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Ruhestörung durch Restaurant!?

Offspring

Aktives Mitglied
Hallo zusammen. Wir wohnen über einem Dönerladen und einer Pizzeria. Klar, das ist was anderes, als würde man einfach ne andere Wohnung unter sich haben. Das Tagesgeschäft dieser Läden stört auch überhaupt nicht bzw man bekommt davon im Prinzip nichts mit und von der Pizzeria bekommt man tatsächlich gar nichts mit.

Der Dönerladen nervt allerdings total. Die haben vor nem halben Jahr den Besitzer gewechselt. Seitdem wird da in der Regel bis Nachs um 2 Uhr aufgeräumt. Das heißt, es werden scheinbar schwere Dinge durch die Gegend geworfen, es poltert super laut, Möbel werden gerückt, das volle Programm. Das schlimme ist, morgens ab 5 Uhr geht der ganze Spaß von vorne los und das nervt einfach nur tierisch bzw man wird regelrecht aggressiv davon. Hatte mich auch schon zwei oder drei mal direkt im Laden beschwert, bringt aber natürlich nichts.

Jetzt die Frage: Kann man da etwas vernlassen zwecks Ruhezeit oder sowas? Die müssen doch wohl auch für die Gastro gelten oder gibt es da Ausnahmen? Sollte man so etwas über die Hausverwaltung (ich bin mir bei unserer ziemlich sicher, dass die rein gar nichts machen werden) oder vielleicht sogar übers Ordnungsamt regeln?
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Genau das gleiche Thema hatte ich vor vielen Jahren auch mal. Das war so Art Kulturtreff .Sie unterhielten sich bis 3 Uhr lautstark, Stühle schurten usw. Zu der Zeit musste ich noch morgens um 4 Uhr aufstehen. Wenn wir ( meine Nachbarin) persönlich etwas gesagt haben, dann ging es 1- 2 Nächte gut. Dann wurde es aber immer schlimmer, wir informierten den Vermieter. Dann begam der richtige Stress. Es kam dann soweit , das sie gekündigt wurden und darauf hin, hat man mir und meiner Nachbarin die Autos demoliert. Also ich will damit sagen, das wird schwierig, dagegen anzugehen, aber nicht unmöglich.
 
A

Angua

Gast
Es ist ein Unterschied, ob hier noch Gäste anwesend sind oder nicht.
In einem Fall kann man etwas machen, im anderen kaum.
 
G

Gelöscht

Gast
Auch wenn Gäste anwesend sind, kann man dagegen etwas machen, denn das Lärmemissionsschutzgesetz macht überhaupt keinen Unterschied zwischen Privatpersonen und Unternehmen.

Mir wollte so zum Beispiel mal die Polizei erzählen, dass die Beschallung des Bahnhofvorplatzes an dem ich wohne durch eine Kneipe in Ordnung gehen würde, bis ich mal beim zuständigen Gewerbeamt nachfragte bzw. das ganze Beanzeigen wollte und die Verwiesen darauf, dass bei Ruhestörungen, auch durch Gaststätten, die Polizei zuständig sei. Dann wollte die Polizei es damit versuchen, dass die ja eine Genehmigung dafür hätten, hatten Sie nur nicht, denn solche Sondergenehmigungen für die Beschallung im öffentlichen Raum sind zeitlich begrenzt und gehen im Höchstfall nur bis 1 Uhr in der Nacht (zum Beispiel bei besonderen Anlässen).
 
A

Angua

Gast
Auch wenn Gäste anwesend sind, kann man dagegen etwas machen, denn das Lärmemissionsschutzgesetz macht überhaupt keinen Unterschied zwischen Privatpersonen und Unternehmen.

Mir wollte so zum Beispiel mal die Polizei erzählen, dass die Beschallung des Bahnhofvorplatzes an dem ich wohne durch eine Kneipe in Ordnung gehen würde, bis ich mal beim zuständigen Gewerbeamt nachfragte bzw. das ganze Beanzeigen wollte und die Verwiesen darauf, dass bei Ruhestörungen, auch durch Gaststätten, die Polizei zuständig sei. Dann wollte die Polizei es damit versuchen, dass die ja eine Genehmigung dafür hätten, hatten Sie nur nicht, denn solche Sondergenehmigungen für die Beschallung im öffentlichen Raum sind zeitlich begrenzt und gehen im Höchstfall nur bis 1 Uhr in der Nacht (zum Beispiel bei besonderen Anlässen).
Aber natürlich macht das Lärmemissionsschutzgesetz einen Unterschied zwischen Gewerbe und privat.
Die einzige wirkliche Handhabe, die der TE hat, ist die Anwesenheit von Gästen, die Lärm fabrizieren.
Aber Putz-, Aufräum- und Vorbereitungsarbeiten darf ein Gastronom natürlich auch außerhalb seiner Öffnungszeiten vornehmen...muß es vielleicht sogar. In der Regel laufen die aber bei einer normalen Lautstärke ab, die niemand beanstanden wird, auch kein Ordnungsamt.
Ich glaube eher, daß es in diesem Fall an der Bausubstanz liegt, wie es in vielen (reinen) Mietwohnungen auch der Fall ist, wenn es sich wie Geklapper anhört, falls der Nachbar mit Schuhen über den Boden läuft o.ä.
 
