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Problem mit Krankversicherung nach Ausbildung

pele910

Neues Mitglied
Hallo ihr
Ich habe ein (meiner Meinung nach) sehr kopliziertes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.

Letzten Woche Mittwoch habe ich meine 3 1/2 Jahre Lehre zum Elektriker beendet. Da ich mit dem Betrieb (und zum großen Teil unserem Vorarbeiter aber nicht nur) unzufrieden bin, zu dem Entschluss gekommen einen anderen Betrieb zu Suchen. Allerdings wurde ich überredet noch meine zwei Baustellen fertigzustellen und bis zum 31.01.11 zu Arbeiten. Die neue Arbeitsstelle steht zu 80% fest und Vertragsbeginn währe am 01.03.11.
Nun das Problem. Da Urlaub in der alten Firma ein Fremdwort war haben sich in den 3 ½ Jahren 29 Tage Resturlaub angesammelt. Diese werden mir vom Arbeitgeber über die Lohnabrechnung ausgezahlt, begründung er könne mir ihn nicht als Gesellen Urlaub geben. Da das Geld dann mehr als einem Monatsgehalt entsprechen tut, würde ich gern in der vom 01.02-01.03.11 denn ,,Urlaub“ nehmen.

Doch wie sieht es in dieser Zeit mit der Krankenversicherung aus??

Hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen. Schonmal vielen lieben dank im Voraus.

Lg Pele910
 
J

john-2

Gast
Hallo Pele,

Während Du in Urlaub bist, läuft selbstverständlich Deine Krankenversicherung weiter. (Du bist dann ja bist zum 28. Feb. weiter dort beschäftigt.)

Achte aber darauf Deinen Arbeitsvertrag fristgrecht zu kündigen, sobald Du den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben in der Tasche hast.

Viele Grüße

John
.
 
P

Pele 910

Gast
Während Du in Urlaub bist, läuft selbstverständlich Deine Krankenversicherung weiter. (Du bist dann ja bist zum 28. Feb. weiter dort beschäftigt.)

.

Genau ds ist das Problem. Mein Vertrag war am Tag meiner Prüfung beendet, und der Urlaub wird ausbezahlt. Die zwei Wochen die ich jetzt weiterarbeite habe ich keinen Wirklichen Vertrag. Ich Arbeite bis ich die Baustellen fertig habe. Wie das mein Chef bezüglich Versicherung und co. regelt weiß ich nicht da er erschwerenderweiße diese Woche im Urlaub ist. Jedoch nicht Schwarz.

Trotzdem Danke

Gruß pele
 
J

john-2

Gast
Hallo Pele,

Bei der Krankenversicherung gibt es meines Wissens eine Übergangs-regelung; da kann man telefonisch nachfragen. Bei der Unfallversicherung sieht es anders aus.

Grundsätzlich ist auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag wirksam, nur kann man in Streitfall nichts beweisen.

Rein rechtlich ist der Vertrag bereits zustandegekommen, wenn Dich der Chef gefragt hat, ob Du für ihn ab einem bestimmten Tag weiter arbeitest und Du mit einem eindeutigen 'ja' geantwortet hast.

Ich nehme mal an, daß Deine Chef dich korrekt (Gesellenlohn) bezahlen wird.

Viele Grüße

John
.
 
Zuletzt bearbeitet:

KrankesHerz

Mitglied
Wäre es denn für deinen Chef ein Problem dir einen befristeten Arbeitsvertrag zu geben?
Wäre doch theoretisch kein Problem. Herr xy wird vom xten xten bis zum xten xten eingestellt. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Sollte er nicht irgendwelche dubiosen Gründe haben, sollte das kein Problem sein, gibt doch sogar Standardformulare für Arbeitsverträge, wo er nur noch den Stundenlohn und Arbeitsbeginn ggf. Ende und Wochenstunden einträgt. Unterschrift drunter und fertig.
 

pele910

Neues Mitglied
Hallo

Hat sich jetzt alles geklärt. Habe mit meiner Krankasse gesprochen und die meinten, wenn ich nächste Woche nach dem Tag an dem Ich aufhöre gleich zum Arbeitsamt gehe währe das kein Problem. Habe zwar drei Monate sperre weil ich selbst gekündigt habe, aber Geld will ich vom Amt eh nit. Außerdem fang ich am 01.03 in einer anderen Firma an. 2 Bewerbung in meinem Leben und wieder gleich genommen, ich versteh die hohe Arbeitslosenzahl einfach nicht...

Naja danke an alle die sich bemüht haben mir zu helfen

Gruß Pele
 
D

Deichgräfin

Gast
Nach meiner Meinung ist es nicht möglich,angesparte Urlaubtage
aus der Ausbildungszeit ,im Nachhinein( Geselle ),als Urlaub zu nehmen.

Der Arbeitgeber müßte dich in deinem Fall für diese Urlaubszeit erneut versteuern und versichern.

Die Beiträge für Sozialversicherung usw.wurden
bereits zu deiner Ausbildungszeit an entsprechende Stellen Krankenkasse usw.entrichtet.
Diese Beträge waren entsprechend niedrig,jetzt würde dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb draufzahlen,..erneut zahlen,was bereits gezahlt wurde.
 

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