (und die überweisung ist ja nachvollziehbar und wird beim überprüfen von kontobewegungen etc SOFORT entdeckt, ergo rückzahlung!)

3) ich weiss zwar nicht, worum genau es geht, aber wenn man sowas machen will, z.b. um gierige erben, die nichts haben sollen, leer ausgehen zu lassen, empfehle ich den BARweg. also abheben und bar überreichen. auf diese art und weise sehen die erben zwar die abhebung, nicht aber, wer die kohle bekommen hat. ergo auch nichts mit rückklagung. was von dieser methode zu halten ist muss jeder für sich selbst entscheiden.

alternativen hierzu sehe ich keine (ausser vielleicht investieren in bitcoin, umschichten in monero und dann verschicken, auch nicht nachvollziehbar)
 

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