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PKH und Anwaltsrechnung

JaneDoe

Aktives Mitglied
Hallo Foris,

vll. kennt sich ja einer von Euch damit aus:

Wenn eine PKH (Prozeßkostenhilfe) wegen finanzieller Verbesserung aberkannt wird, schickt das Gericht eine Rechnung die beinhaltet:
Gerichtskosten und PKH-Vergütung des Rechtsanwaltes.

Der Anwalt erstellt dann seine 'eigene' Rechnung.

Muß er dann nicht die schon durch die PKH an ihn gezahlte Vergütung in seiner Rechnung in Abzug bringen??

Also: Erbrachte Leistungen nach Wahlanwaltsvergütung minus PKH-Anwaltsvergütung gleich Rechnungsbetrag?

LG
JaneD.
 

JaneDoe

Aktives Mitglied
Hallo Cosma,

danke für Deine Antwort.
Habe meine Frage auch mal ins Juraforum gestellt.
Da wurde mir geantwortet, daß der Anwalt diesen Betrag, den er als PKH-Vergütung erhalten hat, von seiner Rechnung abziehen muß!

Anscheinend betrachten Anwälte die PKH-Vergütung als nettes Zubrot und stellen ihre Rechnungen ohne den entsprechenden Abzug.
Der 'dumme' Klient kennt sich ja nicht aus und zahlt dem Anwalt brav den angegebenen Betrag.:mad:

Werde mich aber sicherheitshalber noch beim AG nachfragen, wenn die Rg. von der Gerichtskasse eingegangen ist.

Wenn das wirklich so ist, wäre das schon ein Hammer!!

LG
JaneD.
 
R

Rübe

Gast
Hallo Jane!

Wenn du einen Anwalt in der Sache hattest, also nicht gewechselt hast zwischendrin, und dieser RA hat noch keine Termine bei Gericht o.ä. abgerechnet auf PKH dann musst du den vollen Betrag zahlen.

Hat der RA schon Gerichtskosten abgerechnet, ist diese Summe von der Rech nung abzuziehen.

Und wenn du gewechselt hast wird es schwierig. Was hat RA 1 schon abgerechnet und konnte RA 2 nicht mehr geltend machen...

Hast du einen neuen RA ohne dafür PH zu bekommen, hast du den gesamten Streitwert der Sache zu bezahlen, egal, wieviel der alte RA schon verbucht hat.

Viel Erfolg!!

LG ((()))
 

JaneDoe

Aktives Mitglied
Guten Morgen Rübe und Cosma,:)

werde Euch berichten, wie es ausgegangen ist.
Kann aber ein paar Wochen dauern - muß auf die aufgeschlüsselte Gerichtsrechnung warten. Da steht dann, ob der Anwalt schon eine PKH-Anwaltsvergütung erhalten hat.

LG
JaneD.
 

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U Angst vor Anwaltsrechnung Finanzen 21

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