hallo ihr lieben,
bin neu hier im forum und hoffe, ein paar erfahrene können mir weiterhelfen.
also: ich habe am 16.09.2011 einen reha-antrag bei der deutschen rentenversicherung gestellt.
soweit ich das verstanden habe, sind die und nicht die krankenkasse zuständig, wenn man berufstätig ist.
ist das richtig? ich arbeite teilzeit und zahle seit september 2006 ohne unterbrechung in die rentenversicherung ein.
diagnose ist bei mir eine posttraumatische belastungsstörung. die erkrankung besteht seit ca. 11 jahren.
mache zur zeit die 3. ambulante psychotherapie, wobei diese vor der letztmöglichen verlängerung steht und ich schon jetzt nur noch eine sitzung pro monat habe, damit man länger mit den sitzungen auskommt.
medikamente nehme ich zur zeit keine. bis februar diesen jahres habe ich citalopram eingenommen. dieses wurde wegen kinderwunsch abgesetzt.
meine fragen:
wie lange dauerte bei euch die bearbeitung eures antrags bei der deutschen rentenversicherung...? also der zeitraum von der abgabe bis zum erhalt des bescheids?
wart ihr mit der klinik, die euch zugewiesen wurde, zufrieden?
wie lange dauerte eure stationäre reha?
wurde euer antrag sofort bewilligt oder bekamt ihr eine absage?
wenn ihr eine absage bekamt: mit welcher begründung? war ein widerspruch erfolgreich?
ich mache mir ein wenig sorgen, dass mein antrag abgelehnt wird, da ich nur sehr geringe AU-zeiten im job hatte. habe mich halt hingeschleppt, weil mein vertrag lange befristet war und ich angst vor arbeitslosigkeit hatte.
den ärztlichen bericht habe ich nicht zu gesicht bekommen, so dass ich nicht weiss, wie gut oder schlecht die argumenation der psychiaterin ist.
kann die rentenversicherung es ungünstig auslegen, dass ich wenig AU-zeiten hatte und nie im krankengeld bezug war?
wenn ein widerspruch nach einer ablehnung nichts bringt: was dann? kann ich mich dann an die krankenkasse wenden zwecks kostenübernahme oder habe ich dann pech gehabt?
danke euch.
bin neu hier im forum und hoffe, ein paar erfahrene können mir weiterhelfen.
also: ich habe am 16.09.2011 einen reha-antrag bei der deutschen rentenversicherung gestellt.
soweit ich das verstanden habe, sind die und nicht die krankenkasse zuständig, wenn man berufstätig ist.
ist das richtig? ich arbeite teilzeit und zahle seit september 2006 ohne unterbrechung in die rentenversicherung ein.
diagnose ist bei mir eine posttraumatische belastungsstörung. die erkrankung besteht seit ca. 11 jahren.
mache zur zeit die 3. ambulante psychotherapie, wobei diese vor der letztmöglichen verlängerung steht und ich schon jetzt nur noch eine sitzung pro monat habe, damit man länger mit den sitzungen auskommt.
medikamente nehme ich zur zeit keine. bis februar diesen jahres habe ich citalopram eingenommen. dieses wurde wegen kinderwunsch abgesetzt.
meine fragen:
wie lange dauerte bei euch die bearbeitung eures antrags bei der deutschen rentenversicherung...? also der zeitraum von der abgabe bis zum erhalt des bescheids?
wart ihr mit der klinik, die euch zugewiesen wurde, zufrieden?
wie lange dauerte eure stationäre reha?
wurde euer antrag sofort bewilligt oder bekamt ihr eine absage?
wenn ihr eine absage bekamt: mit welcher begründung? war ein widerspruch erfolgreich?
ich mache mir ein wenig sorgen, dass mein antrag abgelehnt wird, da ich nur sehr geringe AU-zeiten im job hatte. habe mich halt hingeschleppt, weil mein vertrag lange befristet war und ich angst vor arbeitslosigkeit hatte.
den ärztlichen bericht habe ich nicht zu gesicht bekommen, so dass ich nicht weiss, wie gut oder schlecht die argumenation der psychiaterin ist.
kann die rentenversicherung es ungünstig auslegen, dass ich wenig AU-zeiten hatte und nie im krankengeld bezug war?
wenn ein widerspruch nach einer ablehnung nichts bringt: was dann? kann ich mich dann an die krankenkasse wenden zwecks kostenübernahme oder habe ich dann pech gehabt?
danke euch.