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Renovierungskosten und einmalige Beihilfe bei aufgeforderten Auszug vom Jobcenter

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Qualle2008

Gast
hallo benötige dringend Hilfe, wer weiß da genau Bescheid.
Kurze Information von meiner Seite, das Jobcenter vorderte uns auf umzuziehen. Das taten wir auch, da die Miete von 784,70 Euro nicht vom Jobcenter übernommen wird sondern nur 542,00 Uhr. Den Rest sollten wir aus eigener Tasche zahlen, aber woher nehmen wenn man es nicht hat.Wir gehen beide Arbeiten und bekommen vom Jobcenter noch 265.30 Euro dazu. Auch andere Leistungen wie die Betriebskosten von 2007 wurden im März 2009, mit der Begründung die Miete sei zu hoch, abgelehnt.
Am 22.5.2009 beantragte ich beim Jobcenter Renovierungskosten und eine einmalige Beihilfe für neue Gardinen für die neue Wohnung.Die Wohnung soll ich am 30.6.2009 dem Vermieter abgeben, aber in einem weißen Zustand.Nach mehreren Anrufen beim Jobcenter erfuhr ich das sie mir am 15.6. ein Schreiben zugesandt haben, in denen ich den alten Mietsvertrag noch einmal einreichen soll. Am 22.6 schrieb ich denen das ich am 23.6. beim Jobcenter persönlich vorsprechen werde. Dies ist geschehen. Heute telefonierte ich noch mal mit dem Jobcenter, und erfuhr mit entsetzen, das sämtliche Anträge abgelehnt wurden. Ich bin stinksauer, auf das Jobcenter.Was soll ich machen. Brauche dringend das Geld für die Renovierung.
 
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Deichgräfin

Gast
Habt ihr die 265,70 Euro ergänzendes AlG II vor dem Umzug erhalten ?


Dann könnte es der Fall sein, dass ihr durch den Umzug in eine preiswertere und kleinere Wohnung (?) (weniger Heizkosten)
nicht mehr bedürftig und komplett aus dem AlG II
Bezug herausgefallen seid.

L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Q

Qualle2008

Gast
hallo Deichgräfin,
die 265.70 bekommen wir jeden Monat zusätzlich zu unserem Einkommen, da das Einkommen von uns beiden zum Leben nicht reicht.(immer am 30. des Vormonatsmonats oder am 1 des nächsten Monat)
Für den Umzug habe ich nur 180.- Euro Umzuggeld erhalten.Die sind aber auch schon für vieles aus der Wohnung drauf gegangen. (Sperrmüll, Auto für den Umzug und eine kleine Beköstigung für die Helfer)
Hatte ja auch mehrere Umzugfirma vorgelegt, wurden alles abgelehnt, mit der Begründung wir sind beide noch Jung und könnte den Umzug aus Eigeninitiative gewährleisten. Auf mein Gutachten das ich Herzkrank und einen Bandscheibenschaden hate wurde nicht reagiert. Wir waren dann zum <Umzug grad mal 3 Personen. Aus dem Internet habe ich gelesen das Renovierungskosten für die neue und alte wohnung übernommen werden müssen. Mein Bruder ist Maler, der hat sich auch bereit erklärt die alte Wohnung zu malern, aber wenn man die Renovierungskosten nicht bekommt, woher auch. Ich weiß nicht wie ich dem Vermieter das bei bringen soll daß die Wohnung leider nicht gemalert werden konnte.Gibt es einen § oder ein Gerichtsurteil der dies vorschreibt, das das Jobcenter die Renovierungskosten übernehmen muß.
qualle 2008
 
D

Deichgräfin

Gast
Man hat dir doch sicherlich eine Begründung gegeben,warum
deine Anträge abgelehnt wurden.
Ich kann mir nicht vorstellen,dass du nicht danach gefragt hast.
Außerdem wird man dir die Ablehnung noch schriftlich
mitteilen.

Was deinen Antrag auf Gardinen angeht,bin ich der Meinung,dass
du vor dem Umzug ausreichen Gardinen besessen haben müsstest.
Ob sie vor den neuen Fenstern optisch passen, das ist der Arge egal.
Bei Anträgen auf Erstausstattung einer Wohnung werden auch nur
preiswerte Scheibengardinen bewilligt,wenn ich richtig informiert bin.

Was deinen Antrag auf Renovierungskosten anbelangt,kommt es darauf an, was in deinem alten Mietvertrag steht.
Aus diesem Grund musstest du wahrscheinlich deinen alten Mietvertrag
erneut vorzeigen.
Man wird nach meiner Meinung aus diesem Vertrag erlesen haben,
dass du nicht zur Renovierung verpflichtet bist und hat aus diesem Grund deinen Antrag abgelehnt.
Steht in diesem Vertrag du hast unrenoviert übernommen oder
du sollst "besenrein" übergeben,musst du nicht durchstreichen.

