Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Privatinsolvenz und Selbstständig ???

T

Tomson

Gast
Hallo liebe Forengemeinde,

Ich bin neu bei euch und finde diese comunity hier recht lehrreich und schön fachlich. Selbstverständlich werde ich mich auch noch entsprechend vorstellen. Allerdings habe ich vorab eine wichtige Frage, die mir ein Loch in den Pelz brennt.

Also:

Ich befinde mich in einer Privatinsolvenz und laut der aktuellen Tabelle des Pfändungsfreibetrages liegt dieser bei 998 Euro- keine Kinder und ledig. Verdienst liegt bei ca. 1200 Euro netto und die Abtretung beträgt bei mir ca. 150 Euro. Also absoluter Normalfall.

Wie verhält es sich nun bei einer eigenständigen Tätigkeit? Es entstehen betriebliche Fixkosten und auch ein Stammkapital zum Wirtschaftsumsatz muß vorhanden sein. Nebenbei wollen laufende Kosten im privaten Bereich wie Miete, Strom, u.s.w. auch beglichen werden.
Eine Selbstständigkeit ist bei einer privaten Insolvenz prinzipiell ja kein Problem, wie aber oder wo liegen hier die Grenzen bei privatem und geschäftlichem Kapital? Von 1050 Euro läßt sich ja nichts bezahlen.

Habe meinen Verwalter auch schon zwei mal wegen entsprechender Info´s angeschrieben, seine Reaktion aber war für mich fachlich nicht zu verwerten.(peinlich so was)

Daher benötige ich Hilfe von jemandem der sich mit solchen Angelegenheiten auskennt.

Besten Dank schon mal- Mit freundlichen Grüßen Tom
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Sorry vorneweg, dass ich mich als ebenso Nichtkundiger einschalte - ich finde deine Frage sehr spannend ... könnte mir aber denken, dass da im Prinzip nichts dagegen spricht.

Auf einer Rechtsanwaltsseite fand ich z.B. folgenden Satz: "Die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) ist kein Hindernis für eine selbständige Tätigkeit, denn Sie sollen sich ja im Zeitraum der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) sich um ein Einkommen bemühen."

Vermutlich wird es aber schwierig, wenn du Sachen bestellst, kaufst oder Verträge unterschreiben musst, z.B. Telekom oder so.

Da ist sicher ein guter Rechtsanwalt mit Fachkenntnis von Vorteil - selbst wenn sich hier jemand "auskennt", bietet dir das keine Rechtssicherheit.

Viel Erfolg!
Werner
 

paps1959

Aktives Mitglied
Grundsätzlich besteht kein Problem, aus einer angestellten Tätigkeit in die Selbständigkeit zu wechseln.

Allerdings sollte der Schritt gut überlegt sein, da Sie davon ausgehen können, dass auch weiterhin 150,- an den TH abführen müssen.
Ansonsten könnte ein Gläubiger ihre Erwerbsobliegenheit in Frage stellen.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
da stellt sich dann die frage nach dem wohlverhalten.
wenn man freiwillig und ohne ausreichenden grund seinen arbeitsplatz aufgibt und damit weniger verdient, kann das als "nichtwohlverhalten" gewertet werden und damit die insolvenz gefährden.
Das kann man schon so drehen und deichseln, dass es super wohlverhalten ist....
kreativ sein Leute....
Von Lukrativen ist es für den Schuldner ja sowieso schon wohl im Verhalten, denn er hat mehr Geld und fühlt sich wohl:D
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
T Privatinsolvenz Finanzen 1
D Infos zur Privatinsolvenz Finanzen 9

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben