Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Privat Darlehn

L

Lili1984

Gast
Pfff...würde ich zuerst mal GAR NICHT mehr mit ihm telefonieren o.reden,wenn er wg."900Eu" (?) mit
"Wegnahme der Tochter" droht.

WAS IST DAS DENN FÜR EIN KRANKER GEIST?

Ist er der leibliche Vater?

( Oder Mädchenhändler? :eek:;):eek:)

Tja..schätze mal,wenn er NACHWEISLICH sowas äußert ,hat ER ein Problem -das klingt nach Nötigung etc.,damit macht er sich u.U. strafbar!

Okay, 6 Raten a 150Eu würde ich EISERN versuchen zu zahlen.

Was ist mit Kindergeldzuschlag,hast Du den beantragt?
Versuch mal,alle anderen Dinge auszuschöpfen!
Wie alt ist Dein Kind?
Kannst Du versuchen,paar Euro durch Mini-job zu bekommen?
Beispiel: Weihnachtsjobs in Kaufhäusern,Weihnachtsmarkt,Putzstelle,Babysitting...
Holst Du Dir Lebensmittel von der Tafel?
Gibt es bei Euch so einen "Sozialpaß",wo man weniger zahlt für z.B. das Essen im Kindergarten/Schule ?
WO kannst Du denn gegensparen,um die Knete möglichst sogar SCHNELLER zusammenzubekommen?

Du hast deshalb keinen "Betrug" gemacht,weil Du nicht "vorsätzlich"
ihn um die RZ bringen willst.
Betrug wäre: Du leihst Dir Geld obwohl Du schon e.V.hast und zig Gläubiger Reihe stehen und NIE was zu holen sein würde...

Er hat KEINEN vollstreckbaren Titel,auch mit RA hat er nicht schneller eine RZ---er hätte im Gegenteil erst mal SELBST zu tragende Zusatzkosten.
Die Auskunft des RA würde sein: "Kündigen Sie das Darlehen mit der gesetzlichen Frist aushilfsweise fristlos wg.Vertragsbruches ".
DANN -- kommt er aber noch immer nicht zur Knete..denn:bei Dir ist nichts zu pfänden!

Aus meiner Sicht hast Du frühestens zum 28.2. ALLES zurückzuzahlen (ohne schriftliche Verzugsklausel bekommt er keine fristlose Kündigung...),wenn er NICHTS MACHT wärest Du bis Ende Mai 09 aus der Nummer raus,s.o.

Wenn Du frech entgegnetest : "ÄTSCH,bei mir ist nichts zu pfänden -DAS HABE ICH MIR SCHON BEI DARLEHENSNAHME GEDACHT...,Du Trottel...",
DANN könnte er Dir mit Betrugsanzeige kommen!
Sonst aber nicht.
Bisher hast Du zumindest versucht,zurückzuzahlen.

Blöd ist nicht,daß Du das Darlehen nahmst,blöd ist,daß Du die RZ nicht ernst genug nahmst.

Gerade unter Freunden/Bekannten sollte man megakorrekt bei Geldsachen sein. Da scheiden sich die Geister...

Wenn er droht ,speicher SMS o.Anrufbeantworter,heb Brief auf...und zeig ihn DESHALB später an.

Und...nimms als Lehrgeld,stell Deine Geldsachen um...leih nie wieder,wenn' s irgend geht...

Wofür war es denn?

Ach so...ich lese grade "die offenen Raten sind 900 Eu .."--also---wie hoch ist die offene GESAMTFORDERUNG???

Gruß!
Micky
Die Gesamtforderung waren 2000€.

Er ist nur ein Bekannter er hat quasi mit meiner Tochter NICHTS zu tun.

Ja ich strebe gerade ein Mutter-Kind Programm an um wieder ins beufsleben zu bekommen da meine Vergangenheit (wie er auch weis) nicht gerade rosig lief.
 

brandonf.

Aktives Mitglied
Es kommt hier gar nicht darauf an, was alles vereinbart wurde.

Hier greifen die gesetzlichen Regelungen und du befindest dich im Schuldnerverzug.

Er hat dir jetzt richtigerweise eine Frist gesetzt und du musst zahlen.

Wegen Betrug kann er dich nicht anzeigen, weil du ja zu Beginn den Willen hattest zu bezahlen und ihn auch nicht böswillig über deine Zahlungsfähigkeit getäuscht hast.
Desweiteren würde keine Staatsanwaltschaft wegen 900 Euro ermitteln, zu mal der Betrug ja an sich schon ein eher "putziges" und weniger spektakuläres Delikt ist.