Solltest du allerdings verpflichtet sein,das ,was du abgewohnt hast
wieder aufzufrischen und die Arge stellt sich unrechtmässig quer,
würde ich die Wohnung erstmal auf eigene Kosten "durchwitschern".
Das kostet in Eigenleistung nicht alle Welt und wenn dein Bruder als
Profi hilft,ist es ruck zuck erledigt.
Du hast nach meiner Meinung den Antrag zu spät gestellt und hast keine Zeit mehr, für Widersprüche in dieser Angelegenheit.
Lässt der Vermieter renovieren,weil er im Recht ist,bestellt er auf deine Kosten eine Malerfirma und das wird teuer.

( Nun jammer nicht,wegen der paar Kröten für das Material.;)

Es kann sich doch nur um die Farbe handeln.Als Maler hat dein Bruder das entsprechende Handwerkszeug höchstwahrscheinlich zur Hand.

Ich erinnere mich noch an unsere Unterhaltung vor einigen Monaten hier im Forum.Damals warst du bereit für einen Kleingarten 5.000,--Euro zu zahlen.
Hast diesen Garten allerdings nicht bekommen.
Da wird es dir doch nicht schwer fallen erstmal die Kosten für die Farbe aufzubringen.
Wer diese Kosten im Endeffekt zu übernehmen hat ,das kann man im Anschluss klären.)

Meine Meinung zu deiner Betriebskostenabrechnung.
Solltest du seit 2007 bereits Arbeitslosengeld erhalten haben,
ist man verpflichtet deine Betriebskosten zu übernehmen.
Gegen diesen Bescheid würde ich Widerspruch einlegen.
Man hat deine Betriebskosten zu übernehmen und das bis zu einem halben Jahr ,nach der schriftlichen Aufforderung zum Umzug.

Umzugkosten

Hinsichtlich der Kosten eines Umzuges gilt: derartige Kosten müssen nur übernommen werden, wenn der Umzug erforderlich ist. Zu den Umzugskosten gehören die Kosten für die Renovierung der alten Wohnung, die Transportkosten sowie die Kosten für den Bezug der neuen Wohnung. Erforderlich ist der Umzug nach § 22 Abs. 3 SGB II, wenn er durch den kommunalen Träger veranlasst ist, oder der Umzug aus anderen Gründen notwendig ist. Durch den kommunalen Träger ist der Umzug veranlasst, wenn Sie eine Umzugsaufforderung erhalten, weil Ihre bisherige Wohnung zu teuer ist.

http://www.123recht.net/SGB-II-–-ALG-II-(HARTZ-IV)-von-A---Z-__a31972.html



L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Q

Qualle2008

Gast
:) hallo Deichgräfin,
als erstes recht herzlichen Dank für deine Ratschläge,
Mit dem Garten hat sich auch erübrig, denn es ist einiges passiert, wo wir leider auch das Geld dafür brauchten. Das Auto von meinem Mann ist kaputt gegangen, wo die Reparatur sehr viel kostete und uns fast vom Sockel haute.Von der Gegnerischen Versicherung haben wir auch noch keinen Pfennig gesehen, das erledigt jetzt ein Anwalt.Dies ist jetzt knapp 8 wochen her. Ich sag nur Probleme.
Mein Bruder ist zwar vom Fach aber er hat kein eigenes Handwerkzeug, er arbeitet in einer Firma wo der Chef alles kauft und nach getaner Arbeit wieder an seinem Platz liegen muß. Der Chef ist da ein wenig pingellig.
Nun zu den Renovierungskosten. Den Antrag, sowie einen Antrag auf Kaution und Übernahme der Doppellmiete für den Monat hatte ich gestellt, als ich vom obersten Leiter der Leistungsabteilung des Jobcenters gesagt bekommen habe, das ich mir schnellstens eine preisgünstige Wohnung suchen muß.
Nun zu meiner Ablehnung der Renovierungskosten. in meinem Schreiben steht wort wörtlich drin:(im übrigen war es heut im Briefkasten)
Gemäß §20 Abs. 1 umfaßt die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Die Zahlung der Regelleistung erfolgt pauschaliert nach den festgesetzten Regelsätzen.
Kann im Einzelfall ein von der genannten Regelleistung umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung desLebensunterhaltes nicht gedeckt werden, kann dem Hilfebedürftigen nach § 23 Abs. 1 SGB II bei entsprechendem Nachweis der Bedarf als Sach-oder als Geldleistung in Form eines entsprechendem Darlehens gewährt werden.
Die Übernahme nach § 22 SGB II kann nur dann erfolgen , wenn die Pflicht zur Renovierung wirksam auf den Mieter übertragen wurde. In Ihrem Fall ist die im Mietsvertrag enthaltende Klausel- Ausführung von Schönheitsreparaturen - UNWIRKSAM, da es sich hier um die Festlegung von "starren Fristen" handelt.
Bei UMWIRKSAMKEIT einer derartigen Klausel bleibt der Vermieter nach BGB verpflichtet.
Die Ablehnungsentscheidung eruth auf §§ 23 Abs. 1 i.V.m.20 SGB II.
Das ist alles was da steht.

