Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Problem bei Schulanmelung wegen fehlender Unterschrift eines Elternteiles

Seelennot

Aktives Mitglied
Hallo Leut,
:eek: !!! wenn weiterführende Schule zur Anmeldung die Unterschrift beider Elternteile benötigt (da bei Scheidung gemeinsame Sorgerecht eingetragen wurde), der Vater jedoch seit Jahren (seit der Trennung...)jeglichen Kontakt abgebrochen sowie noch nie Unterhalt gezahlt hat(Verfahren läuft immer noch ...), was gibt es da für Möglichkeiten?

(Rechtliche Möglichkeiten bzw Erfahrungen würden mich am meißten weiterbringen, da die Zeit eilt :eek::eek::eek: ...


 

fusselbürste

Mitglied
Huhu Seelennot,

ich hatte genau das gleiche Problem.

Ich habe bei der Anmeldung die Familienverhältnisse geschildert, den Namen und die Adresse des Vaters angegeben und ich konnte dann auch allein unterschreiben. War also zum Glück doch kein "Problem".

Hast Du Dich denn schon bei der Schule gemeldet und verlangen die auch eine zweite Unterschrift?

Liebe Grüße
 

Seelennot

Aktives Mitglied
He Fusselbürste,
ja, die Schule braucht die Unterschrift, weil sie die letzte Zeit ziemlichen Stress diesbezüglich hatten. (Kann ich verstehen, weil die Eltrn nichts besseres zu tun hatten, als ihr Ego zu streicheln und nicht, um im Interesse des Kindes gmeinsam zu entscheiden :mad: ... ) Und im Gesetz steht nun mal, dass bei bedeutsamen Entscheidungen beide E.teile Mitspracherecht haben.

Hab beim Gericht vorab angerufen und sie sagt, ich könne ja das alleinige Sorgrecht beantragen. Hahahaaaaaaaaaaa, geht ja innerhalb von 3 Tagen ...Außerdem wird mein Ex nie freiwillig das Sorgerecht auf mich überschreiben lassen ... :nerv:(Sie ist wohl ne neue Rechtspflegerin. Mit ihr scheint man sowieso net gut Kirschen essen können ... )
Andere bekommt man beim Gericht net an die Strippe ...

Ich mein mal was gelesen oder gehört zu haben, dass man so ne Art "Vollmacht" vom Gericht erhalten kann. :confused:
Hmmm, KA, was machbar ist ...



 
C

chrismas

Gast
Diese Vollmacht wäre dann das Sorgerecht komplett auf eine Partei übertragen.

Aber warum informierst du dich nicht einmal beim Jugendamt, was man unternehmen könnte, die müssten das doch eigentlich wissen.
 

Melliplex

Aktives Mitglied
Beim Jugendamt nachfragen. Und ich kenne das so, dass dein Ex dann von denen dazu aufgefordert wird, da zu unterschreiben. Oder das Jugendamt setzt sich mit der Schule in Verbindung. Er kann das Formular auch via Post unterschreiben.
Bei mir wars aber total unkompliziert, denn das Sorgerecht ist völlig irrelevant, es geht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das hast ja du. Bei mir hat auch nur meine Mutter unterschrieben in der 5ten Klasse. Mein Vater hätte es zwar auch gemacht, es war aber gar nicht nötig. Das müsste bei dir eigentlich genauso sein.

Aber auch für spätere Fälle: Wenn Dein Ex sich nicht kümmert und nicht mal zahlt, warum lässt du es dann zu, dass er noch irgendwelche Rechte an deinem Kind hat? Da würde ich mich mal dahinter klemmen an deiner Stelle und unter den Umständen ist das auch gar nicht so schwierig, da was zu bewegen. Halt zeitaufwändig.

Grußelis
 

fusselbürste

Mitglied
...

Hab beim Gericht vorab angerufen und sie sagt, ich könne ja das alleinige Sorgrecht beantragen. Hahahaaaaaaaaaaa, geht ja innerhalb von 3 Tagen ...Außerdem wird mein Ex nie freiwillig das Sorgerecht auf mich überschreiben lassen ... :nerv:(Sie ist wohl ne neue Rechtspflegerin. Mit ihr scheint man sowieso net gut Kirschen essen können ... )
Andere bekommt man beim Gericht net an die Strippe ...

...



Auch das kenne ich leider nur zu gut. :rolleyes:

Ich würde mich an Deiner Stelle auch an das Jugendamt wenden. Dort kann Dir sicher am schnellsten geholfen werden. Es ist richtig, daß eine Unterschrift, bzw. eine Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden kann. Allerdings ist hier auch wieder Antrag stellen, "Gegner" anschreiben, Frist abwarten, usw. angesagt, was ja nun in diesem Fall auch gar nicht hilfreich ist. Es dauert einfach...

Ich rücke dir die Daumen, daß Du schnell über das Jugendamt etwas bewegen kannst.

