Rhenus
Sehr aktives Mitglied
Ich hatte es so verstanden, das er nur seinem Vater gegenüber so auftritt und sich woanders schon zu benehmen weiß und seine Grenzen kennt.
Ja, ich lese das Eingangsposting schon als sehr ernste Sache...
Ich sehe die Hauptursache trotzdem beim Vater, weil dieser seine Bezugsperson und Vorbildfunktion ist bzw. sein sollte. Es bringt auch wenig, wenn Winnie sich da so reinhängt, der Vater muss aktiv werden und gegensteuern.
Das kann man drehen und wenden wie man will, wenn der Vater in der Vorbildfunktion nun einmal versagt, wenn er sich das, aus welchen Gründen auch immer, gefallen lässt, ist ein Regelverstoß des Jungen doch zu ahnden!
Dann muss die zweite Instanz eben eingreifen!
Denn es geht nicht darum, wer welche Versagen an den Tag legt, sondern um die Erziehung des Kindes. Und da sehe ich schon reichliche Hemmschwellen verloren gegangen.
Denn tut man es nicht, wird er das als gangbaren Weg sehen, mit anderen eben auch so zu verfahren.
Das macht er ja auch. Das gäbe es bei mir nicht, dass er eine Sprache wählt, die unterste Schublade bedeutet.
Wie sollte denn die andere Möglichkeit aussehen?
Feststellen der Vater trägt Schuld und damit lässt man die Ungehörigkeiten unbeanstandet?
Der Vater hat ihm doch nicht beigebracht sich so zu verhalten...
Das Verhalten des Jungen ist doch allgemein grenzwertig und dann kann man nicht auf einen Vater hoffen, der das nicht repariert.
Entweder man macht es selbst oder es wird nicht gemacht.
Das Schwierige daran ist die Stellung der TE, als Nichterziehungsberechtigte.
Dennoch würde ich mir da einiges verbitten.