Hallo!
(Was ist DAS für ein Titel
)
Empfehlung bei dieser Grundkrankheit:
Beantrage gleichzeitig bem Vormundschaftsgericht eine Betreuung für die Oma.
Wenn sie grundsätzlich jetzt noch einige Dinge versteht,würde ich damit nicht lange warten.
Schön wäre hier,wenn Du z.B. sowohl mit ihrem Einverständnis Betreuer sein könntest,als auch ihr bei der Pflege helfen kannst. (Oder sucht jw.eine Vertrauensperson).
Wohnt sie noch allein? Wie läuft das Alltagsleben jetzt ab?
Die Betreuung empfiehlt sich vor allem für : die genau zu beantragenden Bereiche
Behördenangelegenheiten und Gesundheitsvorsorge .
Du kannst dann auch immer ohne Probleme sie bei Arztbesuchen begleiten (und ihr alles noch mal erklären) ,auf wichtige Termine achten und z.B. allen Bürokrams erledigen bzw. dabei helfen.
Der Vormundschaftsrichter lädt sie und Dich vor (oder macht auch Haustermin) und befragt sie,ob es in ihrem Sinne ist.
Mein Rat: Betreuung NICHT für "Finanzangelegenheiten" anstreben -ggf. vor Betreuerbestellung wesentliche Finanzsachen vorher klären.
Eine Betreuung mit diesem Gebiet ist EXTREM bürokratisch und erfordert penibelstes Ausflisten...
Bei einer so winzigen Rente sind Mietzahlung/Lebensmittelkauf auch als normale Verwandtenhilfe machbar...Man braucht den Bereich nur,wenn z.B. ein teures Pflegeheim erfordert, daß ihr vorhandenes Vermögen kontrolliert eingesetzt wird oder so. Oder,falls jemand in klaren Momenten zu Zockereien neigt o.ä.und sonst kein Geld für Lebensmittel mehr da wäre.
Ein Pflegegeld wird NICHT mit der Rente verrechnet.
Der Pflegegeldantrag/Einstufungsvorgang könnte sinnvollerweise schon ergänzt werden durch einen Antrag auf Bewilligung von Leistungen für den Personenkreis mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz,Pflegeleistungsergänzungsgesetz.
Dann kann die Oma jährlich 460Euro (derzeit) zusätzlich abrufen ,wenn sie KONKRETE LEISTUNGEN nutzen möchten (Besuchsdienste/Vorleser/ehrenamtliche Spaziergangsbegleiter...) .
Aus eigener Erfahrung rate ich,möglichst früh sowas wahrzunehmen..denn: bei manifester Demenz werden Fremde (Helfer für Dich!) oft kategorisch abgelehnt durch den zu Pflegenden. Was Pflege zur Extremstbelastung macht für den oft einzigen verbliebenen Helfer.
Nach Deiner Schilderung würde ich auch unbedingt mal einen Antrag auf ergänzende Grundsicherung stellen! (siehe Grundsicherung für Altersrentner ---mal googeln)
Mit der geschilderten Mini-Rente (wenn KEIN Vermögen sonst da ist o.andere Einkünfte) ,dürfte ihr auch dort was zustehen.
Ich hoffe,das hilft Dir weiter?
Wenn Du Dich registrierst,kannst Du mir gern PN mit Fragen schicken.
Du findest aber auch beim Vormundschaftsgericht oder der Betreuungsbehörde oder bei Seniorenverbänden etc.etc. die Rechtsgrundlagen und Hilfe.
Gruß von der
Micky