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Rechnung von alter Wohnung - Expartner nicht auffindbar

G

Gast

Gast
Guten Tag zusammen,

ich bin gerade seelisch am Ende und brauche dringend Hilfe.
Heute bekam ich eine Rechnung in Höhe von 3217 €, für eine Wohnung in der ich mit meinem Ex vor einem Jahr zusammen gelebt habe. Als ich dort angerufen habe, wurde mir gesagt, dass das jetzt quasi an mir alleine hängen bleibt, weil mein Ex jetzt in der Slovakei ist und er nicht auffindbar ist. Außerdem wurde mir gesagt, dass ein Betrag von knapp 1500 € an Ihn zurückgezahlt wurden, die jetzt mit in die neue Rechnung einfließen.
Ich bin im Streit mit meinem Ex auseinander gegangen und habe mir eine neue Wohnung gesucht. Er hat die alte Wohnung irgendwann gekündigt und meinte, er hätte sich um alles gekümmert. Jetzt fand ich heraus, dass er bei der Übergabe nichtmal den Zählerstand des Stroms abgelesen hatte, und ich stehe jetzt da wie die doofe... Bitte helft mir, bitte sagt mir was ich tun kann, ich bin Auszubildende und lebe von 10 € die Woche für Essen, ich weiß einfach keinen Ausweg mehr...
 

weidebirke

Urgestein
Wart Ihr denn beide Mieter und hast Du nicht ordnungsgemäß gekündigt, als Du ausgezogen bist?

Wieso hat der Vermieter 1500 € an Deinen Ex ausbezahlt?
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
So einfach geht das nicht , gehe zum Amtsgericht , dort mußt Du die Sachen ( den Brief , Nachweis über Dein Einkommen, Personalausweis )mitnehmen und wahre Angaben machen , Du kannst sicher vorher auf dem Amtsgericht einen Rechtspfleger kontaktieren , die stellen im allgemeinen die Gutscheine für Prozesskostenbeihilfe aus , den mußt Du nämlich beantragen. Dann suchst Du Dir einen Anwalt , der sich Mietrecht auskennt , da gehst Du dann hin, wenn Du den Prozesskostenbeihilfeguteschein hast. Du kannst auch vorher den Anwalt anrufen und fragen, ob er das für Dich beantragen kann , manche tun das. Derv Anwalt kann dann maximal 10 Euro von Dir verlangen und Deine Mandatschaft übernehmen , das das an Dir hängenbleibt , bleibt abzuwarten.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Gast,
wenn ich richtig vermute, dann hast Du damals den Mietvertrag nicht mit unterschrieben. Wenn das so ist, dann sehe ich auch keine Basis, dass der Vermieter gegen Dich vorgeht und Forderungen stellt.

Für den Fall, dass Du doch den Mietvertrag unterschrieben hast, wäre trotzdem zu prüfen, inwieweit die Forderungen des Vermieters zu Recht bestehen und zu Recht gegen Dich geltend gemacht werden können.

Auch im schlechtesten Fall gilt die Regel: Einem nackten Mann (oder einer nackten Frau) kann man nicht in die Tasche greifen. Dein Ex-Vermieter hat also das größere Problem. Rechtsberatungskostenhilfe lässt sich beim Amtsgericht beantragen. Damit kannst Du einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen und Dir Rat einholen.

Solltest Du zu Recht die Forderung des Ex-Vermieters bezahlen müssen, so kannst Du es offensichtlich nicht. Was wird dann passieren? Dein Vermieter wird einen Titel bei Gericht erwirken und damit durch einen Gerichtsvollzieher versuchen, bei Dir zu pfänden. Solange Du ohne Vermögen bist und solange Du netto unter 1.050 € monatlich verdienst, wird auch eine Pfändung fruchtlos verlaufen und den Ex-Vermieter weitere Kosten verursachen.

Und das war es dann auch schon - jedenfalls für die ersten 3 Jahre. Irgendwann wirst Du evt. mal mehr verdienen als 1.050 € monatlich und dann könntest Du eine Ratenzahlung mit dem Ex-Vermieter vereinbaren.

Fazit: Immer ganz ruhig bleiben... Beratungskostenhilfe beantragen... Anwalt suchen.

Alles Gute, viel Erfolg,
Nordrheiner
 

mikenull

Urgestein
Ich fürchte das die TE im Mietvertrag unterschrieben hat. Und beim Auszug eben gedacht hat, "der Mann wird das alles regeln". Und der wird vermutlich die Zeit über keine Miete und auch sonst nix bezahlt haben - bis man ihn rausgesetzt hat. Da ist zu befürchten, daß u.U.noch mehr zusammenkommt: Stromkosten z.B. Wenn das so ist, wird es schwierig......
 

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