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Prügel angedroht

G

Gast

Gast
Bei Tonbandaufnahmen unterschreibt man die Aussage nicht. Und anhand der aufnahmen konnten wir diese falschen aussagen wieder legen. Gott sei dank!

Ich habe den Kaufinteressenten gesagt das wir nicht ausziehen werden, daraufhin kam ja ihr statement mit dem raus prügeln...

Bei den Besichtigungen habe ich aber immer einen kräftigen Mann dabei, eben weil sie ja so austickt. Das scheint sie ja trotzdem nicht abzuschrecken.
 
G

Gast

Gast
So, inzwischen geht es weiter mit der Dame.

Letzten Freitag hat sie eine völlig unbeteiligte Person, die mit meinem hund gassi gegangen ist angegriffen.
Sie wollte dieser (meiner bekannten) mit Gewalt meinen Hund entreißen und behauptete es sei ihrer. Am Samstag hat meine Bekannte die Dame angezeigt wegen Nötigung und versuchtem Raub.

Ich bin ja gespannt wie die Staatsanwaltschaft diesmal entscheidet und welche Argumente sie bringen.
 

kraeiouss

Aktives Mitglied
Besichtigungszeiten Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann. In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung. Überraschende Besuche muss der Mieter nicht hinnehmen. Der Mieter ist mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen, andernfalls kann er den Termin ablehnen ( AG Köln WM 1986, 86 ; AG Aachen WM 1986, 87). Bei berufstätigen Mietern kann die Anmeldefrist auch bis zu 4 Tagen betragen (z.B. Außendiensttätigkeit) (AG Münster WM 82, 282). Bei Berufstätigen sollten die Termine während zumutbarer Feierabendzeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr angeboten werden. Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren. Der Vermieter sollte immer Ausweichtermine nennen. Es empfehlen sich "Blocktermine" bei denen die Wohnung jeweils gleichzeitig mit mehreren Interessenten besichtigt wird. Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen. In jedem Fall ist der Vermieter gehalten, Interessen zu bündeln um seinen Informationsbedarf nach Möglichkeit in einem einzigen Besichtigungstermin zu befriedigen. Es verstößt jedenfalls gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen in kurzer Folge zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren gemacht wird (AG Hamburg (Urteil vom 23. 2. 2006 - 49 C 513/05).
Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt. ( AG Hamburg WM 92, 540)

Quelle: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter
 

suika

Mitglied
Eines hab ich leider nicht so ganz kapiert.

Meine Vermieterin hat einen pers. Hass auf mich. Sie will uns aus der Wohnung haben.
Die erste Räumungsklage haben sie verloren.
Jetzt möchte sie jeder Woche die Wohnung mit Kaufinteressenten besichtigen


Wie darf ich das verstehen?
Die Wohnungsbesichtigungen sind in deiner Wohnung? in der Du gar nicht ausziehen willst? :confused:
 
M

Mara Gast

Gast
Was hier irgendwie noch gar nicht näher erwähnt wurde: die Frau sucht KAUFinteressenten, d.h. wenn sie einen findet, ist das ganze Problem Geschichte, da die Wohnung dann VERKAUFT wird - sie ist dann nicht mehr die Vermieterin. Und es ist natürlich so, dass Wohnungen nicht nur leer verkauft werden können, die können ruhig vermietet sein und es bleiben - nicht jeder kauft zur (sofortigen) Eigennutzung!

Daher: such doch selbst auch mal kräftig nach einem Käufer für die Wohnung. Viele kaufen sogar lieber bereits vermietete Wohnungen, dann müssen sie selbst keinen Mieter dafür suchen. Wenn sie die Wohnung verkauft, ist das doch das Beste, was dir passieren kann...
 

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