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Private Insolvenz!

M

mausepauline

Gast
Hallo!
Ich bin durch einen ex-Freund von mir in die Insolvenz geraten.Ist eine lange Geschichte die ich nicht erzählen möchte.
Nun zu meiner eigentlichen Frage.Ich möchte mit meinem neuen Partner und Vater meines Sohnes zusammen ziehen.Nun wurde mir aber gesagt das bei Auszug aus meiner Wohnung die Kaution in die Insolvenzmasse fließt.Auf dieses Geld kann ich aber nicht verzichten da meine Eltern es mir damals vorgestreckt haben.Ist das wirklich so das das Geld bei Auszug weg ist?
Von einer Freundin habe ich gehört das Ihre Schwester nach 1 1/2 Jahren Insolvenz wohl wieder sparen darf und auch aus Ihrer Wohnung ausziehen darf und das die Kaution nicht in die Insolvenzmasse fließt.Geht das wirklich?

Gruss
mausepauline
 

paps1959

Aktives Mitglied
Vom Grunde her ist dies richtig.

Die Kaution wird bei Auflösung des Mietverhältnisses während des eigentlichen Verfahrens zum "Vermögenswert".
Dieser ist dann Masse zugehörig.

Haben die Eltern Nachweise über die Zahlung der Kaution, können diese die Herausgabe durch den Vermieter an sich verlangen.
Es wird wohl auf die Nachweisführung ankommen.

In der sogenannten Wohlverhaltensphase verbleibt die Kautionsrückzahlung bei Ihnen / Ihren Eltern.

Findet der Umzug vor der Eröffnung statt, geht die Kaution auch an den Einzahler zurück.
 
M

mausepauline

Gast
Vom Grunde her ist dies richtig.

Die Kaution wird bei Auflösung des Mietverhältnisses während des eigentlichen Verfahrens zum "Vermögenswert".
Dieser ist dann Masse zugehörig.

Haben die Eltern Nachweise über die Zahlung der Kaution, können diese die Herausgabe durch den Vermieter an sich verlangen.
Es wird wohl auf die Nachweisführung ankommen.

In der sogenannten Wohlverhaltensphase verbleibt die Kautionsrückzahlung bei Ihnen / Ihren Eltern.

Findet der Umzug vor der Eröffnung statt, geht die Kaution auch an den Einzahler zurück.
Hallo,was ist den die Wohlverhaltensphase?Irgendwie habe ich meinen Insolvenzverwalter nur einmal gesehen und das war es.Ich glaube das ich in diesem Insolvenzverfahren ganz schön abgezockt wurde.Denn eigentlich hatte ich einen Anwalt der mir sagte das er sich um alles kümmert.Er hat sogar Geld dafür bekommen.Und nun habe ich einen Insolvenzverwalter und der ertse Anwalt sagt mir immer er hat damit nichts mehr zu tun.
Würde als Beweis auch ein Schriftstück ausreichen was meine Eltern haben von mir unterschreiben lassen?

Gruß
mausepauline
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Da hat paps recht.
Wenn (rein theoretisch:D natürlich) Deine Eltern Anspruch auf die Kation hätten dann wäre die Sache geritzt.
Denk mal scharf nach: Haben Deine Eltern nicht etwa Nachweise,und Anrecht auf die Kaution,wenn Du weisst was ich meine?:D

Bischen flexibel arbeiten....
 
M

mausepauline

Gast
Da hat paps recht.
Wenn (rein theoretisch:D natürlich) Deine Eltern Anspruch auf die Kation hätten dann wäre die Sache geritzt.
Denk mal scharf nach: Haben Deine Eltern nicht etwa Nachweise,und Anrecht auf die Kaution,wenn Du weisst was ich meine?:D

Bischen flexibel arbeiten....
Hallo,
natürlich haben meine Eltern ein Schrieb der von mir Unterschrieben ist.Mein Insolventverwalter meinet damals beim ersten und letzten treffen das es egal sei mit dem schrieb.Die kaution gehe wohl in die Insolvenzmasse :eek:
Habe dem Verwalter auch schon eine e-mail geschickt und noch keine Antwort bekommen.Irgendwie habe ich bei dem ein echt schlechtes Gefühl.Gibt noch andere Probleme mit Ihm.
Ob ich mal beim Amtsgericht nachfragen sollte?

Gruß
mausepauline
 

paps1959

Aktives Mitglied
Irgend ein Schrieb nützt nichts.

Es sollte eindeutig die Absicht der Kautionszahlung durch die Eltern ohne Ansprüche an die Tochter hervorgehen.
Ein Kontoauszug aus dem die Zahlung hervorgeht wäre auch nicht schlecht.
 
M

mausepauline

Gast
Hallo Pap's es war eine Bar Einzahlung.Reicht es nicht wenn in dem schrieb drin steht das sie die Kaution geliehen haben und bei Auszug die Kaution Ihnen zusteht?

Schönen Abend
mausepauline
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo,
natürlich haben meine Eltern ein Schrieb der von mir Unterschrieben ist.Mein Insolventverwalter meinet damals beim ersten und letzten treffen das es egal sei mit dem schrieb.Die kaution gehe wohl in die Insolvenzmasse :eek:
Habe dem Verwalter auch schon eine e-mail geschickt und noch keine Antwort bekommen.Irgendwie habe ich bei dem ein echt schlechtes Gefühl.Gibt noch andere Probleme mit Ihm.
Ob ich mal beim Amtsgericht nachfragen sollte?

Gruß
mausepauline
Ich muss da paps recht geben.
Du solltest das nachweisen können, dass da Geld von Deinen Eltern an dich geflossen ist und ein Papier zwischen Dir und Deinen Eltern vorzeigen können...
Also noch deutlicher kann ich nicht werden...

Dann ist wurst was dieser Insoheini sagt.Will doch sowieso nur Deine Kohle.
Nicht soviel nachfragen bei dem sondern handeln...aber nach dem Gesetzt,...
 
G

Gast

Gast
Ich finde es lustig, wie hier so zwischen den Zeilen die User zu Fälschungen von Dokumenten aufgefordert werden, nur um sich um ihre Pflichten als Schuldner zu drücken.

Ist illegal.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Hallo Pap's es war eine Bar Einzahlung.Reicht es nicht wenn in dem schrieb drin steht das sie die Kaution geliehen haben und bei Auszug die Kaution Ihnen zusteht?

Schönen Abend
mausepauline
Also nochmal, mich stört das Wort "Schrieb"!

Es sollte ein Vertrag zwischen Ihnen und den Eltern existieren, aus dem hervorgeht, dass die Eltern die Kaution ohne Ansprüche gegen das Kind zu erheben zahlen.

Geliehen bedeutet Rückzahlung; es ist demzufolge eine Insolvenzforderung und macht die Kaution für den TH/IV frei.
 

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