Ich würde eher an folgendes denken:
Du lebst im Moment von Hartz4, wenn ich es richtig überflogen habe.
Dementsprechend wirst du über keine großen Werte verfügen und zu pfänden gibt es bei dir auch nichts.

Dementsprechend würde ich mich wenn möglich nach einer kurzen Rücksprache mit einem Anwalt dafür entscheiden gar nichts mehr zu zahlen.
Er kann sich dann um einen vollstreckbaren Titel kümmern. der ihm nichts bringt, weil du mit deinem Einkommen unter Pfändungsgrenze liegen wirst.

Er sollte sich mit etwas weniger zu frieden geben, als alles von nichts zu verlangen.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Da NICHTS schriftlich vereinbart wurde,gilt,richtig,die GESETZLICHE
Regelung--
warum soll er "fristlos" fordern können?

Die Raten sind "frei vereinbart" worden..also kann er maximal jetzt "kündigen" ...3Monate Kündigungsfrist--BGB § hastenichtgesehen find ich grad nicht...sie ist NOCH NICHT im Verzug.

(Sie wäre mit der "Rate" im Verzug..er hat aber durch konkludentes Verhalten das ANDERE ABZAHLEN geduldet...er hätte SOFORT monieren können,als sie das erste Mal die "Abzahlregel" brach....damit hat er ihr "stillschweigend" eine andere Abzahlung gewährt...)

Selbst nach DEINER Auslegung wäre sie erst NACH ABLAUF einer Frist im Verzug--das wäre FRÜHESTENS der 13.12. (ich halte die "freie Forderung" für NICHT GESETZLICH!Dafür hätte man AUSDRÜCKLICH eine "Bestimmbarkeit der RZ-Modalitäten durch den Gläubiger" vereinbaren müssen,schriftlich...oder BEWEISBAR,wo SIE sich AUSDRÜCKLICH dem Gläubigerwillen unterwirft.)

Den Rat,sich nach Rücksprache mit RA zu "GARNICHTZAHLUNG" zu entschließen,halte ich für töricht.
(Und hart an der Legalitätsgrenze...gelinde gesagt)

Der nutzt maximal dem RA was,wenn sie diesen mit Beratungschein beglückt.

Ihre Schulden lösen sich AUCH BEI ALG2 nicht in Luft auf,sie trägt sie samt Kosten (RA,Gericht,Gerichtsvollzieher...;Schuldzins) weiter...und vererbt sie ans Kind...

Eine GÜTLICHE EINIGUNG entsprechend dem GESETZ ist besser. Meine private subjektive Meinung.
Ich studiere ja auch nicht Jura und spekuliere nicht auf dropsige Mandanten...:D:cool::eek:

Gruß!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
L

Lili1984

Gast
du kannst ihm nichts anbieten, auf das er sich einlassen MUSS, was abweicht von der ursprünglichen Vereinbarung.
Biete ihm nichts an, was du nicht ganz sicher auch einhalten kannst.
ALG-Bescheid und ähnliches würde ich ihm nicht zukommen lassen, wieso? geht ihn nicht s an. Ebenso die Schuldnerberatungsbescheinigung.

Ich würde einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem du bekräftigst, dass du ab dem (...) soundsoviele Euro am soundsovielten jedes Monats überweist.


Bleib ruhig, dein Kidn kann er nicht wegnehmen. Blödes Gerede seinerseits.
Danke für den Tipp. ich werde heute ein Schreiben aufsetzen in dem ich versichere das ich pünktlich zum 1. eines Monats 150€ bezahlen werde.

Meine Frage hierzu nochmals, da dieser ja von mir die schon bereits verstrichenen Raten (900€) bis zu 10.12.2008 komplett bezahlen soll. Dies ist aber alles telefonisch geschehen. Per POstweg hab ich nichts erhalten auch nicht also bereits die ersten raten nicht mehr eingegangen sind.

Ich bekam nur solche Sachen gesagt wie, er habe mehr Geld als ich und er habe ja Rechtsschutz und dann würd zum Anwalt gehen und und und.
Jedoch denke ich das auch der Anwalt mich erst anschreiben. Oder kann dieser sofort zu Gericht gehen(sie wie dieser mir sagte)?!
 
L

Lili1984

Gast
Da NICHTS schriftlich vereinbart wurde,gilt,richtig,die GESETZLICHE
Regelung--
warum soll er "fristlos" fordern können?

