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Schenkung via Überweisung vor dem Sterben legal?

Alopecia

Aktives Mitglied
natürlich. es ändert aber nichts an der tatsache, dass die vererber oft ihr leben lang (oder schon generationen lang) geschuftet haben, um diesen "reichtum" aufzubauen. warum genau sollte man davon nun zig tausend (oder gar hunderttausend) abgeben, die dann letztendlich eben nicht bei armen menschen landen (was ok wäre und begrüssenswert) sondern ausschließlich dazu genutzt werden, um den sinnlos aufgeblähten staatsapparat zu finanzieren?
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
natürlich. es ändert aber nichts an der tatsache, dass die vererber oft ihr leben lang (oder schon generationen lang) geschuftet haben, um diesen "reichtum" aufzubauen. warum genau sollte man davon nun zig tausend (oder gar hunderttausend) abgeben, die dann letztendlich eben nicht bei armen menschen landen (was ok wäre und begrüssenswert) sondern ausschließlich dazu genutzt werden, um den sinnlos aufgeblähten staatsapparat zu finanzieren?
Wow ja, da könnte ich Geschichten erzählen....da hab ich heut noch Albträume von...Wirklich das ist kein Spaß, wie einem da teilweise mitgespielt wird. Das ist hier aber OT...
Aber für den TE sollte wichtig sein, dass man -egal was man nun veranlasst- es immer mit Fachmann tun sollte, damit es wasserdicht ist und weder unliebsame Erben, noch das Finanzamt noch sonst wer da reingrätschen kann.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Komisch, dass in manchen Beiträgen alles durcheinander geworfen wird, was man mischen kann.....

Zunächst gibt es ganz genau eine Partei, nämlich den, der lebt.
Er kann sich eine zweite Partei aussuchen, wenn er verschenken will.
Geschenke sind ( mal abgesehen von Formerfordernissen) legal. Wer das Gegenteil behauptet muss eine Fundstelle anführen ähnlich wie: "Mit Freiheitsstrafe wird bestraft, wer schenkt". Die gibt es aber nicht.
Der Beschenkte muss sich eine dritte Partei suchen, nämlich das zuständige Finanzamt, weil Schenkungen über Freigrenzen hinweg steuerpflichtig sind. Erst das Nicht-Beachten dieser Verpflichtung wäre Steuerhinterziehung, nicht aber der Schenkungsvorgang.
Wenn der Schenker stirbt, kommen Erben auf den Plan - oder nicht. Ist der Schenker durch das Geschenk nicht verarmt (und hat danach Schulden), so kann die Schenkung nicht angefochten werden. Der Schenker hat nämlich nicht den einen auf Kosten des anderen bereichert.
Pflichtteilsberechtigte können aber sehr wohl vom Beschenkten soweit Ersatz der verlorenen Erbmasse in Geld verlangen, wenn sie ohne Schenkung mehr erhalten hätten. kennen sie den Beschenkten nicht, so haben sie zwar das recht - aber keine Möglichkeit. Anspruchsgegner ist nicht der Tote sondern der Unbekannte. Der Tote kann sich nicht strafbar machen und der Unbekannte wartet einfach darauf dass man ihm schreibt. Aus Datenschutzgründen wird ihm ohnehin nichts vom Erbvorgang mitgeteilt und dazu ist ein "Anspruch " etwas, was man geltend machen kann aber nicht muss. Er entscheidet also nicht mal darüber, wer sich an ihn wendet und warum.
 

F.A.N.T.

Mitglied
Es wäre also möglich, wenn das ganze in Bar getätigt würde, verstehe ich das richtig?
VORSICHT!

Hallo erstmal,

ich falle wieder mit der Türe ins Haus :) Sorry dafür.

