Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Pflegegeld Umstellung

L

Langdon

Gast
Ich bin 22 Jahre jung und meine Eltern sind schwer Pflegebedürftig. Mein Vater siebzig Jahre alt, ist 100 Prozent blind und hat Diabetes höchster Stufe. Zu dem ist meine Mutter durch eine Tumorwucherung im Bein schwer pflegebedürftig -Tumor ist schon erfolgreich Operiert worden vor 7 Jahren.

Ich bekomme Alg 2 und die Arbeitsagentur will, dass ich arbeiten gehe.

Ich helfe meinen Eltern sehr viel z.B. mache ich einkaufen, putzen, kochen, Vater zur Toilette bringen ect. pp.

Wer soll meinen Eltern helfen, wenn ich nicht mehr da bin - also zur Arbeit?

Meine Idee: Ich schreibe das Pflegegeld auf mich um für meinen Vater und mache den unmoralischen Leuten von der ARGE deutlich, dass ich z.Z. wichtigeres zu tun habe als zu arbeiten.

Bekomme ich dann mein Alg 2 Geld weiter bezahlt und das die ARGE zwingt mich nicht mehr zu einer Arbeitstätigkeit - ich pflege ja meine Eltern.

Was denkt ihr?
 
L

Langdon

Gast
Danke dir für deine Hilfe. Meine Mutter hat noch keine beantragt Pflegestufe beantragt. Ich wollte mich mal hier mal umhören bevor ich die Grundsicherung (die meiner Mutter für meinen Vater das Pflegegeld bezahlt) darüber informiere.

Ich denke bevor man auf die Behörden zugeht soll man sich schon vorab informieren.
 
M

malin

Gast
ALG2 entfällt völlig, wenn du deine Eltern pflegen willst, weil du durch die Pflege dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Dafür bekommst du ja das Pflegegeld als Vergütung für deinen Einsatz.

Wenn du als Pflegeperson angegeben bist, kannst du dich über den Versicherungsträger rentenversichern lassen. Krankenversichern musst du dich selbst, Das kostet ca. 130,--€, wenn du in keiner Familienversicherung bist.

Und nicht vergessen : Schnellstmöglich die Pflegestufe für deine Mutter zu beantragen. Warum hat ihr Arzt euch noch nicht darauf hingewiesen, für deine Mutter Pflegegeld zu beantragen, zumal sie schon 7 Jahre schwerst pflegebedürftig ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Er steht NUR DANN dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung,wenn die Pflege eine VOLLZEITPFLEGE ist!

Die 3 Stunden als "Minimalvoraussetzung" sind (so war es bei mir) immer noch gegeben.

Ein "Teilzeitarbeiter" bekommt GENAU DAS GLEICHE ALG2 !

Der Bezug des Pflegegeldes muß nicht "umgemodelt" werden..die Eltern sind bezugsberechtigt..sie können es NACH GUTDÜNKEN weiterreichen.

gut wäre: WB als Pflegehelfer (frag bei der KK der Eltern!)

Als Pflegeperson bist Du rentenversichert (auch,wenn die Punkte eher spärlich ausfallen..) -- neu ist: es gibt die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Frag bei der KK der Eltern.

Wenn Du angibst,Deine Eltern zu pflegen (ich geh mal davon aus,daß dies auch durchgehend so bisher war?) ,ist dies bereits auf dem Erstantrag für's ALG2 vermerkt!

Die Betreuung Angehöriger muß berücksichtigt werden bei Arbeitsangeboten und 1-Euro-Jobs etc.

Mütter behinderter Kinder haben deshalb ein Recht,unpassende Arbeitsangebote abzulehnen..die Pflicht lt.BGB auf Sorge für die Verwandten ersten Grades geht vor!

Eine Tätigkeit im Rahmen der MINDESTANFORDERUNGEN muß auch
"annehmbar" sein entspr.der PRIVATEN LAGE.

