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Richterliches Gutachten - Umgangsrecht

Booboo

Mitglied
Hallo, ich befinde mich seit 1 1/2 Jahren in psychologischer Therapie. In beidseitigen Einverständnis, habe ich meine 5 1/2 jährige nicht eheliche Tochter, seit ca. 1 Jahr nicht mehr gesehen.

Nun soll ich durch ein kurz bevorstehendes richterlich angeordnetes Familienpsychologisches Gutachten zum Umgang gezwungen werden. Mir ging es etwas besser, als kein Kontakt zur Kindsmutter und Tochter stattfand. Jetzt gehen die Beschwerden wieder los. Extreme Durchfallerkrankungen und immer mehr auftretenden Selbstmordträume.

Zur Tochter konnte ich zu keinem Zeitpunkt Vatergefühle aufbauen, weil von Seitens der Kindsmutter mir ständig Steine in den Weg gelegt wurden.

Und jetzt soll ich gezwungen werden, dass meine Tochte meine volle Ablehnung und mein Desinteresse zu spüren bekommt.

Zu mir, ich lebe in einer intakten Beziehung mit einer 3 1/2 jährigen Tochter. Diese Beziehung stand auf der Kippe, als noch Kontakt zur Kindsmutter und Tochter bestand. Das Verhalten der Kindsmutter könnte schon Richtung Stalking bezeichnet werden.

Mit der Kindsmutter wurden bereits 2 Beratungstherapien erfolglos abgebrochen.

Wem ist damit geholfen, wenn ein Vater gezwungen wird?
 

Eva

Aktives Mitglied
Puh, meine Antwort wird dir wohl kaum helfen, aber weißt du, wie schlimm es für Kinder ist, wenn ein Elternteil es nicht sehen will? Das Kind gibt sich selbst die Schuld, auch wenn andere sagen, das dem nicht so ist. Es wird vermutlich sein Leben lang Probleme haben.
 

Booboo

Mitglied
Puh, meine Antwort wird dir wohl kaum helfen, aber weißt du, wie schlimm es für Kinder ist, wenn ein Elternteil es nicht sehen will? Das Kind gibt sich selbst die Schuld, auch wenn andere sagen, das dem nicht so ist. Es wird vermutlich sein Leben lang Probleme haben.
Trotzdem Danke, aber geht es einem Kind besserr, wenn es die Ablehnung vom Vater direkt zu spüren bekommt?
 

Booboo

Mitglied
Nein, wohl eher nicht. Darf ich fragen warum du das Kind in der neuen Beziehung nicht auch ablehnst?
Weil ich bei dem Kind alles miterleben durfte.

Bei dem anderen wurde mir alles verwehrt.

Der Kontakt wurde übrigens ausgesetzt, weil die Tochter angeblich nicht mehr zu mir wollte und sie die Tochter zu keinem Kontakt zwingen wollte.
Die KM hat das schön alles inszeniert.

Nach ein paar Wochen ohne Umgang, wollte sie das alleinige Sorgerecht haben, weil wir uns geeinigt hatten, dass kein Kontakt mehr stattfindet.
An dem gleichen Tag, wo ich ihr meine schriftliche Bestätigung in den Briefkasten geworfen habe, damit sie es bei Gericht einreichen konnte, ruft sie mich an und sagt, dass meine Tochtermich wiedersehen möchte.
 

Eva

Aktives Mitglied
Danke für deine ehrliche Antwort.

Ich weiß nicht wirklich, was ich dir raten soll, weil ich es eher aus Kindersicht sehe. Ich hoffe nur, dass du deinen Schritt niemals bereuen wirst. Denn deinem Kind ist es später egal, welche Differenzen du mit der Kindesmutter hattest.
 

weidebirke

Urgestein
Moment mal, jemanden, der nicht nicht will, kann niemand zum Umgang zwingen. Solche Gutachten werden nur erstellt, wenn bezweifelt wird, dass der Kontakt dem Kind gut tut.

Was soll in dem Gutachten denn festgestellt werden? Und wer hat dieses Gutachten angestrebt?
 

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