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Rechtlich richtig?

D

DarkSoul

Gast
Hallo,

es ist so, die Abschlussprüfungen sind gelaufen und habe auch nach der zeit viel gefehlt ..
Nun war ich in einem Fach mit der 3-4 vorzensiert und mir wurde gesagt, wenn ich in der Abschlussprüfung ne 3 schreibe, bekomme ich eine 3 im Zeugnis, aber jetzt muss ich doch in die mündliche, weil ich nach den prüfungen wenig da war.
Sozusagen, beweisen, dass ich diese drei auch wirklich verdiene.
Ist es überhaupt gerecht? Können die sowas machen.
Ich mein, ich habs ja schon in der Arbeit bewiesen, dass ich auf ner 3 stehe.
Das können die doch nicht tun, oder ?

Gruß
 

Serafina

Aktives Mitglied
Es gibt eine Prüfungsverordnung, des jeweiligen Lehr- oder Studienberufs. Wenn das dort drin steht, dann ist das wohl gerechtfertigt..
 
A

aphrodite

Gast
Ich habe zwar keine Ahnung von der deutschen Gesetzeslage (du spricht von der Schule, oder?), aber rein gefühlsmäßig würde ich die Sache als okay abstempeln... Gerade die Leistung am Schluss ist wichtig, die zählt meistens mehr als das schon länger Vergangene. Und unter Leistung fällt nun einmal auch Anwesenheit - außer, du hast einen sehr triftigen Grund für deine Abwesenheit.
 
N

none_of_this_is_real

Gast
Hallo,

es ist so, die Abschlussprüfungen sind gelaufen und habe auch nach der zeit viel gefehlt ..
Nun war ich in einem Fach mit der 3-4 vorzensiert und mir wurde gesagt, wenn ich in der Abschlussprüfung ne 3 schreibe, bekomme ich eine 3 im Zeugnis, aber jetzt muss ich doch in die mündliche, weil ich nach den prüfungen wenig da war.
Sozusagen, beweisen, dass ich diese drei auch wirklich verdiene.
Ist es überhaupt gerecht? Können die sowas machen.
Ich mein, ich habs ja schon in der Arbeit bewiesen, dass ich auf ner 3 stehe.
Das können die doch nicht tun, oder ?

Gruß
Hallo,
das kommt darauf an was du wo geprüft wirst. Bundesland und Abschluss solltest du uns angeben, denn sonst wirst du hier keine Antwort bekommen, die seriös ist ;)

Gruß
 

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