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Pflichtteil anfordern oder nicht?

K

Karin Geko

Gast
Hallo,
ich bräuchte mal euren Rat. Mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben. Mein Vater hat einen Erbvertrag mit meiner Stiefmutter gemacht, indem Sie alles erbt und wir Kinder, mein Bruder und ich, nichts erben. Meinem Vater sein letzter Wille war, dass wir Kinder nach dem Tod von meiner Mutter jeweils die Hälfte von dem Haus bekommen. Da mein Vater aber unter Morphium stand wurde in dem Erbvertrag geschriebn, dass meine Mutter(Stiefmutter) auch einseitig von dem Vertag zurück tretten kann. Ich denke, dass war nicht in seinem Sinne. Da mein Bruder von meinem Vater und meiner Mutter immer bevorzugt wurde habe ich Angst, dass ich nichts bekomme. Meine Mutter hat mir auch schon angedeutet, dass Sie das Haus an die Kinder von meinem Bruder vererben will. Ich weiß echt nicht was ich machen soll! Ich habe zu meiner Mutter einen recht guten Kontakt und habe Angst, dass ich durch die Anforderung des Pflichtteils den Kontakt verlieren werde. Anders herum kann man mit meiner Mutter auch nicht reden. Ich habe es schon öfters versucht. Zudem bin ich psychisch sehr krank durch die ewigen Bevorzugungen von meinem Bruder durch meinem Vater und auch meiner Mutter. Was würdet ihr machen?? Ich möchte auch nicht Geldgierig sein.Wichtig wäre noch zu erwehen, dass ich 16 Jahre Miete für meine Wohnung in dem Haus gezahlt habe und das komplette Haus renoviert habe. Meine Mutter hat jetzt alles und hat wirklich nichts dafür getan. Zudem erhält meine Mutter eine gute Rente und noch von 4 Mitpateien Miete. Ihr geht es finanziell sehr gut.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
 

Kalle52

Mitglied
Ich halte es ohnehin für eine Frechheit vom Staat diesen Pflichtteil gesetzlich festzuschreiben. Jeder sollte mit seinem Erbe machen können was er will. Wenn du ein gutes Verhältnis zum Erblasser hast wird er dich auch berücksichtigen. Klagen würde ich niemals.

Möglicherweise teilen andere meine Meinung nicht, wird sich zeigen.;)
 
R

Ratlos 200

Gast
PFLICHTTEIL

das sagt schon der name.

ich würde es einfordern.denn wenn ichs richtig verstanden habe fragt dich ja auch keiner um deine meinung.

verhältnis hin oder her-du verzichtest drauf und andere freuen sich das so schön blöd gewesen bist.ne ne ,dies würd ich mir noch mal kräftig überlegen.
 

brandonf.

Aktives Mitglied
Falls du rechtsschutzversichert bist, oder aus anderen Quellen einen Rechtsanwalt und einen etwaigen Streit finanzieren kannst, würde ich klagen.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob dein gesetzlicher Vertreter - wer immer das auch sein mag- dem Unterfangen zustimmen musst, wenn du einen Anwalt aufsuchst.

Letztendlich geht gar kein Weg daran vorbei:

Du musst dir dein Recht verschaffen. Gut kann es um das Verhältnis nicht bestimmt sein, wenn du damit rechnest von dieser Frau ausgebootet zu werden.
 
G

Gast

Gast
Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden. Ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei um das Berliner Testament handelt. In diesem Fall kann deine Stiefmutter gar nichts mehr an der zukünftigen Verteilung des Erbes rütteln. Sie ist Vorerbin und du und dein Bruder sind die Schlusserben. So hat es dein Vater verfügt und das darf nicht geändert werden.

Wenn du jetzt deinen Pflichtteil einforderst, schmälerst du dein sicheres (!) Erbe, das dir auf Grund Vertrags niemand nehmen kann, ganz erheblich -entweder um 1/8 oder um 3/8, je nachdem ob das Vermögen einem oder beiden gehörte. Du würdest nur diesen Pflichtteil bekommen, alles andere würde im Todesfall der Stiefmutter deinem Bruder zustehen.

Verlass dich nicht in dieser Frage auf Aussagen aus einem Forum, da gerade Erbangelegenheiten überaus kompliziert sein können, ebenso wie Testamente. Geh mit deinen Informationen und Unterlagen zu einem Anwalt. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt und kann dir im Zweifelsfall viel Geld retten.
 
G

Gast Stan

Gast
Verlass dich nicht in dieser Frage auf Aussagen aus einem Forum, da gerade Erbangelegenheiten überaus kompliziert sein können, ebenso wie Testamente. Geh mit deinen Informationen und Unterlagen zu einem Anwalt. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt und kann dir im Zweifelsfall viel Geld retten.
Dies ist mit der vernünftigste Beitrag.

Ein Forum kann und darf nach dem Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsberatung leisten.

Und die anderen Vorposter hatten meiner Meinung nach auch schon viel Unsinn geschrieben, der mehr schadet als nutzt.

Daher, Unterlagen zusammensuchen und ab zu einem Fachanwalt.

