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Gast
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Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
ich lebe mit meinen Eltern sowie drei Geschwistern in einem Haushalt. Meine Eltern bekommen Hartz IV und haben vor ca 2 Wochen eine fristlose sowie hilfsweise eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug erhalten. Die Miete von 2 Monaten sowie eine Betriebskostennachzahlung wurden nicht gezahlt. Die o.g Beträge gehen eigentlich per Dauerauftrag automatisch jeden Monat an den den Vermieter aber wegen mangelndem Bankguthaben wurden die Aufträge nicht ausgeführt, was meinen Eltern nicht auffiel und da wir bis vor kurzem auch keinerlei Benachrichtigung vom Vermieter erhielten dachten sie dass die Miete und die o.g Nachzahlung überwiesen wurden.
Nachdem wir nun die Kündigung erhielten haben wir uns mit dem Vermieter bzw der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt, dass das ja nicht sein könne und dass wir das überprüfen würden. Als meine Eltern nun feststellten, dass tatsächlich was offen stand haben wir den gesamten offenen Betrag nachgezahlt. Das war ca. 2 Wochen nach Erhalt der ersten Kündigung.(Die Kündigungen enthielten jeweils nur eine Frist von ca einer Woche in der wir ausgezogen sein sollten) In der Zwischenzeit gingen nochmals zwei Weitere ein und es wurde wohl auch bereits Klage auf Räumung eingereicht.
Meine Frage:
1. Gibt es eine Möglichkeit die Klage trotz ordentlicher Kündigung abzuwenden? Immerhin haben wir die Rückstände sofort beglichen und es ist auch die erste Kündigung die wir je erhalten haben.
2. Durch die Zahlung der Rückstände haben wir ja die fristlose Kündigung abgewendet. Muss sich der Vermieter nun an die üblichen Kündigungsfristen halten oder kann er immer noch verlangen dass wir sofort ausziehen? Würden wir immer noch sofort angeklagt werden oder würde das erst nach Ablauf der Frist passieren?
3. An wen könnte man sich zur Unterstützung, insbesondere auch wegen der Wohnungssuche, wenden?
Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten
ich habe folgendes Problem:
ich lebe mit meinen Eltern sowie drei Geschwistern in einem Haushalt. Meine Eltern bekommen Hartz IV und haben vor ca 2 Wochen eine fristlose sowie hilfsweise eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug erhalten. Die Miete von 2 Monaten sowie eine Betriebskostennachzahlung wurden nicht gezahlt. Die o.g Beträge gehen eigentlich per Dauerauftrag automatisch jeden Monat an den den Vermieter aber wegen mangelndem Bankguthaben wurden die Aufträge nicht ausgeführt, was meinen Eltern nicht auffiel und da wir bis vor kurzem auch keinerlei Benachrichtigung vom Vermieter erhielten dachten sie dass die Miete und die o.g Nachzahlung überwiesen wurden.
Nachdem wir nun die Kündigung erhielten haben wir uns mit dem Vermieter bzw der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt, dass das ja nicht sein könne und dass wir das überprüfen würden. Als meine Eltern nun feststellten, dass tatsächlich was offen stand haben wir den gesamten offenen Betrag nachgezahlt. Das war ca. 2 Wochen nach Erhalt der ersten Kündigung.(Die Kündigungen enthielten jeweils nur eine Frist von ca einer Woche in der wir ausgezogen sein sollten) In der Zwischenzeit gingen nochmals zwei Weitere ein und es wurde wohl auch bereits Klage auf Räumung eingereicht.
Meine Frage:
1. Gibt es eine Möglichkeit die Klage trotz ordentlicher Kündigung abzuwenden? Immerhin haben wir die Rückstände sofort beglichen und es ist auch die erste Kündigung die wir je erhalten haben.
2. Durch die Zahlung der Rückstände haben wir ja die fristlose Kündigung abgewendet. Muss sich der Vermieter nun an die üblichen Kündigungsfristen halten oder kann er immer noch verlangen dass wir sofort ausziehen? Würden wir immer noch sofort angeklagt werden oder würde das erst nach Ablauf der Frist passieren?
3. An wen könnte man sich zur Unterstützung, insbesondere auch wegen der Wohnungssuche, wenden?
Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten