JaneDoe
Aktives Mitglied
Hallo Foris,
vll. kennt sich ja einer von Euch damit aus:
Wenn eine PKH (Prozeßkostenhilfe) wegen finanzieller Verbesserung aberkannt wird, schickt das Gericht eine Rechnung die beinhaltet:
Gerichtskosten und PKH-Vergütung des Rechtsanwaltes.
Der Anwalt erstellt dann seine 'eigene' Rechnung.
Muß er dann nicht die schon durch die PKH an ihn gezahlte Vergütung in seiner Rechnung in Abzug bringen??
Also: Erbrachte Leistungen nach Wahlanwaltsvergütung minus PKH-Anwaltsvergütung gleich Rechnungsbetrag?
LG
JaneD.
vll. kennt sich ja einer von Euch damit aus:
Wenn eine PKH (Prozeßkostenhilfe) wegen finanzieller Verbesserung aberkannt wird, schickt das Gericht eine Rechnung die beinhaltet:
Gerichtskosten und PKH-Vergütung des Rechtsanwaltes.
Der Anwalt erstellt dann seine 'eigene' Rechnung.
Muß er dann nicht die schon durch die PKH an ihn gezahlte Vergütung in seiner Rechnung in Abzug bringen??
Also: Erbrachte Leistungen nach Wahlanwaltsvergütung minus PKH-Anwaltsvergütung gleich Rechnungsbetrag?
LG
JaneD.