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Rentensteuer

G

Gast

Gast
Hallo ,

mein Vater bekommt ca. 450 € eigene Rente.

Plus 600 € Witwenrente davon sind ca 250 € berufsbedingte Zusatzrentenversicherung ( Altenpflegeberuf )
Weiss die genauen Daten nicht. Weiss nur er bekommt 1100 - 1200 € Netto Gesamtrente ( Seine plus Witwenrente )

Es heisst ab 8652 € im Jahr muss man Rente versteuern.

1. Ist die Rente nicht automatisch nach Netto und Brutto versteuert ?

2. Muss er zum Steuerberater oder Finanzamt ?

3. Wieviel Steuern musste mein Vater zahlen ?

Vielen Dank im voraus !
 

Anuga

Aktives Mitglied
Suche dir mal im Netz die Seite der Stiftung Warentest. Dort gibt es ein PDF-Formular zum runterladen und dann kann man selbst errechnen, ob Steuer fällig wird oder nicht.

Du brauchst aber noch einige Angaben mehr. Nämlich wann Rentenbeginn war, Bruttorente damals und heute. Sowie Beiträge Kranken- und Pflegekasse. Soweit ich weiß, sind die von dir genannten 8652 Euro der Steuerfreibetrag. Aber die Rentensteuer ist komplizierter zu errechnen. Da spielt das Jahr wann Rentenbeginn war, eine wesentliche Rolle. z.B., wenn dein Vater 2005 in Rente gegangen ist, werden nur 50% seiner damaligen Rente versteuert. Und jedes Jahr erhöht sich die Prozentzahl. Also 2006 = 52 % zu versteuern, 2007 = 54 % zu versteuern usw. Und dann kann man von dieser Summe noch den Steuerfreibetrag abziehen. Deshalb mein Vorschlag.
Ich bekomme mehr Rente als dein Vater und muss keine Steuern zahlen (lt. Finanzamt).
 
Zuletzt bearbeitet:

Katrin1964

Aktives Mitglied
Am besten ihr wendet euch an einen Lohnsteuerhilfeverein. Ich glaube für Rentner ist dieser kostenfrei. Aber wenn ich das so lese könnte es sein , das er Steuern zahlen muss.
 
G

Gast

Gast
Der Ertragsanteil der Rente ist Steuerpflichtig, war er schon immer.
' Die Freibeträge sinken bis im Jahr 2030 alle Renten Steuerpflichtig sind;
Ändert sich also von Jahr zu Jahr:
Der Grund seien die beschlossenen Rentenreformen, nach denen das Rentenniveau bis 2030 von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern sinkt.
Seit 2005 wird stets das Nettorenteniveau vor Steuern angegeben, wenn von dem allgemeinen Rentenniveau die Rede ist. Seitdem gilt die nachgelagerte Besteuerung für gesetzliche Rentenleistungen.
Von der Bruttorente werden zunächst die Sozialabgaben für Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen.
Diese Rente wird ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmer abzüglich der Sozialabgaben gesetzt.
Das Ergebnis ist das Rentenniveau vor Steuern.
Die Berechnung der Nettorente nach Steuern kann nur individuell erfolgen.
Jeder Rentnerjahrgang muß seit 2005 einen steigenden Anteil der Rente versteuern.
Ein Vergleich der Rente nach Steuern ist daher nicht mehr möglich.

Unsere Rente im Jahr 2030 | Prabels Blog
 
K

kasiopaja

Gast
Die Rente ist ja auch nur ein Bestandteil der gesamten Einkommenssteuer, so dass man diese mal ausrechnen müsste, damit man weiß, was am Ende rauskommt.

Z. B. können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ja auch als Sonderausgaben abgesetzt werden bei der Steuererklärung.

Es kommen dann ja auch noch andere denkbare Einkünfte hinzu wie Einkünfte aus Vermietung oder anderes.

