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Praxisgebühr

Dinkelbaron

Aktives Mitglied
Hallo , ich habe da mal eine ganz allgemeine Frage.
Ich kündigte zum 31.03.2008 meine Krankenkasse und wechselte problemlos zu einer anderen. Am 15.04.2008 habe ich nun ein Schreiben bekommen das ich die Praxisgebühr vom ersten Quatal 2006 zahlen soll.
Es geht mir hier nicht um die 10 Euro nur wie lange können die damit hinterm Berg halten bis sie es einfordern. Für meine Begriffe sind zwei Jahre etwas zu lange. Oder?
 

Hallo Dinkelbaron,

schau mal hier: Praxisgebühr. Hier findest du vielleicht was du suchst.

du das sehe ich nicht so.normal parxisgebür vor besuch des docs.sollte er behandelt sein ohne die gebür zuerst zu entrichten muß der doc ein schreiben von ihm haben.was ihm verpflichtet zu zahlen
krankenhaustagegeldrechnungen haben wir auch erst nach zweieinhalb jahren bekommen von der kasse.
 
Wenn ich mich recht erinnere war ich mir nicht sicher damals ob ich für den Hausarzt und den Zahnarzt gesondert bezahlen muß. Klar weis ich es heute besser . Mich wundert es nur , das man sich erst nach zwei Jahren meldet und das auch gerade dann wenn man gekündigt hat.
 
für beide muß man extra bezahlen,genauso wenn man am wochenende oder mittwoch nachmittags zum doc geht ist auch nochmals zu bezahlen.normal ist es das die praxisgebühr vom arzt erhoben wird.der arzt führt sie weiter an die krankenkasse ab.und nicht du als patient.im krankenhaus das krankenzuzahlgeld wird von der kasse direkt dem patienten in rechnung von der kasse gestellt.
ich kann allerdings gerade in deinen fall auch nicht nachvollziehen das zb der doc dich nicht informiert hat du hast nicht gezahlt.weil der doc muß es der kasse zahlen,aus diesen gründen gehen ja immer mehr docs dazu über keinen zu behandeln der entweder einen freistellungsnachweis der kasse oder aber die 10€ bezahlt haben vor behandlung.
ich denke das bei dir da etwas falsch läuft und würde es wie stan aufgeführt hat mit verjährung abtun.falls du in den zwei jahren keine mahnung erhalten hast
lg eva
 
ich denke das bei dir da etwas falsch läuft und würde es wie stan aufgeführt hat mit verjährung abtun.falls du in den zwei jahren keine mahnung erhalten hast
lg eva


Da hast Du was falsch gelesen bzw. verstanden.

Ich tue überhaupt nichts mit Verjährung ab. Ich habe die Verjährungsvorschriften verlinkt und da ist von 4 Jahren die Rede.

Von Verjährung kann also keine Rede sein.

Es ist die Rede von Bezahlen!
 
Da hat Stan wohl recht. Mich hat es eigentlich nur etwas geärgert das so was erst kommt wenn man gekündigt hat. Mir würde es logischer erscheinen eine Rechnung zu schicken sobald man feststellt da das etwas nicht stimmt. Oder?
 
Da hat Stan wohl recht. Mich hat es eigentlich nur etwas geärgert das so was erst kommt wenn man gekündigt hat. Mir würde es logischer erscheinen eine Rechnung zu schicken sobald man feststellt da das etwas nicht stimmt. Oder?

Die können ja nicht alle hunderttausende von Beitragskonten ständig überprüfen. Dann bleiben halt andere für den Versicherten wichtige Sachen liegen.

Die haben das halt bei der Kündigung gemacht.
 
Stan , da wirst du wohl recht haben. Danke dir.

Ich kann mich noch daran erinnern das ich mal einen Zettel unterschrieben habe der besagte das ich die Gebühr nicht bezahlt habe (die konnten irgend wie nicht wechseln ,oder so was). Der Zettel ging dann an meine Krankenkasse und fertig war es. Habe die 10 Euro gestern überwiesen und nun ist wohl auch gut. Mir ging es eigentlich nur darum , das es mich echt gewundert hat gerade jetzt was davon zu hören. Stan wird wohl recht haben das es eben jetzt nach der Kündigung erst aufgefallen ist.
 

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