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Rechnung vergessen

G

Gelöscht 117789

Gast
Wie üblich viel Gerede aber keiner achtet auf die Fakten. Es gibt keine Rechnung und es wird auch keine geben, sondern einen Gebührenbescheid entsprechend der gültigen Satzung der Gemeinde. Das hat mit BGB etc. absolut nichts zu tun. Hier geht es um Verwaltungsrecht.
Ob man es nun Rechnung oder Gebührenbescheid nennt, spielt ja im Endeffekt hier für den eigentlichen Sachverhalt keine Rolle.
 
W

Weiß nix

Gast
Spielt eine Rolle. Rechnung geht nach BGB und Gebührenbescheid nach Satzung der Gemeinde sprich Verwaltungsrecht. Sorry, keine Laienmeinung.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Danke für die Info @weiß nix. Könntest Du uns die unterschiedlichen Auswirkungen für den TE nennen? Wenn ich es recht weiß, entspricht z.B. die Verjährung bei einem Gebührenbescheid der Regelung im BGB.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Spielt eine Rolle. Rechnung geht nach BGB und Gebührenbescheid nach Satzung der Gemeinde sprich Verwaltungsrecht. Sorry, keine Laienmeinung.
Für das weitere Fortgehen ist es dennoch egal.
Ohne Bescheid kann keine Zahlung erfolgen.
Und der Bescheid kann dauern.
Und selbst wenn der Bescheid auf dem Postweg verloren gegangen sein sollte, so bekommt man dann eine Zahlungserinnerung.
Also kein großer Unterschied im Endeffekt.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Ich fände es gut wenn der TE sich nochmal äußerst. Ich habe bereits schon gefragt ob sich diese Rechnung /Gebühren auf eine Beerdigung oder auf die Grabnutzung beziehen.

Sollte es sich auf eine erst kürzlich erfolgte Beerdigung beziehen, dann wird in der Regel über dem Bestattungsunternehmen abgerechnet.

Sollte es sich auf eine Grabnutzung beziehen die bald abläuft dann wollen die erstmal nur wissen ob das Grab weiterhin erhalten bleiben soll oder nicht. Je nachdem wie du dich entscheidest bekommst du dann die Rechnung ab dem Punkt an dem offiziell die Verlängerung in Kraft tritt. Wenn du nicht verlängerst dann bekommst du die Rechnung ab dem Punkt wo dein Nutzungsrecht abgelaufen ist und das Grab abgebaut wurde.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
ich denke, das problem ist hier nicht die Verjährung sondern die TAtsasche, dass wenn nicht gezahlt wird, vermutlich das Grab nicht verlängert wird. DAs sind vermutlich zwei unterschiedliche Vorgänge: Die Rechnungsstellung und die Verlängerung. So kenne ich das zumindest von Behörden.
Also darauf zu warten, dass die sich schon irgendwann melden, würde ich in so einem Fall nicht raten, denn am Ende verliert man sonst den Grabplatz.
Bei bestellter Ware oder einer Handwerkerrechnung würde ich einfach warten, bzw maximal per mail nachfragen und wenn dann keine Rechnung kommt, dann ist das deren Pech. (Inkasso oder solche Scherze müsste man bevor man sie durchführt ja auch erstmal ankündigen: Also wenn eine letzte Mahnung ins Haus flattert, dann hast Du "wenigstens" Deine Rechnung)
Aber in diesem Fall würde ich per Mail nochmal nachfragen und eine Rückantwort und Eingangsbestätigung verlangen. Also fragen, ob das nach wie vor seine Richtigkeit hat und du die Rechnung noch bekommst, oder ob etwas vergessen wurde. (und bitte sie auch, Dir zu bestätigen, dass Dir durch die Zeitverzögerung keine Nachteile entstehen: "ich bitte sie um Bestätigung, dass mir durch die zeitliche Verzögerung keinerlei Nachteile entstehen, weder durch zusätzliche (Verzugs-)Gebüren noch durch eventuellen Verlust der Grabstätte")
Falls darauf nichts kommt kann man auch ein Einschreiben mut Rücklaufschein schicken, wo dann klar hervorgeht: Man hat nachgefragt, hat aber immernoch keine Antwort bekommen.
Dann bist Du auf der sicheren Seite.
 

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