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probleme mit studium, kindergeld und versicherung

A

Albert

Gast
Hallo leute, ich hoffe mir kann vllt. jemand helfen;

Ich bin seit dem Wintersemester 07/08 (also jetzt im 2. Semester/ Bachelor Studiengang), immatrikuliert, werden dieses studium auf keinen fall weiter machen;
ich habe auch bereits ein neues studienfach, dass ich beginnen möchte (was dass absolut einzige ist, wass ich mir überhaupt vorstellen könnte zu machen);
dass problem ist nur, dass ich dafür noch 2 wartesemester brauche;
also wollte ich mich exmatrikulieren, damit ich dass studium in einem jahr beginnen kann;
dass problem ist nur, dass wenn ich das tue, ich dass Kindergeld, meine krankenversicherung und mein bäfög(lediglich 186 €; gut dass bafög lässt sich wohl kaum vermeiden) verlieren würde;
ich bin derzeit über meine mutter (beamte - privatversichert) mitversichert bin,
ausserdem habe ich seit dem 1.4.08 eine eigene wohnung (winzige 1zimmer whg.; was billigeres gibts hier in der stadt nicht) und meine eltern sind nicht in der lage mich stärker finanziell zu unterstützen als bisher;
auch ist es mir nicht möglich wieder zu ihnen zurückzuziehen, da mein altes zimmer mittlerweil vermietet ist;

was soll ich denn nur tun ?
arbeiten tu ich bereits recht viel und komm geradeso über die runden,
für Fsj etc. ist es bereits zu spät,
exmatrikuliere ich mich verliere ich versicherung, kindergeld, bafög,
exmatrikuliere ich mich nicht, kann ich niemals mein gewünschtes fach studieren (was wirklich dass einzige ist; was ich mir vorstellen könnte zu tun)

gibt es irgendeine möglichkeit, wie ich diese jahr über krankenversicht bleiben und kindergeld behalten könnte ?
(Den rest: Wohnung + Lebensunterhalt könnte ich mir selbst finanzieren)

kann mir da vielleicht jemand helfen ?
(meine eltern drängen mich schon dazu mein altes studium weiter zu führen, obwohl ich darin keinerlei zukunft sehe)

wäre für jede antwort unheimlich dankbar

mit freundlichen grüßen
Albert
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Als "auf Ausbildung wartender" bist Du m.E. berechtigt,ALG2 zu beantragen.
Dann gäbe es KG weiter(beachte die VERDIENSTGRENZE---7600Eu oderr so/Jahr),
Du bist versichert --mußt aber SELBSTVERSTÄNDLICH in den 2 Wartesemestern dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung stehen,Dich also auch arbeitssuchend melden.

Geh mal (Du bist sicher unter 25?) zur Spezialberatung für junge Erwachsene des AA.

Natürlich wird dort auch geprüft,ob und inwiefern Dir Deine Eltern "Angehörigenunterhalt" zahlen müssen.

Dein Verdienst durch (Neben-)Job muß aber ordentlich angegeben werden--wird angerechnet auf das ALG2 .
Ab Exmat ist es auch vorbei mit "steuerfrei" verdienen--je nach Höhe fallen Abgaben an.
 
A

Albert

Gast
Als "auf Ausbildung wartender" bist Du m.E. berechtigt,ALG2 zu beantragen.
Dann gäbe es KG weiter(beachte die VERDIENSTGRENZE---7600Eu oderr so/Jahr),
Du bist versichert --mußt aber SELBSTVERSTÄNDLICH in den 2 Wartesemestern dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung stehen,Dich also auch arbeitssuchend melden.

Geh mal (Du bist sicher unter 25?) zur Spezialberatung für junge Erwachsene des AA.

Natürlich wird dort auch geprüft,ob und inwiefern Dir Deine Eltern "Angehörigenunterhalt" zahlen müssen.

Dein Verdienst durch (Neben-)Job muß aber ordentlich angegeben werden--wird angerechnet auf das ALG2 .
Ab Exmat ist es auch vorbei mit "steuerfrei" verdienen--je nach Höhe fallen Abgaben an.
erstmal danke micky, dass ist schon mal die vernünftigste antwort, die ich die letzten 2 monate bekommen hab, und ich hab diese frage schon sehr oft gestellt;

"Du bist versichert --mußt aber SELBSTVERSTÄNDLICH in den 2 Wartesemestern dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung stehen,Dich also auch arbeitssuchend melden."

kein problem,

"Geh mal (Du bist sicher unter 25?) zur Spezialberatung für junge Erwachsene des AA."

