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Qm8Q42

G

Gast

Gast
Hallo,

Meine Großmutter(90Jahre) kommt alleine nicht mehr zurecht (Alzheimer Demenz). Ich möchte Pflegebedürftigkeit Stufe I beantragen. Sie bekommt 400 Euro Rente. Wird das Pflegegeld, ungefähr 200Euro auch bei Zahlung von Rente genehmigt, so dass es zusätzlich zur Rente gezahlt wird? Oder richtet sich das Pflegegeld nach der Höhe der Rente? Bei wem muß ich das beantragen? Wie gehe ich da vor?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten
Grüsse
 
Hallo Gast,

schau mal hier: Qm8Q42. Hier findest du was du suchst.

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hallo!
(Was ist DAS für ein Titel :confused:;):) )


Empfehlung bei dieser Grundkrankheit:

Beantrage gleichzeitig bem Vormundschaftsgericht eine Betreuung für die Oma.

Wenn sie grundsätzlich jetzt noch einige Dinge versteht,würde ich damit nicht lange warten.
Schön wäre hier,wenn Du z.B. sowohl mit ihrem Einverständnis Betreuer sein könntest,als auch ihr bei der Pflege helfen kannst. (Oder sucht jw.eine Vertrauensperson).

Wohnt sie noch allein? Wie läuft das Alltagsleben jetzt ab?

Die Betreuung empfiehlt sich vor allem für : die genau zu beantragenden Bereiche Behördenangelegenheiten und Gesundheitsvorsorge .

Du kannst dann auch immer ohne Probleme sie bei Arztbesuchen begleiten (und ihr alles noch mal erklären) ,auf wichtige Termine achten und z.B. allen Bürokrams erledigen bzw. dabei helfen.

Der Vormundschaftsrichter lädt sie und Dich vor (oder macht auch Haustermin) und befragt sie,ob es in ihrem Sinne ist.

Mein Rat: Betreuung NICHT für "Finanzangelegenheiten" anstreben -ggf. vor Betreuerbestellung wesentliche Finanzsachen vorher klären.
Eine Betreuung mit diesem Gebiet ist EXTREM bürokratisch und erfordert penibelstes Ausflisten...
Bei einer so winzigen Rente sind Mietzahlung/Lebensmittelkauf auch als normale Verwandtenhilfe machbar...Man braucht den Bereich nur,wenn z.B. ein teures Pflegeheim erfordert, daß ihr vorhandenes Vermögen kontrolliert eingesetzt wird oder so. Oder,falls jemand in klaren Momenten zu Zockereien neigt o.ä.und sonst kein Geld für Lebensmittel mehr da wäre.

Ein Pflegegeld wird NICHT mit der Rente verrechnet.

Der Pflegegeldantrag/Einstufungsvorgang könnte sinnvollerweise schon ergänzt werden durch einen Antrag auf Bewilligung von Leistungen für den Personenkreis mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz,Pflegeleistungsergänzungsgesetz.
Dann kann die Oma jährlich 460Euro (derzeit) zusätzlich abrufen ,wenn sie KONKRETE LEISTUNGEN nutzen möchten (Besuchsdienste/Vorleser/ehrenamtliche Spaziergangsbegleiter...) .

Aus eigener Erfahrung rate ich,möglichst früh sowas wahrzunehmen..denn: bei manifester Demenz werden Fremde (Helfer für Dich!) oft kategorisch abgelehnt durch den zu Pflegenden. Was Pflege zur Extremstbelastung macht für den oft einzigen verbliebenen Helfer.

Nach Deiner Schilderung würde ich auch unbedingt mal einen Antrag auf ergänzende Grundsicherung stellen! (siehe Grundsicherung für Altersrentner ---mal googeln)
Mit der geschilderten Mini-Rente (wenn KEIN Vermögen sonst da ist o.andere Einkünfte) ,dürfte ihr auch dort was zustehen.

Ich hoffe,das hilft Dir weiter?
Wenn Du Dich registrierst,kannst Du mir gern PN mit Fragen schicken.

Du findest aber auch beim Vormundschaftsgericht oder der Betreuungsbehörde oder bei Seniorenverbänden etc.etc. die Rechtsgrundlagen und Hilfe.

Gruß von der
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
Muß mich auch erst mit dem Gedanken abfinden das meine Großmutter nicht mehr so fit ist, da bin ich letztesmal wie ich sie sah ganz schön erschrocken, da sie ziemlich verwirrt gesprochen hat und sehr müde war. (Sehe sie eigenltich nur am Wochenende und abundzu Werktags). Werde mich jetzt an den vorgeschlagenen Behörden informieren. (Sie hat tatsächlich nur eine Rente von 400 Euro und kein Vermögen, sondern lebt in meinem Haus, wo ich aber nur Wochenends bin.)
Nochmals Danke!
Grüsse
 

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