Fall der Rentner irgendwo Zinserträge hat , die er versteuern muss ist es sowieso wichtig mal auszurechnen, was am Ende rauskommt und falls die Steuerlast dann Null beträgt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen, so hat man 4 Jahre vor den Steuererklärungen Ruhe und kann diese Nichtveranlagungsbescheinigungen gleichzeitig den Banken geben, damit von den Zinsen keine Steuern abgezogen werden.
 
G

Gast

Gast
Vielen Dank für Eure Mühe !

" Jeder Rentnerjahrgang muß seit 2005 einen steigenden Anteil der Rente versteuern "

Das finde ich unverschämt und unsolidarisch !

Das zum Thema alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Vielen Dank für Eure Mühe !

" Jeder Rentnerjahrgang muß seit 2005 einen steigenden Anteil der Rente versteuern "

Das finde ich unverschämt und unsolidarisch !

Das zum Thema alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Es erwischt eh immer die kleinen die sowieso nicht viel vom Leben haben. Aber hauptsache komplett fremden Leuten wird mit Unsummen geholfen ich will aber das Wort, dass mit F anfängt und mit g endet nicht aussprechen sonst bekomme ich wieder eine Verwarnung.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo ,

mein Vater bekommt ca. 450 € eigene Rente.

Plus 600 € Witwenrente davon sind ca 250 € berufsbedingte Zusatzrentenversicherung ( Altenpflegeberuf )
Weiss die genauen Daten nicht. Weiss nur er bekommt 1100 - 1200 € Netto Gesamtrente ( Seine plus Witwenrente )

Es heisst ab 8652 € im Jahr muss man Rente versteuern.

Nein, so ist das nicht!
Man muss lediglich ab dieser Grenze eine Steuererklärung abgeben... Und auch Brutto, ist gemeint.

1. Ist die Rente nicht automatisch nach Netto und Brutto versteuert ?

Nein!
Was verstehst du unter Netto? Rente minus Versicherungen?

2. Muss er zum Steuerberater oder Finanzamt ? Kann man doch selbst.

Entweder Vordrucke holen, die es auch vielfach auf Stadtverwaltungen gibt.
Steuerberater kostet Geld!

3. Wieviel Steuern musste mein Vater zahlen ?

Kann man so nicht sagen...

Vielen Dank im voraus !
Sollten die Zahlen richtig sein, dann wird in der Regel auf weitere Steuererklärungen verzichtet. Das Finanzamt teilt das mit.

Aber, es ist der Bruttobetrag maßgebend. Das Finanzamt zieht davon Pauschalen ab und das wäre das zu versteuernde Einkommen.
Auch Versicherungen und Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Eigenanteile, machen sich Steuersenkend wirksam. Zudem mögliche Werbungskosten.
Liegt das zu versteuernde Einkommen dann immer noch über 8652€, dann wäre eine geringe Steuer fällig... (ich denke so etwa 40-60 EUR. Schätzung).

Doch es kommt noch etwas dazu!!!
Es kommt darauf an, wann dein Vater in Rente ging!
Denn es gibt eine Übergangszeit und man behält den mindernden Prozentbetrag von damals, der bei der Rentenantragstellung festgesetzt wurde. Der müsste im Rentenbescheid stehen.
Vom zu zahlenden Steuerbetrag würden dann noch mal Abzüge möglich sein, die man dann eben nicht zahlen muss.

Im Klartext... ich vermute, dass dein Vater nichts bezahlen muss!

Tipp:
Man kann sich das Steuerprogramm vom Finanzamt ELSTER runterladen. Alles eintragen und berechnen lassen.
Dabei kann man eben auch simulieren, wie sich was auswirkt. (Und schließlich online an das Finanzamt schicken)


 
A

annakarina

Gast
Ich machs ganz einfach (mit Einverständnis des Amtes): Ich schreib von Zeit zu Zeit meine Daten hin und bitte um Überprüfung. Bisher liege ich weit außerhalb jeder Steuerforderung - dem Amt reicht das und mir auch.;)
 

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