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Resturlaub bei Kündigung

hi,

mal angenommen man kündigt am 15.2 zum 15.3
also die normale einmonatige kündigungsfrist.

wie siehts das mit dem resturlaub aus?
muss der arbeitgeber die restlichen urlaubstage dann noch in dem kündigungsmonat geben?
 

Cutty Sark

Aktives Mitglied
Wenn es noch Resturlaub vom Vorjahr ist, muss er denn meines wissens geben, bei neuem Urlaub, braucht er es glaub ich nicht, den kann man zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
 

hilfe-schlumpf

Aktives Mitglied
Weiß nicht, ob der neue Arbeitgeber mitspielen "muss". Weil stell dir mal vor, du kündigst am 30.05. auf 30.06. und hast bis dahin noch keinen Urlaub genommen/bekommen aus welchen Gründen auch immer. Dann müsste der neue Arbeitgeber dir einen halben Jahresurlaub zusätzlich geben, was für ihn ja auch nur Kosten sind.

Grundsätzlich gilt, dass du bei Kündigung Anspruch auf den anteiligen Urlaub hast. Wenn es aufgrund der Arbeitssituation nicht geht, wird er normaler Weise mit dem Gehalt abgegolten.
 
einen neuen arbeitgeber gibts bis dato nicht.
das können wir außer acht lassen.
bin auf teilzeit angestellt
zwei tage die woche jeweils 8 stunden.
urlaub für die letzte kündigungswoche ist bereits bestätigt.
zwei urlaubstage sind noch über. das wären dann noch genau die zwei tage für die vorletzte woche.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Chris1970

Gast
Dein bisheriger Arbeitgeber muss Dir den Resturlaub innerhalb der verbleibenden Zeit , in der das Arbeitsverhältnis noch besteht, gewähren.
 
M

Martha09

Gast
/QUOTE=Chris1970;1001112]Dein bisheriger Arbeitgeber muss Dir den Resturlaub innerhalb der verbleibenden Zeit , in der das Arbeitsverhältnis noch besteht, gewähren.[/QUOTE]

Hi!
Ich hab grad das Gleiche Problem mit meinem Urlaubsanspruch zur Kündigungsgfrist. Hab heute auf Ende Juni gekündigt. Mein Urlaubsanspruch beträgt noch 20 Tage. D. h. mein letzter Arbeitstag wäre heute in einer Woche der 2. Juni. Mein Chef meinte, das ginge nicht. Ich könnte nicht heute kündigen und dann morgen nicht mehr zur Arbeit kommen und meinen Urlaub nehmen. Er sagte, ich könne nicht meine 4 Wochen Kündigungsfrist als Urlaub nehmen, wenn dann nur anschließend. Er will, dass ich bis Ende Juni arbeite, dann noch 4 Wochen angemeldet bleibe um meinen Urlaub zu nehmen.

Gruß, Martha09
 
C

Chris1970

Gast
Es kann Dir ziemlich egal sein, was Dein Chef will und was nicht, wenn Du fristgerecht gekündigt hast, dann muss er Dir den Resturlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gewähren.

Das ist der rechtliche Anspruch , den Du hast.
 

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