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Resturlaub nach Kündigung

me-alone

Mitglied
Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen, meinen Chef möchte ich nicht fragen.

Am 5.12.2011 habe ich eine Vollzeittätigkeit begonnen. Es wurde ein Probearbeitsverhältnis von drei Monaten vereinbart. Gestern habe ich gekündigt, Kündigungsfrist zwei Wochen, also bis 10.2.2012. Wie viel Resturlaub steht mir zu?
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen, meinen Chef möchte ich nicht fragen.

Am 5.12.2011 habe ich eine Vollzeittätigkeit begonnen. Es wurde ein Probearbeitsverhältnis von drei Monaten vereinbart. Gestern habe ich gekündigt, Kündigungsfrist zwei Wochen, also bis 10.2.2012. Wie viel Resturlaub steht mir zu?

Hallo.
Dir steht auch während der Probezeit pro Monat 1/12 deines Jahresanspruches an Urlaub zu.
Heißt bei dir für 2 Monate also wahrscheinlich 4-5 Tage
 

me-alone

Mitglied
Danke für Deine Antwort, Claudia!
Sicher, dass das mit 2 (Monaten) mulitipliziert wird?
Ich habe ja nach einem vollen Monat gekündigt (begonnen am 5.12., gekündigt am 27.1.), zählt der zweite Monat da noch dazu, sodass ich das mit 2 multipliziere? Da bin ich mir nämlich leider nicht so sicher :(
 

_cloudy_

Urgestein
Danke für Deine Antwort, Claudia!
Sicher, dass das mit 2 (Monaten) mulitipliziert wird?
Ich habe ja nach einem vollen Monat gekündigt (begonnen am 5.12., gekündigt am 27.1.), zählt der zweite Monat da noch dazu, sodass ich das mit 2 multipliziere? Da bin ich mir nämlich leider nicht so sicher :(

Soviel ich weiß steht dir der Urlaub für jeden voll gearbeiteten Monat zu (unabhängig vom Eingang deines Kündigungsschreibens).
Also für 2 Monate

LG
 

Sisandra

Moderator
Die Antwort ist falsch.

Du hast erst Anspruch auf Urlaub, wenn du mindestens 6 Monate gearbeitet hast.


Tobias
Das stimmt so auch nicht. Viele Arbeitgeber sehen es nicht gerne wenn in der Probezeit bereits Urlaub genommen wird und da stehen dem Arbeitnehmer maximal die Urlaubstage zu, die er sich bereits erarbeitet hat.

Im Falle einer Kündigung während der Probezeit verfällt aber der Urlaubsanspruch nicht, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die Urlaubstage hat, die er bereits erarbeitet hat.
 

Rhenus

Urgestein
Man muss unterscheiden, wann ich Urlaub bekomme, dann auch länger, als ich erarbeitet habe. Das ist das was Gast meint, hier aber nicht zutrifft.

Bundesurlaubsgesetz

§ 4
Wartezeit​
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.


Und dann die Sonderform bei Kündigung!
So soll/muss der Arbeitnehmer sogar während der Kündigung den Urlaub nehmen.

§ 5
Teilurlaub​
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
 

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