G

Gelöscht

Gast
Ich mag Menschen, die mich darüber belehren wollen, was richtig und was falsch ist, obwohl wie hier ein Gewerbeamt bereits gegenteiliges mir gegenüber beauskunftet hat.

Es ist egal wie du es drehst und auch wendest. Lärm ist in der Nachtruhe zu unterlassen. Selbst dir als Privatmensch ist es untersagt Nachts deine Wohnung umzugestalten, so laut zu reinigen, dass sich Nachbarn dadurch gestört fühlen etc pp. Genauso ist es auch bei Gaststätten. Die haben, genauso wie der Privatmensch, dafür Sorge zu tragen, dass durch die Arbeiten, gleich welcher Art, die Nachbarn nicht in der Nachtruhe gestört werden.

Dem Gesetz ist es im übrigen egal, wie die Bausubstanz ist und wie nicht. Der Betreiber muss alles dafür unternehmen, dass es nicht zu einer Lärmbelästigung kommt. Die Gaststätten haben zwar die Erlaubnis etwas höhere Dezibel zu verursachen, aber diese sind je nach Gebietzuordnung eher als Marginal zu betrachten.

Den einzigen Strohhalm der dir daher bleibt ist die Gebietzuordnung. Ob es als Wohngebiet, Mischgebiet oder Industriegebiet gekennzeichnet wurde, wo der/die TE lebt, kannst du nicht wissen.

Festgelegt ist alles im BundesImmissionsschutzgesetz in Verbindung mit TA-Lärm. Letzteres beinhaltet u.a. die Dezibelgrenzwerte für die jeweilige Gebietzuordnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm#Immissionsrichtwerte
 
A

Angua

Gast
Ich mag Menschen, die mich darüber belehren wollen, was richtig und was falsch ist, obwohl wie hier ein Gewerbeamt bereits gegenteiliges mir gegenüber beauskunftet hat.

Es ist egal wie du es drehst und auch wendest. Lärm ist in der Nachtruhe zu unterlassen. Selbst dir als Privatmensch ist es untersagt Nachts deine Wohnung umzugestalten, so laut zu reinigen, dass sich Nachbarn dadurch gestört fühlen etc pp. Genauso ist es auch bei Gaststätten. Die haben, genauso wie der Privatmensch, dafür Sorge zu tragen, dass durch die Arbeiten, gleich welcher Art, die Nachbarn nicht in der Nachtruhe gestört werden.

Dem Gesetz ist es im übrigen egal, wie die Bausubstanz ist und wie nicht. Der Betreiber muss alles dafür unternehmen, dass es nicht zu einer Lärmbelästigung kommt. Die Gaststätten haben zwar die Erlaubnis etwas höhere Dezibel zu verursachen, aber diese sind je nach Gebietzuordnung eher als Marginal zu betrachten.

Den einzigen Strohhalm der dir daher bleibt ist die Gebietzuordnung. Ob es als Wohngebiet, Mischgebiet oder Industriegebiet gekennzeichnet wurde, wo der/die TE lebt, kannst du nicht wissen.

Festgelegt ist alles im BundesImmissionsschutzgesetz in Verbindung mit TA-Lärm. Letzteres beinhaltet u.a. die Dezibelgrenzwerte für die jeweilige Gebietzuordnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm#Immissionsrichtwerte
Dann informiere Dich einmal ein besser und glaube nicht, daß die Aussage des Gewerbeamtes vor Deinem ganz speziellen Hintergrund auf alles anwendbar ist oder was Du auch immer denkst.

Natürlich darf ein Wirt nach Geschäftsschluß die Küche und den Gastraum putzen. Er darf auch das Geschirr spülen und die Kühlzüge neu einräumen.
Du darfst Dich auch in einem reinen Wohnmietshaus jederzeit duschen, selbst wenn der Nachbar durch die Wände das Wasser und jeden Tritt in der Duschwanne hört. Man darf danach auch das ganze Bad putzen, wenn es beliebt. Das ist ein normaler Gebrauch der Mietssache.
Bei Gewerbe ist es nochmal lockerer.

Außerdem ist es recht subjektiv, was als Lärmbelästigung empfunden wird und was nicht. Nicht alles, was so empfunden wird, ist tatsächlich auch eine Belästigung.
 
