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Rückforderung von unrechtmäßigen Abbuchungen

T

thetdx

Gast
Hallo zusammen,

mir ist aufgefallen, dass auf meinem Konto seit Monaten Geld für einen Ratenausfallschutz abgebucht wird, welchen ich jedoch nie abgeschlossen habe und nicht mal ein Darlehn besitze!

Nun zur Frage: Wie lange kann ich rückwirkend bei der Versicherung das bereits abgebuchte Geld zurückfordern?

Danke für die Hilfe.
 
W

Weiß nix

Gast
Zuerst würde ich die Abbuchungen bei der Bank stornieren. Das geht sogar über online-Banking. Dann ist der Betrag schon mal wieder gutgeschrieben. Die Versicherung würde ich anschreiben und den Betrag ab Erstabbuchung bis zur Stornierung anfordern. Da es erst einige Monate sind, greifen hier noch nicht die üblichen Verjährungsvorschriften des BGB.
 
V

von: Bodenschatz

Gast
Hallo zusammen,

mir ist aufgefallen, dass auf meinem Konto seit Monaten Geld für einen Ratenausfallschutz abgebucht wird, welchen ich jedoch nie abgeschlossen habe und nicht mal ein Darlehn besitze!

Nun zur Frage: Wie lange kann ich rückwirkend bei der Versicherung das bereits abgebuchte Geld zurückfordern?

Danke für die Hilfe.
Wenn es keinen Vertrag gibt, gibt es keine Anspruchsgrundlage.
Ohne Anspruchsgrundlage ist die Versicherung ungerechtfertigt bereichert.
Der Rückforderungsanspruch wäre nach drei Jahren ab Kenntnis des Entreicherten verjährt.

Wie immer:
Sauber prüfen, was da los ist, mit jemand anderem zusammen (Zeuge) einen Brief aufsetzen, mit dem zusammen (Zeuge) den Brief per Einschreiben versenden und darin fordern, Beträge auf ein zu benennendes Konto zu erstatten sowie ab sofort Abbuchungen zu unterlassen.
Frist für die Bestätigung der Erledigung setzen.

Die Versicherung befindet sich bei Fristablauf in Verzug, so dass Du bei einem kaum zu widerlegenden Anspruch Anwaltskosten erstattet bekommen wirst.
Dazu wäre Nicht- Feststellungsklage zu erheben um festzustellen, dass ein solcher Vertrag nicht existiert und daher auch keine Beiträge dafür anfallen.
Kosten dafür muss man vorab einsetzen, sie sind aber durchaus übersichtlich.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Am einfachsten ist es bei der Bank Bescheid zu geben und diese zu bitten die Abbuchungen zurückzubuchen.
Das geht ohne Probleme.
 

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