Es gäbe natürlich auch die Möglichkeit, daß Du Dich direkt an den Vater wendest, also schriftlich, daß er doch bitte unterschreiben möchte. Ich kenne ihn und die ganze Situation zwar nicht und ein Urteil dürfte ich mir gar nicht erlauben....aber....so wie Du es beschrieben hast wirst Du auch hierauf (ohne Druck einer amtlichen Stelle) keine Antwort erhalten.
 

Sisandra

Moderator
Hallo Leut,
:eek: !!! wenn weiterführende Schule zur Anmeldung die Unterschrift beider Elternteile benötigt (da bei Scheidung gemeinsame Sorgerecht eingetragen wurde), der Vater jedoch seit Jahren (seit der Trennung...)jeglichen Kontakt abgebrochen sowie noch nie Unterhalt gezahlt hat(Verfahren läuft immer noch ...), was gibt es da für Möglichkeiten?

(Rechtliche Möglichkeiten bzw Erfahrungen würden mich am meißten weiterbringen, da die Zeit eilt :eek::eek::eek: ...
Hallo Seelennot,

wenn du den Vater bereits kontaktiert hast und er nicht reagiert, kannst du hilfsweise auch die Unterschrift des Vaters durch das Familiengericht ersetzen lassen. Es scheint ja nun eilig zu sein.

Ich denke, dass das mit dem Familiengericht nicht innerhalb von drei Tagen machbar sein wird, aber vielleicht lässt sich die Schule ja darauf ein, dass ein Verfahren beim Familiengericht diesbezüglich läuft.

Übrigens brauchst du beim Familiengericht keinen Anwalt und die Gerichtskosten halten sich hier auch in durchaus moderaten Grenzen. Wenn es nicht anders geht, scheu dich nicht diesen Weg zu beschreiten.

Alles Gute und viel Erfolg
Sisandra
 

Seelennot

Aktives Mitglied
Vielen Dank :daumen:
schon mal für eure Antworten.
Also beim Jugendamt habe ich heut auch schon angerufen.
Bow, ich hab heut echt nur die "richtigen" am Telefon erwischt zu haben :mad:

Vorab noch zu sagen, dass das Gericht wohl wegen Unterhaltsklage das Problem hat, dass angeblich keine aktuelle Postanschrift :eek: vorhanden ist...
Kann ich zwar net verstehen, aber ich werd mich auch noch darum kümmern, wi:eek:eso sie auf diesen Trichter kommen...

Nun zu euren Beiträgen:
Das erste, was ich vom Jugendamt zu hören bekam war, dass es ja wohl kein Problem sein wird, ihn mal anzuschreiben. Er wird ja wohl nichts dagegen haben ... Ich solle ihn einfach anrufen oder anschreiben, denn er hat da auf jedenfall das Recht mitzubestimmen. Das wolle ich ja wohl net alleine entscheiden...
Nachdem ich dann erklärte, dass er für mich unerreichbar sei, von ihm die Antwort:" Es gibt ja bekanntlich auch WKW und Facebook. Dann müsse ich mir halt mal die Arbeit machen..."
Nein, sagte ich mir, ich werde net abdrehen, bin ganz ruhig :rolleyes:
Beim 3. Erklärungsversuch sagte ich ihm, dass definitiv von ihm seit der Trennung der Kontakt abgebrochen wurde, selbst das Gericht gegen ihn klagt wegen Unterhalt und ihn net erwischt hab ich gedacht, ich fall vom Glauben ab.
Folgende Antort wurd dann zum Vorwurf:"W arum ich mir bis jetzt denn noch net die Müh gemacht hätte, ihn ausfindig zu machen oder das alleinige Sorgrecht schon längst beantragt hätte. Könne ja wohl net sein, dass ich noch nichts unternommen hab..."
Ich konnte nichts mehr sagen.
Sorry, wenn ich mich jetzt ausk*****, aber seit der Trennung hat mein Leben ne drastische Wendung erlitten. Näheres erspar ich euch. Ich weiß, dass er nie freiwillig aufs Sorgrecht verzichtet. Er versprach mir den Untergang, wenn ich ihn mit den Kindern verlasse ...

Bis jetzt brauchte ich auch noch nie wirklich ne Unterschrift.
Ich dachte halt, wenn ich den Streit ums alleineige Sorgerecht anzettele und gewinne, werden die Kinder noch mehr leiden, als sie es schon tun mußten.

Melliplex, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht stimmt net. Bei so einer wichtigen Entscheidung, hat im Gsetz nen bestimmten Namen, zählt wirklich ds Sorgrecht.


