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Rechtsfragen - Falschaussage Polizei

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amelis

Neues Mitglied
Hey Leute ! Bräuchte dringend eure Hilfe !


Ich hatte bei mir zu Hause die Polizei und die Spurensicherung ( Fotos gemacht), weil ich vergessen habe, die Tür abzuschließen. Nachbarin hat wegen Einbruchs Anzeige erstattet. Leider war meine Wohnung ( wegen momentanem
beruflichen Stress) sehr unordentlich und schmutzig. Vor Scham und aus Angst, dass mein Vermieter mir kündigt, habe ich bei der Polizei angegeben, dass bei mir die Tür aufstand und Sachen durchwühlt, aber nichts gestohlen
oder beschädigt wurde. Auch keine Täterhinweise habe es gegeben.Die Polizei hat bereits meinen Vermieter kon-
taktiert und auf die offene Tür und den schlechten Zustand der Wohnung hingewiesen. Ich habe den Vermieter kon-
taktiert und mich für die schmutzige Wohnung entschuldigt, ihm aber auch dummerweise die Geschichte mit dem
Sachendurchwühlen erzählt. Er war sehr verständnisvoll. Meine Fragen: Kann man mir wegen der Falschaussage
irgendetwas nachweisen/verfolgen? Soll ich die Falschaussage bei der Polizei richtigstellen ? Soll ich bei der
Aussage lieber bleiben, da Vermieter diesselbe Story kennt ? Was wären die Konsequenzen bei so einer Falsch-
aussage ? Weiß irgendjemand Rat ? Bitte antwortet schnell ! Danke im Voraus für eure Antwort !
 

Guppy

Aktives Mitglied
Nein. Es war ja keine Falschaussage nach § 153 StGB. Polizei und Staatsanwälte können kein Eid abnehmen. Daher, wenn du vor Gericht stehst und dort lügst kannst du dafür belangt werden. Ansonsten, was genau soll da passieren? Du kannst jeden belügen bis sich die Balken biegen, nur beim Richter und Gericht oder einer Eidesstattlichen Erklärung sollte man das Lügen abstellen.

Keiner hat dich bestohlen und durch den Schock hast du dich einfach getäuscht. Ist doch verständlich in deiner Verfassung, oder nicht? :D

So ist mir die Rechtslage bekannt, bzw. so habe ich es beigebracht bekommen. Bei Beschuldigung einer anderen Person sieht die Rechtslage ganz anders aus.

L.G.uppy
 

weidebirke

Urgestein
Nun ja, es dürfte sich aber schon um eine Vortäuschung einer Straftat handeln, denn es hatte ja gar niemand eingebrochen. Nun ermittelt die Polizei wegen nichts.

Das würde ich berichtigen, damit nicht länger von einem Einbruch ausgegangen wird. Wenn Du von allein dorthin gehst, wird Dir sicher nichts passieren.
 

Guppy

Aktives Mitglied
Das würde ich berichtigen, damit nicht länger von einem Einbruch ausgegangen wird. Wenn Du von allein dorthin gehst, wird Dir sicher nichts passieren.
Sehe ich auch so ähnlich. Einfach hingehen und sagen, dass du dich getäuscht hast und wohl keiner eingebrochen hat. Sie ermitteln gegen "unbekannt" und können es einfach einstellen.

Du hast keinen beschuldigt und somit wird nichts passieren. Sage, dass du sehr früh im Stress und in Eile warst und ggf. die Tür einfach nur zugeschlagen hast, ohne zu bemerken sie nicht geschlossen zu haben. Mehr würde ich nicht sagen..

L.G.uppy
 

Daoga

Urgestein
Du hast ´ne echt fixe Nachbarin, amelis. Mal vergessen die Tür zuzuziehen, und schon steht die Polizei in der Wohnung. :p Aber rein theoretisch könnte trotzdem jemand die Gelegenheit genutzt haben, mal einen fixen Blick zu riskieren, oder? Also gib einfach an, Du bist Dir nicht mehr sicher, ob jemand unbefugt drin war oder nicht, weil das Chaos Dein eigenes war. An Schweinigel-Wohnungen ist die Polizei gewöhnt, an unzuverlässige Erinnerungsvermögen ebenso. Die machen einen Aktenvermerk, stellen die Sache ganz hintan, und wenn in der Gegend nichts weiteres passiert oder passiert ist (keine "echten" Einbrüche), geht es in der Bürokratie unter. Die haben echt besseres zu tun, als Dir wegen Deiner Unordentlichkeit einen Strick zu drehen. Solange Du die Sache so fix wie möglich und von Dir aus korrigierst.
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Das Sachen in fremden Wohnungen durchwühlen stellt einen Straftatbestand dar.

Deine Aussage bedeutet letztendlich das die Strafe für den Einbrecher höher wird, weil er ja auch Deine Wohnung durchwühlt haben soll.

Kann der Einbrecher nachweisen das er Deine Wohnung nicht durchwühlt hat, weil es vielleicht zwei Täter waren und die unabhängig voneinander vernommen werden.

Hättest Du zwei Leute einer Straftat bezichtigt, die sie nicht begangen haben.

Es ist zwar unwahrscheinlich , aber man weiß ja nie, wie das Leben so spielt.

Ich kann Dir nur den Rat geben zur Polizei zu gehen, Deine Aussage klar zu stellen, indem Du sagst im ersten Moment sei es Dir so vorgekommen, als wären manche Dinge anders hingelegt worden oder umgeräumt worden, nachdem Du aber Dich beruhigt hattest, ist Dir eingefallen das Du die Dinge selbst so liegen hast lassen und wahrscheinlich niemand in der Wohnung war. In der Aufregung , man hat ja nicht jeden Tag die Polizei im Haus und die Spusi, wärst Du aber sicher gewesen das was umgeräumt sei....

Ich an Deiner Stelle würde aber noch einmal genau nachschauen ob nichts fehlt , meine Wohnung augenblicklich säubern , gut ,ich weiß nicht, wie es in Deiner Wohnung aussieht, aber sollte sich der Umstand ergeben, das Dein Vermieter Dir einen Strick daraus drehen kann , z.B: Schädigung von Wohneigentum, wäre das auch nicht gut für Dich.

Die ganz klare Nummer wäre, die Wahrheit zu sagen , nämlich , daß Du Dich aufgrund Deiner Unordnung derart geschämt hast , das ...Du eben auf die dumme Idee gekommen bist ....

ich denke, ich würde das tun, denn ein gutes Gewissen, ist das beste Ruhekissen.
Ich kann auch jetzt nicht erkennen, das Du Dich da einer Straftat schuldig gemacht hast, auch nicht , wenn Du die Wahrheit sagst , so wie Du es hier auch getan hast .

Du solltest es nur zeitnah machen.
 
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