Die Raten sind "frei vereinbart" worden..also kann er maximal jetzt "kündigen" ...3Monate Kündigungsfrist--BGB § hastenichtgesehen find ich grad nicht...sie ist NOCH NICHT im Verzug.

(Sie wäre mit der "Rate" im Verzug..er hat aber durch konkludentes Verhalten das ANDERE ABZAHLEN geduldet...er hätte SOFORT monieren können,als sie das erste Mal die "Abzahlregel" brach....damit hat er ihr "stillschweigend" eine andere Abzahlung gewährt...)



Selbst nach DEINER Auslegung wäre sie erst NACH ABLAUF einer Frist im Verzug--das wäre FRÜHESTENS der 13.12. (ich halte die "freie Forderung" für NICHT GESETZLICH!Dafür hätte man AUSDRÜCKLICH eine "Bestimmbarkeit der RZ-Modalitäten durch den Gläubiger" vereinbaren müssen,schriftlich...oder BEWEISBAR,wo SIE sich AUSDRÜCKLICH dem Gläubigerwillen unterwirft.)

Den Rat,sich nach Rücksprache mit RA zu "GARNICHTZAHLUNG" zu entschließen,halte ich für töricht.
(Und hart an der Legalitätsgrenze...gelinde gesagt)

Der nutzt maximal dem RA was,wenn sie diesen mit Beratungschein beglückt.

Ihre Schulden lösen sich AUCH BEI ALG2 nicht in Luft auf,sie trägt sie samt Kosten (RA,Gericht,Gerichtsvollzieher...;Schuldzins) weiter...und vererbt sie ans Kind...

Eine GÜTLICHE EINIGUNG entsprechend dem GESETZ ist besser. Meine private subjektive Meinung.
Ich studiere ja auch nicht Jura und spekuliere nicht auf dropsige Mandanten...:D:cool::eek:

Gruß!
Micky
Hie rmal der Auszug des "Vertrages":
Darlehnsvertrag
Ich Frau XY habe mir von Herrn XY im Oktober 2285€ geliehen. Um die schuld zu begleichen wird sie ab Dezember 2007 Monatlich 100€ überweisen an Herr XY.

Gesamtschuld 2285€
Es folgen demnach je 22 Raten je 100€
Eine Rate 85€
1. Rate folgt Dezember 2007 100€
Letzte Rate folgt Oktober 2009 85€
Sollte man mehr bezahlen können und den Vertrag vorzeitig ablösen ist dann jederzeit möglich.

Also dies ist der Inhalt des Vertrages merh steht nicht drinnen da dieser selbst Privat von ihm geschrieben wurde.
 
L

Lili1984

Gast
Ich habe überlegt ob es vielleicht zu einer friedlichen einigung kommen würde wenn ich ihm vorschlage das ich 1.12.,1.1. und 1.2. monatlich. 400€ bezahle somit wäre eine Rate weg + die offenen 900€ und ab dem 1.3. 200€ weiter bezahle.

Ich habe ihm ja auch erklärt das die Raten wieder ab 1.12. pünktlich geworden wären da ich nur die letzten MOnate eine Krise hatte finanziell und dies sich geklärt hat im November (durch den Umzug dauerte es eine weile bis die Anträge wieder liefen).

Wäre dieser Vorschlag denn nicht gerecht?
 

vivienec

Neues Mitglied
Das ist eine sehr schlecht Situation, aber ich glaube du solltest auch versuchen deinen Freund zu verstehen. Obwohl es für dich wohl schwerer ist, macht es mehr Sinn mit ihm darüber zu sprechen und seinen Ton zu tollerieren. Denn das sit keine Situation in du der du den Ton bestimmen kannst.
 
L

Lili1984

Gast
Das ist eine sehr schlecht Situation, aber ich glaube du solltest auch versuchen deinen Freund zu verstehen. Obwohl es für dich wohl schwerer ist, macht es mehr Sinn mit ihm darüber zu sprechen und seinen Ton zu tollerieren. Denn das sit keine Situation in du der du den Ton bestimmen kannst.
Ich verstehe ihn vollkommen. Ich tolleriere eine Art Ton aber wenn es in das Drohen geht hört meine toleranz auf besonders weil mit meinem Kind gedroht wird. Und das muss ich nicht tolerieren.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G 1 800 Euro privat verliehen Finanzen 47
Mittendurch Privat Geld verleihen? Finanzen 0

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben