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Postbank verweigert Auszahlung von Sparguthaben!

Rotbuche

Mitglied
Hallo

ich bin ehrenamtlicher ges. Betreuer meiner 88 jährigen Tante! Sie ist in einem Pflegeheim untergebracht und muß ihren Eigenanteil an den Heimkosten selbst bezahlen, das kann sie auch weil sie nicht unvermögend ist. Da ich ihr Betreuer bin erledige ich diese Sachen für Sie. Wenn größere Zahlungen anstehen muss ich mir diese vom Vormundschaftsgericht genehmigen lassen.

Nun muß ich für 4 Monate die Heimkosten bezahlen und habe auch vor 2 Monaten vom Vormundschaftsgericht per Beschluss mit Rechtswirksamkeit die Genehmigung dazu erhalten das Geld vom Vermögen der Postbank zu verwenden welches auf ein Festgeldkonto liegt. Die Festschreibung lief bis zum 31. Dez. 2009.

Nun weigerte sich die Postbank das Geld auszuzahlen mit der Begründung dass das Geld auf ein Festgeldkonto liegt und sich die Festschreibung (0,8% pa) verlängert hat weil nicht zusätzlich vorher schriftlich gekündigt wurde.

Wer kann mir bitte weiterhelfen. Ich habe einen Beschluss mit Rechtswirksamkeit das Geld abzuheben. Welche weiteren Möglichkeiten habe um an das Geld zu kommen, weil dringend Heimkosten bezahlt werden müßen. Vielen Dank im voraus.

Eins ist für mich jetzt schon klar; bei der Postbank werde ich niemals mein Geld anlegen.

Gruß Rotbuche
 
Hallo,

eigentlich sollte man davon ausgehen, dass jeder vernünftige Bankberater dem Anliegen nachgibt. Aber so ist es wohl nicht immer.

Die Bank muss nicht, kann aber:

Wird das Festgeldkonto innerhalb der Zinsfestschreibung gekündigt, kann die Bank eine Entschädigung für den Zinsverschlechterungsschaden erheben.

Dabei handelt es sich um eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Gebühr, die sich aus dem Zinsmargenschaden und einer Bearbeitungsgebühr zusammensetzt.

Letztere wird für die anfallenden Verwaltungskosten erhoben. Grundsätzlich müssen Banken das Festgeld vor Ablauf der Zeit nicht herausgeben.

Ich in Deiner Stelle, würde mit dem Leiter einen Termin vereinbaren und ihm klar machen, dass das Geld benötigt wird und Du eine Auflösung, unter Berücksichtigung der Kosten, wünschst.

In der Regel machen die dass dann.

Gruß
 
Mach es RICHTIG--wenn schon denn schon! (-;

Laß Dir die Nichtauszahlbegründung SCHRIFTLICH geben,
schick das dem Heim mit einer

"Zustimmung zu SOFORTIGER VOLLSTRECKUNG in Höhe der offenen Eigenbeträge in Konto XYZ " ,

mit diesem Schreiben hast Du Deiner "Bringeschuld Genüge getan" -

laß das Heim per Gerichtsvollzieher in selbiges Konto pfänden .

Die Vordrucke würde ich mir schon beim Amtsgericht holen (Vollsteckungsabteilung) und teilweise ausfüllen --> Adresse der Bank--> "Drittschuldnerpfändung".

Die Bank macht sich DANN bei Vollstreckungsvereitelung strafbar 😎--
und DANACH kannst Du alle Kosten (die der Tante enstehen--also Gerichtsvollzieher etc.) gegen die Bank erklagen.

Am kostengünstigsten ist die Einschaltung des Obmannes/Bankaufsicht.

Ach so...beim Vormundschaftsgericht die Zustimmung für Kontowechsel---besser BANKWECHSEL geben lassen!

Und an den Bankenvorstand noch ein nettes Schreiben...
und "Stiftung Finanztest" freut sich AUCH immer über solche Geschichten...höhö.
 
Ich in Deiner Stelle, würde mit dem Leiter einen Termin vereinbaren und ihm klar machen, dass das Geld benötigt wird und Du eine Auflösung, unter Berücksichtigung der Kosten, wünschst.

In der Regel machen die dass dann.

Gruß


Habe ich schon 2 x getan!

Habe bei gogole "Ärger mit der Postbank" eingegeben, die Postbank scheint wohl große finanzielle Probleme zu haben.
 
AW: Mach es RICHTIG--wenn schon denn schon! (-;

ZITAT Micky;
Laß Dir die Nichtauszahlbegründung SCHRIFTLICH geben,
schick das dem Heim mit einer

"Zustimmung zu SOFORTIGER VOLLSTRECKUNG in Höhe der offenen Eigenbeträge in Konto XYZ " ,

laß das Heim per Gerichtsvollzieher in selbiges Konto pfänden . Zitat ende.

Hallo Micky,

um vollstrecken zu können müsste ein Titel vorliegen das ist aber nicht der Fall, somit geht das nicht mit dem sofort vollstrecken, habe gerade beim Gericht angerufen. Trotzdem danke.

Gruß Rotbuche
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat Mikenull; Ärger mit der Postbank!

Dazu gab es hier schon viele, viele Beiträge. Die Poatbank taugt meiner Ansicht nach für alles - außer eben für jegliche Geldgeschäfte. Ich habe die Geschäftverbindung schon vor mehr als 10 Jahren beendet, weil man dort mein Geld bzw. Guthaben als Eigentum der Postbank betrachtet hat und mich als Bittsteller. Zitat ende.
 
so versuchen?!

Formloses Schreiben,damit zum Notar

Titel:

"Im Namen von Frau XY als vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer,Aufgabenkreis ...siehe beigefügter Betreuerausweis in beglaubigrter Kopie (macht jedes Bürgeramt!!)

erkläre ich hiermit Zustimmung zur sofortigen Vollstreckung in das Vermögen insbesondere Sparguthaben Konto XYZ der von mir betreuten Heimkosten-Schuldnerin in Höhe der vom Vormundschaftsgericht bereits genehmigten Heimzuzahlungsgebühr ,siehe Anlage in beglaubigter Kopie...

Datum Unterschrift--- "


das ganze bei irgendeinem Notar genehmigen lassen und als Titel
"an das Heim " zustellen lassen.

Pflegeheime haben naturgemäß ...einen heißen Draht zu "Not-Notaren"...

Vom Heim Vollmacht geben lassen,daß Du selbst deren
"Drittschuldner- Vollstreckung in Konto XYZ " bei der Rechtsantragsstelle einreichen darfst.

Dauert paar Tage--aber--da Bank sich ja weigerte, muß sie dann alle Zusatz-Kosten tragen,die die Tante hat.

Steht nicht im HEIMVERTRAG was zu "Zustimmung zu sofortiger Vollstreckung" in Höhe Eigenanteil ?

Clevere Heime machen das...

Vollstreckungsvereitelung dürfte sich auch DIESE Bank nicht leisten ?!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: so versuchen?!

Formloses Schreiben,damit zum Notar

Titel:

"Im Namen von Frau XY als vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer,Aufgabenkreis ...siehe beigefügter Betreuerausweis in beglaubigrter Kopie (macht jedes Bürgeramt!!)

erkläre ich hiermit Zustimmung zur sofortigen Vollstreckung in das Vermögen insbesondere Sparguthaben Konto XYZ der von mir betreuten Heimkosten-Schuldnerin in Höhe der vom Vormundschaftsgericht bereits genehmigten Heimzuzahlungsgebühr ,siehe Anlage in beglaubigter Kopie...

Datum Unterschrift--- "


das ganze bei irgendeinem Notar genehmigen lassen und als Titel
"an das Heim " zustellen lassen.

Pflegeheime haben naturgemäß ...einen heißen Draht zu "Not-Notaren"...

Vom Heim Vollmacht geben lassen,daß Du selbst deren
"Drittschuldner- Vollstreckung in Konto XYZ " bei der Rechtsantragsstelle einreichen darfst.

Dauert paar Tage--aber--da Bank sich ja weigerte, muß sie dann alle Zusatz-Kosten tragen,die die Tante hat.

Steht nicht im HEIMVERTRAG was zu "Zustimmung zu sofortiger Vollstreckung" in Höhe Eigenanteil ?

Clevere Heime machen das...

Vollstreckungsvereitelung dürfte sich auch DIESE Bank nicht leisten ?!

Das ist gut und wird auch finktionieren.
Super Idee und Beitrag.
 

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