Es ist absolut nicht richtig, dass eine Person nach Ihrem Ableben mit dem Geld machen kann was sie will, also vererben kann an wem sie will.
Es gibt eine gesetzliche Erbfolge: Du hast 3 Kinder... Du kannst nicht dem Lieblingskind alles geben und den andren beiden nichts. Jedem steht ein Pflichtteil zu. Auch wenn er dem Erblasser zu Lebzeiten total vernachlässigt hat und nicht besucht hat etc.
Außer, der Erblasser würde vom Beerbten misshandelt werden. Dann kann er ihn enterben, was im Fachchinesisch "Pflichtteilentzug" heißt. Dies sollte aber irgendwo, z.B. mit einem Zeugen dokumentiert werden oder direkt von einem Notar "wasserdicht" gemacht werden!

Nochmal VORSICHT:
Eine Außenstehende Person, die in keiner Verwandtschaftlichen Beziehung zum Erblasser steht, hat einen steuerlichen Freibetrag von min (unter Umständen) 2.000 Euro - max. (die Regel) 20.000 Euro.
Alles was darüber hinaus vererbt/ verschenkt wird untersteht *surprise* in Deutschland der Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer (https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/erbschaftsteuertabelle/)
Dazu kommt dann auch noch das Geldwäschegesetz, die einige Hürden für das hantieren mit größeren Bargeld bereithält.
Außerdem muss Bargeld, ab einen gewissen Betrag gekennzeichnet und der Transport angemeldet werden (Ich weiß nun allerdings nicht mehr genau, ob das nur bei Grenzübertritten der Fall ist).

Wenn der Erblasser nun 50.000 Euro abhebt und sie dem Bekannten einfach schenkt, dann macht sich der Beschenkte minimal der Steuerhinterziehung strafbar.
Mit dem Fiskus willst Du Dich nicht anlegen!

Ach ja... Außerdem fällt es auch auf, wenn plötzlich eine Riesensumme vom Bargeld vom Konto fehlt. Da der Beschenkte mit Sicherheit kein Unbekannter von der Straße ist, lässt es sich auch sicher ermitteln, wo das Geld hingekommen ist.
Wenn nichts zwischen Erblasser und Beschenkten geschrieben wurde, dann kann dies sogar n Strafverfahren nach sich ziehen (... auch wenn er Unschuldig ist, Aber die Verwandten des Erblassers können bei Verdacht auf Ungereimtheiten den Rechtsanwalt einschalten und sie werden es tun, totsicher)

Die 10 Jahre, wo die Schenkung anfechtbar ist, stimmen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Z.B. ERWERBSTÄTIGE Landwirtschaft. Da gibt es einen Stufenplan: 10 Jahre, jedes Jahr wird 1/10 des Schenkungsbetrags aus der Erbmasse entfernt, solange der Beschenkte/ Erbe die Landwirtschaft auch ERWERBSMÄSSIG weiterführt.

Also Du siehst, wie verworren dieses Thema ist!
Wenn den Bekannter (?) Dir Geld vererben will, dann sucht euch einen Notar oder Steuerberater. Dieses Geld ist gut investiert.
Ein Rechtsstreit mit den Hinterbliebenen wird teuerer...

Viel Glück
der F.A.N.T.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Nochmal VORSICHT:
Eine Außenstehende Person, die in keiner Verwandtschaftlichen Beziehung zum Erblasser steht, hat einen steuerlichen Freibetrag von min (unter Umständen) 2.000 Euro - max. (die Regel) 20.000 Euro.
Alles was darüber hinaus vererbt/ verschenkt wird untersteht *surprise* in Deutschland der Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer (https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/erbschaftsteuertabelle/)

Wenn der Erblasser nun 50.000 Euro abhebt und sie dem Bekannten einfach schenkt, dann macht sich der Beschenkte minimal der Steuerhinterziehung strafbar.
Mit dem Fiskus willst Du Dich nicht anlegen!
Der Beschenkte macht sich erst dann der Steuerhinterziehung strafbar, wenn er eine Schenkung , die besteuert werden würde , tatsächlich nicht versteuert.
Ansonsten nicht.
 

F.A.N.T.

Mitglied
Der Beschenkte macht sich erst dann der Steuerhinterziehung strafbar, wenn er eine Schenkung , die besteuert werden würde , tatsächlich nicht versteuert.
Ansonsten nicht.
Da hast Du vollkommen recht...
Nur viele "vergessen" dann das versteuern ;-)
 

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