Alles andere ist sinnlos!!!
 

Benedikt

Mitglied
Hallo Karin,

eine sehr schwere Entscheidung. Bei dem Erbe bist Du nicht so fair behandelt worden, wie Du es selber bist.
Was spricht dagegen, dass Du ganz offen Dein Pflichtteil verlangst und Dir bewußt machst, dass es hier schon seltsam ist, dass ein Kind überhaupt danach fragen muss. Es ist Dein Recht, und wer da beleidigt ist, hält wohl nicht so viel von Dir wie das wohl gespielt wird.
Es ist wohl besser, wenn falsche Hoffnungen enttäuscht werden und den echten Gelegenheiten Platz machen.
Nur Mut
Bringe es hinter Dich. Es ist schade um Deine Zeit, die Du lieben Menschen schenken kannst.

Alles Gute

Benedikt
 
G

Gast

Gast
eine sehr schwere Entscheidung. Bei dem Erbe bist Du nicht so fair behandelt worden, wie Du es selber bist.
Was spricht dagegen, dass Du ganz offen Dein Pflichtteil verlangst und Dir bewußt machst, dass es hier schon seltsam ist, dass ein Kind überhaupt danach fragen muss.
Da muss ich mich noch einmal zu Wort melden! Es ist überhaupt nicht unfair, sondern völlig normal, dass sich nach dem Berliner Testament Eheleute zunächst einmal gegenseitig in einem Erbvertrag als Erben einsetzen und die Kinder erst als nachfolgende Erben bestimmt werden, denn sonst würden gierige Erben ihren gesetzlichen Anteil fordern und die Witwe müsste aus Liquiditätsgründen das Haus verkaufen, um die restlichen Erben zu bedienen.

Die TE schreibt doch selbst :
Mein Vater hat einen Erbvertrag mit meiner Stiefmutter gemacht, indem Sie alles erbt und wir Kinder, mein Bruder und ich, nichts erben. Meinem Vater sein letzter Wille war, dass wir Kinder nach dem Tod von meiner Mutter jeweils die Hälfte von dem Haus bekommen.
So etwas nennt man Berliner Testament und ist unter Eheleuten sehr, sehr üblich!! Leute, erkundigt euch doch erst einmal, bevor ihr hier mit Worten wie "unfair" und ähnlichem herumwerft! Damit helft ihr der Fragestellerin nicht.

Diesen Vertrag hat der Vater mit der Mutter geschlossen. Sie muss sich auch an den Teil halten, dass die Kinder nach ihrem eigenen Tod jeweils hälftig das Erbe erhalten.

Natürlich kann die Fragestellerin ihren Pflichtteil einfordern, aber der ist - im Gegenteil zu dem, was ihr per Vertrag nach dem Tod der Mutter zusteht, extrem gering. Sie muss entscheiden, ob, sie jetzt und gleich und sofort das wenige will oder wartet und die ihr per Vertrag zustehende Hälfte bekommt. Da das Berliner Testament vor einem Notar geschlossen werden muss, liegt dem Notar ebenfalls der Vertrag vor und die Fragestellerin muss sich keine Sorgen um die Einhaltung machen. Die Mutter kann und darf nicht anders als im Vertrag festgelegt handeln.
 

maus7891

Mitglied
Mmh, Erbfragen sind ziemlich schwer. Und ich bin da auch kein großer Kenner. War allerdings erst vor ein paar Jahren auch in so einer Haus-Sache mit drin, was am Ende mit einer Schenkung endete, damit andere Verwandte, die man seit Jahren nicht gesehen hat, nicht ihren Pflichtteil verlangen können.

Man kann ja eigentlich nicht sagen, jemand bekommt nichts - eben wegen dem Pflichtteil. Das mit der Klausel, was deine Mutter da noch irgendwie drunter gesetzt hat (wie auch immer), ist ja schon sehr komisch. Da sie ja nicht deine richtige Mutter ist, würdest du ja rein rechtlich nicht mal was von ihr erben und wenn sie vom Vertrag zurücktritt (wenn sie das kann...), wäre das ja der Fall. Damit wäre es dann auch sinnlos jetzt zu verzichten, um später beim Tod deiner Mutter mehr zu bekommen. Außerdem stellt sich mir da die Frage, ob sie nicht noch andere Kinder hat, die bei ihrem Ableben dann, ihren Pflichtteil verlangen könnten?
Moralisch würde ich übrigens zumindest in deinem Fall keine Skrupel haben, meinen Pflichtteil einzufordern. Du hast ja anscheinend genug für das Haus und alle getan. Und wenn sie das nicht sieht und dir freiwillig was gibt, dann, ja klingt doof, aber dann weißt du, woran du bei ihr bist. Ist blöd solche Frage durchs Geld entscheiden zu lassen, aber irgendwie zeigen sich ja da dann doch die wahren Verhältnisse.

Lange Rede, kurzer Sinn. Nimm dir nen Anwalt und lass das prüfen, mit welchem Weg du am besten kommst. Da scheint mir eh kein Weg dran vorbeizuführen. Hier wird dir keiner wirklich helfen können...
 

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