Ja ich werd nächsten monat 22, mit AA ist wohl Arbeitsamt gemeint, oder ?
Hab mir auf jeden fall mal die sprechzeiten davon ausgedruckt und geh am Do. da hin


danke micky, deine antwort hilft mir schon mal weiter:)
 
A

Albert

Gast
"Natürlich wird dort auch geprüft,ob und inwiefern Dir Deine Eltern "Angehörigenunterhalt" zahlen müssen."

Dass ist wohl der knackpunkt, denn meine mutter verdient recht gut; deshalb hat mein 4 jahre älterer bruder, damals kein bafög bekommen; (ich bekomme auch nur ca. 180)
doch aufgrund einer schweren krankheit meines vaters (und jetzt kommt der witz: er war nicht krankenversichert); sieht die finanzielle lage meiner eltern nicht so gut aus;
auch wenn rechtliche ansprüche bestehen sollten, werde ich meinen eltern keine zusätzlichen kosten aufhalsen;
dass könnte eben probleme mit dem arbeitsamt geben;
weiß da jemand was genaueres zu ????
auf jeden fall geh ich morgen auf arbeitsamt !

Gibt es die möglichkeit jetzt noch ein FSJ zu beginnen ???????
(die frist ist ja eigentlich schon rum - dass wär fast die beste möglichkeit)
 
Zuletzt bearbeitet:
M

malin

Gast
werden dieses studium auf keinen fall weiter machen; ich habe auch bereits ein neues studienfach, dass ich beginnen möchte.........dass problem ist nur, dass ich dafür noch 2 wartesemester brauche; also wollte ich mich exmatrikulieren..........
......was soll ich denn nur tun ?
Die Studienplätze werden doch im Mischverfahren vergeben: Abi-Beste, Wartezeit und der weitaus größte Teil über ein Auswahlverfahren der Hochschulen selbst. Warum hast du dich nicht jetzt schon für das kommende WS 2008 /09 beworben? Kannst du übrigens immer noch, Frist ist noch nicht abgelaufen soweit ich weiss.
Ein erfolgreicher Versuch, über das Auswahlverfahren direkt ohne weitere Wartezeit das Studium zu beginnen, würde alle deine Sorgen beseitigen. Ein Versuch ist es allemal wert.
 
A

Albert

Gast
oh ja, hab ich total vergessen zu erwähnen;
ich werd mich schon noch dafür bewerben (frist ist der 15. Juli - die formulare liegen hier vor mir - werd sie evtll. gleich morgen abschicken);
allerdings wurde mir in der Studienberatung bereits gesagt, dass ich wohl keine chance habe in diesem jahr angenommen zu werden;

trotzdem danke malin
 
M

malin

Gast
Wenn du jetzt schon definitiv weisst, dass du zum darauf folgenden WS angenommen wirst, sind deine Voraussetzungen für das Auswahlverfahren in diesem Jahr gar nicht schlecht. Die Studienberatung kann dir gar nicht sagen, dass du bei der Auswahl kaum Chancen hast. Woher sollen die wissen, wie du dich z.B. in einem persönlichen Interview gibst oder in einem schriftlichen Test?

ZU deiner Anfangsfrage: Es geht darum, die ausfallenden 186,--€ Bafög für das kommende Jahr abzudecken, denn Kindergeld bekommst du weiter, wenn sich dein Einkommen in dem von Micky aufgezeigten Rahmen hält.

Du schreibst, du arbeitest jetzt schon viel. Nun, wenn du dir einen Job für mindestens 400,01€ / Monat suchst, bist du automatisch auch schon damit über deinen AG krankenversichert. Wenn du mehr arbeitest, hast du damit sowohl die KK als auch das Bafög abgedeckt. Das müsste doch machbar sein.

Oder du machst einen 400,01€-Job, bei dem du versichert bist und zusätzlich noch einen kleinen Minijob, bei dem du keine Abgaben zahlen musst, aber nicht über die Einkommensgrenze kommst, bei dem das Kindergeld wegfällt. Im Zweifelsfall kannst du immer noch etwas Nachhilfe geben. Das Geld wird ja normalerweise „schwarz“ in die Tasche gesteckt......
 
L

lateinende

Gast
Hi!

Also
1. du hast eine eigene Wohnug und bist über 21!
2. dein Vater ist chronisch krank!

dann beantrag HARTZ4!

Wenn die dann mit Elternunterhalt anfangen, soll deine Mutter die Pflége deines Vaters als besondere finanzielle Belastung angeben und vom Arzt bescheinigen lassen! ... wenn du BAFÖG kriegst, sind die normalerweise sowieso unterm Satz!

Klar mußt du alle deine Einnahmen dabei angeben!
Aber zum Thema Krankenversicherung gilt ein relativ neues Gesetz, was besagt, das jeder eine KV haben muß und die zahlt dir dann die ARGE!
also Anträge holen und mal beraten lassen!
 
M

malin

Gast
.......dann beantrag HARTZ4!

