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Scheidung

G

Gast

Gast
Hallo,
ich lebe seit 1 Jahr getrennt von meinem Mann, nun will er obwohl vorher ausgemacht war das wir uns gütig einigen, mir nicht die hälfte von einer Versicherung geben die wir seit 1979 einbezahlt haben. Diese läuft auf seinen Namen und wird 2009 zur auszahlung fällig. Wir haben Gütergemeinschaft und haben immer beide gearbeitet. Die Beiträge gingen zwar von seinem Konto weg aber ich habe dafür andere Dinge bezahlt, nun sagt er aber es würde mir nicht zustehen und es sei ja schließlich auf seinen Namen. Was kann ich tun damit ich zu die hälfte bekomme, ich habe Schulden auf mein Auto und habe mit diesem Geld gerrechnet.
Danke im vorraus.
 
Hallo Gast,

schau mal hier: Scheidung. Hier findest du was du suchst.
A

amitica

Gast
Hallo Gast,

nun bei einer Gütermeinschaft denke ich, dürfte die Angelegenheit relativ klar sein. Der sogenannte Zugewinn, also das Vermögen das während der Ehezeit erworben werden konnte (jetzt mal ganz vereinfacht ausgedrückt) wird am Ende geteilt.

Als Ehezeit gilt hier natürlich der Zeitpunkt der Eheschließung bis zu dem Zeitpunkt wann ein Scheidungsantrag von einem der beiden bei Gericht eingegangen ist.

Falls also zum Zeitpunkt der Auszahlung noch kein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht ist, fällt die Auszahlung ganz klar in die Ehezeit und ist somit als Zugewinn zu berücksichtigen.

Natürlich wäre es für alle besser, wenn ihr euch so einigen könntet. Spätestens jedoch wenn die Scheidung eingereicht ist (und die Auszahlung wie gesagt vorher erfolgte!) und dein Mann sich immer noch auf stur stellt, muss halt leider der Zugewinnausgleich auch im Zuge des Scheidungsverfahrens geregelt werden. Da freuen sich dann die Anwälte weil das den Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren gewaltig nach oben schraubt, und das Gericht natürlich auch weil dort ebenfalls die Gebühren steigen.

Da ich aber natürlich kein Experte auf diesem Gebiet bin, hier noch die Frage ob die evtl. eine Rechtschutzversicherung mit Familienrechtschutz abgeschlossen hast, denn dann wird dir auf alle Fälle ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt bezahlt. Ansonsten gibts noch eine relativ gute, seriöse Seite im Net, die da wäre www.frageinenanwalt.de

Dort kann man Fragen an einen Anwalt stellen, und legt aber den Beratungseinsatz selbst vorher fest, ich denke für 25 Euro bekämst du eine gute Antwort. Ansonsten hat die Seite auch den Vorteil, dass man alle Anfragen samt Antworten umsonst durchlesen kann.. *g* Hab mir da schon einiges an Input besorgt.

Hoffe dir weitergeholfen zu haben, Gruß Amitica
 

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