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Reicht die Datenübersicht nach § 34 bdsg für den Vermieter?

G

Gast

Gast
Hallo liebe Foristen

Ich möchte bald eine Wohnung mieten und habe dafür die Schufa-Datenübersicht nach § 34 bdsg beantragt. Nun habe ich bei der Schufa angerufen und die meinten, dass diese nicht ausreichen würde.

Stimmt das? Oder wollte mir die Schufa nur eines ihrer Produkte verkaufen? Hab im Internet leider keine klare Antwort gefunden.

Vielen Dank für eure Antworten. :)
 
G

Gast

Gast
Man kann es drehen wie man will, aber eine Datenübersicht ist halt keine Bonitätsauskunft. Und die letztgenannte interessiert den Vermieter.
 

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