Es ist richtig, daß eine Unterschrift, bzw. eine Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden kann. Allerdings ist hier auch wieder Antrag stellen, "Gegner" anschreiben, Frist abwarten, usw. angesagt,

^^ Also es gibt wohl nen Eileintrag oder so, dann muß das Gericht den Vater net anschreiben. Das Gericht kann mir dann für diese Sache ne Vollmacht übergeben. Doch ich komm einfach net drauf, wie sich das nennt.-
Nur irgend wie muß ich dem Antrag ja nen Namen geben ...
 

fusselbürste

Mitglied
Ohje...da will man alles richtig machen und hat nur solche "Flitzpiepen", die man um Rat fragen möchte/muss.

Ist dieser Eilantrag dann ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung? Ich kenn mich leider in diesen Dingen nicht so sehr gut aus und rate auch eigentlich mehr ins Blaue...ich hoffe aber, daß Du doch noch jemanden findest, der Dir hierbei hilft.

Und noch etwas...Ich kann Deine Sicht der Dinge sehr gut verstehen. Warum schlafene Hunde wecken, mit einem Antrag auf das alleinige Sorgerecht. Aber wenn es schon bei einer Schulanmeldung zu solchen "Dramen" kommen kann, hm, vielleicht denkst Du danach ja anders...

Halt durch, Du wirst das schon schaffen :)
 

Sisandra

Moderator
Vielen Dank :daumen:
schon mal für eure Antworten.
Also beim Jugendamt habe ich heut auch schon angerufen.
Bow, ich hab heut echt nur die "richtigen" am Telefon erwischt zu haben :mad:

Vorab noch zu sagen, dass das Gericht wohl wegen Unterhaltsklage das Problem hat, dass angeblich keine aktuelle Postanschrift :eek: vorhanden ist...
Kann ich zwar net verstehen, aber ich werd mich auch noch darum kümmern, wi:eek:eso sie auf diesen Trichter kommen...

Nun zu euren Beiträgen:
Das erste, was ich vom Jugendamt zu hören bekam war, dass es ja wohl kein Problem sein wird, ihn mal anzuschreiben. Er wird ja wohl nichts dagegen haben ... Ich solle ihn einfach anrufen oder anschreiben, denn er hat da auf jedenfall das Recht mitzubestimmen. Das wolle ich ja wohl net alleine entscheiden...
Nachdem ich dann erklärte, dass er für mich unerreichbar sei, von ihm die Antwort:" Es gibt ja bekanntlich auch WKW und Facebook. Dann müsse ich mir halt mal die Arbeit machen..."
Nein, sagte ich mir, ich werde net abdrehen, bin ganz ruhig :rolleyes:
Beim 3. Erklärungsversuch sagte ich ihm, dass definitiv von ihm seit der Trennung der Kontakt abgebrochen wurde, selbst das Gericht gegen ihn klagt wegen Unterhalt und ihn net erwischt hab ich gedacht, ich fall vom Glauben ab.
Folgende Antort wurd dann zum Vorwurf:"W arum ich mir bis jetzt denn noch net die Müh gemacht hätte, ihn ausfindig zu machen oder das alleinige Sorgrecht schon längst beantragt hätte. Könne ja wohl net sein, dass ich noch nichts unternommen hab..."
Ich konnte nichts mehr sagen.
Sorry, wenn ich mich jetzt ausk*****, aber seit der Trennung hat mein Leben ne drastische Wendung erlitten. Näheres erspar ich euch. Ich weiß, dass er nie freiwillig aufs Sorgrecht verzichtet. Er versprach mir den Untergang, wenn ich ihn mit den Kindern verlasse ...

Bis jetzt brauchte ich auch noch nie wirklich ne Unterschrift.
Ich dachte halt, wenn ich den Streit ums alleineige Sorgerecht anzettele und gewinne, werden die Kinder noch mehr leiden, als sie es schon tun mußten.

Melliplex, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht stimmt net. Bei so einer wichtigen Entscheidung, hat im Gsetz nen bestimmten Namen, zählt wirklich ds Sorgrecht.


Es ist richtig, daß eine Unterschrift, bzw. eine Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden kann. Allerdings ist hier auch wieder Antrag stellen, "Gegner" anschreiben, Frist abwarten, usw. angesagt,

^^ Also es gibt wohl nen Eileintrag oder so, dann muß das Gericht den Vater net anschreiben. Das Gericht kann mir dann für diese Sache ne Vollmacht übergeben. Doch ich komm einfach net drauf, wie sich das nennt.-
Nur irgend wie muß ich dem Antrag ja nen Namen geben ...
Hi Seelennot,

ich hoffe, du weißt schon mal, welcher Familienrichter zuständig ist, denn das würde die Odysee um einiges abkürzen. Diesem schilderst du dein Dilemma schriftlich und stellst einen Eilantrag. Mit dem Hinweis auf diesen Antrag meldest du dein Kind an der weiterführenden Schule an.

Ich weiß, das ist eine Scheißsituation, kann sich so mancher, der davon nicht betroffen ist nicht vorstellen.

Ich wünsche dir gute Nerven (wie Stahlseile)
und vor allem viel Erfolg
alles Gute
Sisandra
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben