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Reiserücktrittsversicherung bei Selbstständigkeit?

*Bienchen*

Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe das Internet durchforstet und werde für meine speziellen Fragen nicht mit Antworten belohnt ;) Vielleicht weiß hier jemand weiter:
Ende Mai treten wir eine Reise an, für die wir bisher knapp 1900 Euro im Vorraus bezahlt haben( für zwei Personen Flüge und einige Übernachtungen).

Bisher haben wir nei eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen,aber dieses Mal mache ich mir doch Gedanken. Mir geht es nicht um Krankheit, sondern darum ob man versichern kann wenn die Arbeitssituation nicht erlaubt dass man fliegt. In meinem Fall: Ich bin freiberufliche Tagesmutter/Erzieherin und leite mit zwei anderen zusammen eine eigene Kindertagespflege. Zwei von uns müssen gesetztlich immer vor Ort sein, so dass der Urlaub einer von uns gar kein Problem ist. Aber- worst case... wenn nun eine meiner beiden Kolleginnen sich ein Bein bricht, eine Lungenentzündung hat oder whatever(wird alles nicht passieren, aber KANN ja), dann würde ich nicht fliegen können.
Ist so etwas absicherbar oder gibts das einfach gar nicht?

Es würde mich freuen wenn jemand Bescheid wüsste :)

LG
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo Bienchen,

was steht denn genau dazu in Deiner Rücktrittsversicherung drin? Da gibt es mitunter Unterschiede, wofür eine Reiserücktrittsversicherung greift.

Sieh mal, das hab ich beim Googeln gefunden: Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?

Natürlich hat jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Richtlinien, doch es gibt Fälle in denen sie alle bezahlen.
Hier sind einige gute Gründe bei deren Eintritt die Reiserücktrittsversicherung zahlen muss:

– Tod oder unerwartete, schwere Erkrankung des Versicherten oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende).
– bei unerwarteter Impfunverträglichkeit.
– Schwangerschaft der Versicherten
– Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer oder die Straftat einer dritten Person (z.B. Einbruch).
– unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes bei betriebsbedingter Kündigung.
– Konjunkturbedingte Kurzarbeit – geringeres Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent).
– Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
– Arbeitsplatzwechsel,
– Wiederholung nicht bestandener Prüfungen an einer Schule oder Universität.
– Nichtversetzung eines Schülers bei Schul- oder Klassenfahrt.
– Bruch von Prothesen der Zähne oder Lockerung der vorhandenen Implantate.
– Trennung vom Partner
– Unerwartete gerichtliche Ladung
– Unerwartete schwere Krankheit
– schwerer Unfall
– Impfunverträglichkeit mit angemeldeten Hundes.
– Einladung als Trauzeuge
Ausfall der Urlaubsvertretung bei Selbständigen
Es gibt natürlich noch weiter Ereignisse bei denen die Versicherung ihre Zahlung nicht verweigern kann. Die Zahlung wird dann verweigert, wenn ein Ereignis voraussehbar war und bei der Buchung der Reise bereits bestand.
 
Zuletzt bearbeitet:

*Bienchen*

Mitglied
Ah ok,vielen Dank. Ich habe ja noch gar keine Rücktrittsversicherung ;) Ich habe nur noch gar nichts gefunden mit solch einer Klausel für Selbstständige. Danke dir, ich forsche da weiter nach!
 
G

Gast

Gast
Du hast schon gebucht und bezahlt?
Das geht nur bis zum einem Bestimmten Termin bis zum Antritt der Reise nachträglich.
Je kürzer die Frist, desto teurer wird das:
Liegen zwischen dem Reisebuchungsdatum und dem Reisebeginn weniger als drei Monate, muß der Versicherungsabschluss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung erfolgen.
Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muß der Abschluß bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
 

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