Ich habe mitlerweile mit einem Arbeitskollegen gesprochen, der weiß aus sicherer Quelle das bei einer Aufforderung zum Umzug, die Renovierungskosten für die alte Wohnung übernommen werden müssen.(Tochter arbeitet auch in einen Jobcenter) die beiden Jobcenter arbeiten nicht zusammen, die liegen in verschiedenen Stadtbezirken.
Auch mit der Tochter habe ich persönlich gesprochen. Sie sagte es sei eine frechheit so eine Ablehnung zu schreiben. Ich solle doch einen Widerspruch schreiben. Und gleich darauf hin weisen, das ich wenig Zeit hatte um etwas anzusparen bei einem derartigem kurzem Zeitraum denen mir mein Jobcenter gegeben hat. und sollen noch vieles mehr rein schreiben, die § hat sie mir auch noch gesagt.
Gruß Qualle 2008
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Qualle,

wenn in deinem Mietvertrag noch starre Pflichten für Schönheitsreparaturen stehen,
Bad nach X,Küche nach Y Jahren usw.Türen, Heizkörper streichen und bla,bla,bla,
sind diese Klauseln tatsächlich ungültig, damit sind auch sämtliche andere Verpflichtungen ungültig ,somit entfällt die Pflicht zur Renovierung für dich komplett.
Diese starren Pflichten zur Renovierung sind bereits 2004(?) für ungültig
erklärt worden.
Dein Vermieter hat es damals versäumt einen neuen Vertrag mit dir abzuschließen,das ist nun sein Pech.

Er hätte mit dir einen neuen Vertrag abschließen müssen,
in dem z.B.hätte stehen können, dass du das, was du im Laufe der Jahre abgewohnt hast beim Auszug erneuern/auffrischen mußt .
Dann hätte die Arge die Kosten bei einem "Zwangsumzug" übernommen/ übernehmen müssen.

Leider hatte ich vergessen, dich auch auf diese Möglichkeit hinzuweisen.:eek: Entschuldige bitte.

An deiner Stelle würde ich den Bescheid der Arge kopieren und
dem Vermieter zusenden.
Das sollte als Erklärung reichen.

Aktuelles -Starre Fristen

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, trotz starrer Klauseln.
Renovierungspflicht trotz ungültiger Vertragsklausel - DIE WELT - WELT ONLINE

Irgendwann wirst auch du deinen Garten bekommen.
Ich wünsche es dir von Herzen.

Liebe Grüße
Karin
 
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Vermisst

Aktives Mitglied
Also bei uns werden keine Umzugskosten erstattet, wenn sie nicht vorher genehmigt wurden.
Du hättest eigentl. alles an Schreiben was man benötigt.
Ich habe mitbekommen, dass eine Umzugsfirma gezahlt wird, wenn man selber nichts tun kann, oder keine Leute da sind, die helfen können.
Aber wie gesagt, Kostenvoranschläge und einer der Vorschläge wird dann genehmigt und dann kann man damit rechnen, dass gezahlt wird!
 
Q

Qualle2008

Gast
hallo vermisst,
ich hatte ja schon vor meinem Umzug (22.04.) alles persönlich mit einem Mitarbeiter des Jobcenters abgesprochen und einen Tag danach noch alles schriftlich bei ihm abgegeben, sogar mit dem Mietsvertrag von der jetzigen Wohnungsverwaltung und dem Vorabnahmeprotokoll von der alten Wohnung.Er sagte das geht alles in Ordnung und ich würde Bescheid bekommen. Dann nach 6 wochen als ich noch kein Bescheid bekam, wendete ich mich wieder an das Jobcenter, da wurde mir gesagt die Kollegin wäre in Urlaub und sie kommt nächste woche wieder und wird das bearbeiten. der Umzug nahte und ich hatte immer noch keinen Bescheid. Nach mehreren Anrufen konnte mir keiner etwas positives sagen, also ich wieder am 23.6. hin. Und da wurde ich von Ihr sehr unsachlich behandelt , sie holte meine Akte und fragte mich was ich hier will. ich erklärte alles noch einmal bestimmt zum 10 mal, sie sagte sie kann es nicht jetzt fertig machen, sie bräuchte noch einmal meinen alten Mietsvertrag zum reinschauen , den sie kopierte und schmieß mich raus. Als ich mich beschweren wollte bei ihrem Vorgesetzten, wurde ich von 2 Wachschützern hinausbegleitet. Am 26.6. erhielt ich dann schriftlich von ihr einen Bescheid, wo dann alles drauf stand. abgelehnt, da im Mietsvertrag angeblich nur starre Klauseln stehen , sie nicht verpflichtet ist Renovierungskosten zu zahlen nach einem §. Ließ mal ich habe bei Deichgräfin alles reingeschrieben den ganzen Brief.
Qualle 2008
 

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