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Probleme In der Schule Schulabruch in der 9.Klasse Hilfe!!!!

G

GastBenny

Gast
Hallo Ich geh in die 9. Klasse einer Hauptschule in Bayern hab seit längerer Zeit Probleme mit den Schülern und den Lehrern und war auch jetzt 2 Wochen nicht mehr in der Schule.

Und Ich kann nicht mehr In die Schule gehen und werde auch In keine andere öfentliche Schule gehen meine Frage ist nur ob Und wenn ja wie Ich die Schule abbrerchen kann und ob Ich danach noch In ein BVJ oder so muss und ob die Bußgeld fordern können wegen den zwei Wochen?

Und kommt blos nicht mit versuchs Nochmal oder so des hab Ich schon oft genug gehört Des geht nicht mehr

Danke mal im Voraus
 

Lexi77

Mitglied
Hallo Benny,

können dir deine Eltern nicht eine Entschuldigung für die zwei Wochen schreiben? Wissen die überhaupt, was da los ist? Was genau ist das Problem mit deinen Lehrern und Mitschülern?

Was deine Schulpflicht betrifft, kenne ich mich zwar mit dem bayrischen Schulgesetz nicht 100% aus, bin mir aber relativ sicher, dass du noch schulpflichtig bist. Das bedeutet, dass du zum Schulbesuch verpflichtet bist und unentschuldigtes Fehlen ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen kann.
Gibt es in eurer Schule keinen Schulsozialarbeiter oder Vertrauenslehrer mit dem du mal sprechen könntest? Mehr Infos wären hier ganz hilfreich!

Alles Liebe

Lexi
 
C

claas

Gast
Also ersteinmal musst du 10 Pflichtjahre in der Schule gemacht haben...soweit Ich das weiss...oder hab Ich das falsch im Kopf? (Ich musste es zumindest -letztes Jahr)

Danach kannst du dich fortbilden an der Volkshochschule oder Abendrealschule
Natürlich kannst du auch ans Berufskolleg gehen.
Aber zur VHS und der Abendrealschule kann man glaube Ich erst wenn man seine Pflichtzeit hat. Wie das beim Berufskolleg ist weiss Ich nicht.

Ich weiss nicht konkret ob deine Schule Bußgeld fordern kann.
Jedoch glaube Ich gibts(gabs?) soetwas in der Art schon.
Aber in der Praxis sieht es meistens anders aus.
Ich würde mit dem Schulleiter reden.
Du musst mindestens der Schulleitung
klarmachen das und was du für Probleme hast.
Einfach nicht mehr hingehen ist eine schlechte und riskante Sache.
(Es sei denn die Schulform ist freiwillig:D:rolleyes:)

Ich will dir auch garnicht mit versuche es noch einmal kommen;)
Aber Ich würde dir empfehlen an deine Schulabschlüsse zu kommen. Mindestens Fachoberschulreife;)

MfG Alex
 
M

Mäusl-Susi

Gast
Hallo Benny,

also du bist bis zu deinem 18. Geb. Schulpflichtig.

Bei meinem Bruder war es so, dass er die Schule geschmissen hat und dann in eine Berufsvorbereitende Maßnahme gekommen ist. Bei dieser hat man auch die Gelegenheit seinen Hauptschulabschluss nachzumachen.

Mein Bruder hat auch diese hingeschmissen. Meine Eltern waren beim Jugendamt und beim arbeitsamt deswegen.

Da er 17 ist und im Janur nächsten Jahres 18 wird, hat das Jugendamt gesagt wird drauf verzichtet ihn in die schule zu bringen, zur not auch mit polizei und ein Bußgeld ist eigentlich auch nicht zu befürchten, da haben die erstmal andere Fälle um die sie sich kümmern müssen.

Das bedeutet aber nicht das du einen Freischein hast, du musst dich beim Arbeitsamt melden und die stecken dich dann schon in eine passende Maßnahme und eh du da raus kommt dauert es lange...und glaub mir es it nicht erstrebenswert den ganzen tag zuhause rum zu sitzen...und in so einem Jahr machst du Praktikas in denen du auch ins berufsleben reinschnupperst...aber schule gehört da halt auch dazu
 
G

Gast

Gast
Ich hab dir hier mal eine Art tabelle rein stellt die Zeit in welchem Bundesland man ab wann wie lang eine Schulpflicht hat.
Die Zahl hinter dem Namen des Landes zeigt an mit wievliel Jahren man in Die schule kommt und die Zahl darunter wie lang die Schulpflicht ist.

(1) Baden-Württemberg ab 5–7
9 (ohne Abschluss Verlängerung auf 10 Jahre, § 75 BW SchG;
zusätzlich Berufsschulpflicht für 3 Jahre oder bis zum 18. Lebensjahr bzw. Besuch ein weiterführenden Schule, §§ 77f.)
(2) Bayern 5–7
9 (zusätzlich 3 Jahre Berufsschulpflicht
oder ein Berufsvorbereitungsjahr)
(3) Berlin 5–6
10 (§ 42 Berliner
SchulG, Link s.u.)
(4) Brandenburg 5–7
10 (§ 39 BbgSchulG, Links s.u.) Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler das 18.Lebensjahr vollendet hat
(5) Bremen 6 12
(6) Hamburg 5–6
9 (Berufsschulpflicht für zwei Jahre
oder bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird)
(7) Hessen 5–7
9 (§ 59 Hess.
Schulgesetz)
(8) Mecklenburg-Vorpommern 6
9
(9) Niedersachsen 6–7
12 (oder weniger nach § 65 (2) )
(10) Nordrhein-Westfalen 6
10 (Berufsschulpflicht
bei Beginn einer Ausbildung im dualen System vor dem 18. Lebensjahr bis zum Ende der Ausbildung - auch über das 18 Lebensjahr hinaus)
(§§ 37,38 SchulG NRW)
(11) Rheinland-Pfalz 6
10
(12) Saarland 5–8
9
(13) Sachsen 6–7
9 (Berufsschulpflicht
bis zum 18. Lebensjahr)
(14) Sachsen-Anhalt 6
9 (bei einer Absolvierung von nur 9 Jahren ist ein Berufsvorbereitendes Jahr Pflicht)
(15) Schleswig-Holstein 6–7
9
(16) Thüringen 6–7
9

Ein Bußgeld kann entstehen.
Wie das in Bayern mit den Entschuldigungen geregelt ist weiß ich überhaupt nicht(bin aus Sachsen).
Bei uns in Sachsen dürfen die Eltern nur 1-2 Tage entschuldigen,nicht länger(und auch bloß wenn man noch keine 18 ist.Wenn man 18 ist muss eine Entschuldigung vom ersten Tag an vom Arzt kommen).Ich kann mir aber nicht vorstellen das das in Bayern sehr viel anders sein soll.
 

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