Hallo,
wir haben ein Pflegekind und bekommen Wohngeld. Das Amt hat vom Pflegegeld für das Kind pauschal Erziehungskosten in Höhe von 485,50 € mtl. als Einkommen bewertet und als Begründung für die Arechnung § 14 WoGG genannt.
Hat jemand Ahnung ob dies so in Ordnung ist? Wenn nicht, wo gibt es Literatur dazu ?
Vielen Dank für eure Hilfe.
wir haben ein Pflegekind und bekommen Wohngeld. Das Amt hat vom Pflegegeld für das Kind pauschal Erziehungskosten in Höhe von 485,50 € mtl. als Einkommen bewertet und als Begründung für die Arechnung § 14 WoGG genannt.
Hat jemand Ahnung ob dies so in Ordnung ist? Wenn nicht, wo gibt es Literatur dazu ?
Vielen Dank für eure Hilfe.