G

Gelöscht

Gast
Nur mal so als Hinweis, es ist vollkommen unnötig ein Fullzitat zu machen auf Postings erfolgen, wo man selbst der nächste Antwortende ist.

Was das übrige angeht, so vergleichst du die Reinigung einer Gaststätte ernsthaft mit der Reinigung einer Wohnung oder gar nur eines Zimmers?

Die Betriebe haben keine Sondergenehmigung oder ähnliches, es wird nur in der Regel geduldet von den Nachbarn. Wenn man das als Nachbar nicht duldet, dass es bei der Reinigung zu Lautstärken kommt, die die Nachruhe stören, dann kann man sich auch dagegen wehren.

Da kannst du dich auf den Kopf stellen, mit deinen Armen Wackeln oder sonst irgendetwas, eine Lockerung der Nachtruhe existiert schlicht und ergreifend nicht.

Das was du versuchst ist schlicht und ergreifend das gleiche, was die Polizei bei mir versucht hat. Mit einer Pseudoerlaubnis argumentieren die nicht im geringsten existiert.

Ansonsten kannst du mir sicherlich deine Quelle hierfür bezeichnen und das bitte dann doch auf ein Datum, welches nach der Einführung des BundesImmissionsschutzgesetz datiert ist, denn entsprechende Urteile vor der Einführung sind mir sehr wohl auch geläufig, aber die sind allesamt mit der Einführung des Gesetzes schlicht und ergreifend nicht mehr gültig.
 
A

Angua

Gast
Nur mal so als Hinweis, es ist vollkommen unnötig ein Fullzitat zu machen auf Postings erfolgen, wo man selbst der nächste Antwortende ist.
Nö, hier sind full quotes nicht schlimm, werden doch immer wieder User gelöscht samt den Posts. Aber für Dich zerpflücke ich es gerne...auch weil ich gerade Zeit habe dazu (nein - ich reinige gerade keine Gaststätte, solltest Du das denken).
so vergleichst du die Reinigung einer Gaststätte ernsthaft mit der Reinigung einer Wohnung oder gar nur eines Zimmers?
Ist es ein Unterschied, wenn ein Nachbar senkrecht im Bett steht?
Die Betriebe haben keine Sondergenehmigung oder ähnliches, es wird nur in der Regel geduldet von den Nachbarn. Wenn man das als Nachbar nicht duldet, dass es bei der Reinigung zu Lautstärken kommt, die die Nachruhe stören, dann kann man sich auch dagegen wehren.

Da kannst du dich auf den Kopf stellen, mit deinen Armen Wackeln oder sonst irgendetwas, eine Lockerung der Nachtruhe existiert schlicht und ergreifend nicht.
Du willst es nicht hören, aber es gibt schon etwas wie eine Widmung oder so, gerade dann, wenn man über Gewerbeflächen wohnt. Blöd auch, wenn Lautstärke subjektiv wahrgenommen wird. Ganz dumm, wenn das eine zum anderem kommt.
Das was du versuchst ist schlicht und ergreifend das gleiche, was die Polizei bei mir versucht hat. Mit einer Pseudoerlaubnis argumentieren die nicht im geringsten existiert.
Ja, ich finde auch, die Polizei ist blöd, die wissen ja gar nix. Erzählen einem einfach die Story vom Pferd. *ironieoff*
Ansonsten kannst du mir sicherlich deine Quelle hierfür bezeichnen und das bitte dann doch auf ein Datum, welches nach der Einführung des BundesImmissionsschutzgesetz datiert ist, denn entsprechende Urteile vor der Einführung sind mir sehr wohl auch geläufig, aber die sind allesamt mit der Einführung des Gesetzes schlicht und ergreifend nicht mehr gültig.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Du...egal, befrage Tante Gockel selbst. Tatort: Wohnhaus, im Erdgeschoß eine klassische Bäckerei/Konditorei/Café; Tathergang: Als der Mieter die darüberliegende Wohnung mietete, war die Bäckerei von den Pächtern nicht mehr betrieben worden, bis eben der Pachtvertrag auslief. Aber es fanden sich neue Pächter. Die haben es gewagt, ihre Backwaren selbst zu machen und auch die Kuchen und Torten. Was glaubst Du...nein, nicht voreilig werden, suche selbst. Du wirst fündig werden, nicht nur in der Sache. Es sollen auch Termini wie "lebensmittelverarbeitender Betrieb" und so ähnlich gefallen sein und so ähnlich wie "hätte bekannt sein sollen".

Wuff, ich denke nicht, daß Du dem/der TE einen Gefallen tust.
Aber laß es uns doch einfach austesten. Soll sie/er zuerst die entsprechenden Ämter und Stellen involvieren, zusätzlich einen Anwalt, und dann wird man sehen, wer recht hat...denn um das geht es Dir, oder?
 

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