Wenn die dann mit Elternunterhalt anfangen, soll deine Mutter die Pflége deines Vaters als besondere finanzielle Belastung angeben und vom Arzt bescheinigen lassen!
Woraus schließt du, dass der Vater pflegebedürftig ist? Der TE hat nur geschrieben, dass der Vater eine schwere Krankheit hat. Auch dann wird geprüft, was die Mutter zahlen muss. Da der TE bisher nur einen kleinen Teilsatz Bafög bekommen hat, wird sich bei einem ALG2-Antrag auch nichts am Unterhalt ändern.
... wenn du BAFÖG kriegst, sind die normalerweise sowieso unterm Satz!
Da der TE nicht einmal 200€ Bafög bekommt, sind die Eltern (die Mutter) nicht "unterm Satz", sondern sehr wohl für den Rest des Unterhalts zuständig. Genau das möchte der TE nicht, also entfällt für ihn, dass er ALG2 beantragt.

Jetzt mal ganz ehrlich : Warum eigentlich immer staatliche Unterstützung, wenn man ein Jahr das Studium aussetzen will und sehr wohl zeitlich in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen? Gerade für junge Menschen gibt es Angebote in Hülle und Fülle.
 
A

Albert

Gast
hallo, erstmal danke für die ganzen antworten;
weiß grad gar nicht wo ich anfangen soll:

"Wenn du jetzt schon definitiv weisst, dass du zum darauf folgenden WS angenommen wirst, sind deine Voraussetzungen für das Auswahlverfahren in diesem Jahr gar nicht schlecht. Die Studienberatung kann dir gar nicht sagen, dass du bei der Auswahl kaum Chancen hast. Woher sollen die wissen, wie du dich z.B. in einem persönlichen Interview gibst oder in einem schriftlichen Test?"

nun 100%ig weiß ich nicht, dass ich genommen werde,
aber die chancen stehen dann sehr gut;
und dass ich wohl keine chance hab dieses jahr genommen zu werden, nun dass ham se mir so wörtlich in der studienberatung gesagt

"Du schreibst, du arbeitest jetzt schon viel. Nun, wenn du dir einen Job für mindestens 400,01€ / Monat suchst, bist du automatisch auch schon damit über deinen AG krankenversichert. Wenn du mehr arbeitest, hast du damit sowohl die KK als auch das Bafög abgedeckt. Das müsste doch machbar sein.
Oder du machst einen 400,01€-Job, bei dem du versichert bist und zusätzlich noch einen kleinen Minijob"

Wird bei mir wohl tatsächlich auf ne festanstellung herauslaufen; obwohl ich dass verhindern wollte (hab nen sehr guten nebenjob bei privat)

"
Zitat von lateinende
.......dann beantrag HARTZ4!

Wenn die dann mit Elternunterhalt anfangen, soll deine Mutter die Pflége deines Vaters als besondere finanzielle Belastung angeben und vom Arzt bescheinigen lassen!
Woraus schließt du, dass der Vater pflegebedürftig ist? Der TE hat nur geschrieben, dass der Vater eine schwere Krankheit hat. Auch dann wird geprüft, was die Mutter zahlen muss. Da der TE bisher nur einen kleinen Teilsatz Bafög bekommen hat, wird sich bei einem ALG2-Antrag auch nichts am Unterhalt ändern. "

Ja meine mutter erhält so ne art pflege zuschuss; immer wenn sie verreist, muss ich dort sein und mich um meinen vater kümmern

Zitat:
... wenn du BAFÖG kriegst, sind die normalerweise sowieso unterm Satz!
Da der TE nicht einmal 200€ Bafög bekommt, sind die Eltern (die Mutter) nicht "unterm Satz", sondern sehr wohl für den Rest des Unterhalts zuständig. Genau das möchte der TE nicht, also entfällt für ihn, dass er ALG2 beantragt.

Jetzt mal ganz ehrlich : Warum eigentlich immer staatliche Unterstützung, wenn man ein Jahr das Studium aussetzen will und sehr wohl zeitlich in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen? Gerade für junge Menschen gibt es Angebote in Hülle und Fülle.

gut Alg2 geht nicht, will ich auch gar nicht; kann ich als "ausbildungsplatz wartender" (wie es weiter oben jemand geschrieben hat; dennoch weiter kindergeld beziehen und versichert bleiben

Dass mit angeboten in hülle und fülle find ich jetzt etwas übertrieben, aber du hast recht, zur not findet man schon etwas, jedenfalls wenns nur um ein jahr geht

uff, ich hoff ich hab alle offenen fragen an mich beantwortet;
danke für alle antworten;
ich habe es leider verpasst zum AA zu gehen (ich weiß , dass war scheiße - geh aber gleich am Mo. hin); ich denk dass alles andere bringt mich mom. nicht weiter

mfg
Albert
 

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