Wenn Du wegen der Pflege NICHT dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst,Dich aber NICHT selbst versorgen kannst--steht Dir m.E. nach SOZIALGELD +Kosten d.Unterkunft + KK(!) zu.

Sind Deine Eltern noch "alltagskompetent" oder brauchen sie auch einen vormundschaftlichen Betreuer?

Was machst Du beruflich,was hast Du gelernt..oder hab ich das überlesen? Wohnt Ihr zusammen?

Ergänzung:

also...Du bist lustig...
" ARBEITEN statt PFLEGEN " ...hey,Kleiner... WAS bitte ist Angehörigenpflege?

KEINE A R B E I T ??? Wovon bin ich dann so kaputt?

*megagrins* und *Dir-mal-die-Hand-reich*
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
Zuletzt bearbeitet:
M

malin

Gast
Er steht NUR DANN dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung,wenn die Pflege eine VOLLZEITPFLEGE ist!

Die 3 Stunden als "Minimalvoraussetzung" sind........... immer noch gegeben.
So ist es. Nur sollte man davon ausgehen, dass man bei zwei Schwerstpflegefällen in der Familie, so wie es der TE beschreibt, Vollzeitpflege betreibt. Einkaufen und Putzen dauert schließlich lange.
 
M

malin

Gast
Er steht NUR DANN dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung,wenn die Pflege eine VOLLZEITPFLEGE ist!

Die 3 Stunden als "Minimalvoraussetzung" sind ... immer noch gegeben.
Bei pflegerischer Versorgung zweier Schwerstpflegefälle sollte man davon ausgehen, dass es sich im eine Vollzeitpflege handelt. Einkaufen und Putzen dauert,,,,,;)

Ein "Teilzeitarbeiter" bekommt GENAU DAS GLEICHE ALG2 !
Nur dann, wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen will und bereit ist, Arbeit anzunehmen.

Mütter behinderter Kinder haben deshalb ein Recht,unpassende Arbeitsangebote abzulehnen..
:confused: Es geht um pflegebedürftige Eltern und nicht um behinderte Kinder.

Wenn Du wegen der Pflege NICHT dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst,Dich aber NICHT selbst versorgen kannst--steht Dir m.E. nach SOZIALGELD +Kosten d.Unterkunft + KK(!) zu.
Sozialgeld nur, wenn sämtliche Einkünfte / sämtliches Vermögen der Eltern und des TE offen gelegt werden. Das ist oft ein Knackpunkt, weil häufig verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Langdong hat geschrieben:
Wer soll meinen Eltern helfen, wenn ich nicht mehr da bin - also zur Arbeit?
Der Pflegedienst!
 

Ramu

Mitglied
Danke dir für deine Hilfe. Meine Mutter hat noch keine beantragt Pflegestufe beantragt. Ich wollte mich mal hier mal umhören bevor ich die Grundsicherung (die meiner Mutter für meinen Vater das Pflegegeld bezahlt) darüber informiere.




Grundsicherung hat nichts mit Pflegegeld zu tun und wird z.B. in NRW vom Sozialamt gezahlt. Ich denke dass das überall so ist.
Die Pflegestufe muss bei der Pflegekasse - ist in der Regel auch die Krankenkasse - beantragt werden. Der medizinische Dienst überprüft dann inwieweit die Antragsteller pflegebedürftig sind und danach wird eine Pflegestufe zugeordnet. Das Pflegegeld steht den zu Pflegenden zu und wird von diesen an die Pflegenden weitergereicht. Auch kann eine Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, d.h. ein Pflegedienst kann in Anspruch genommen werden und der nicht verbrauchte Anteil wird als Pflegegeld ausgezahlt.
Deine eigene Einschätzung, dass deine Eltern schwer pflegebedürftig sind, dürfte für die Ämter nicht von belang sein, deshalb schnellsten den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Zu bedenken ist aber auch, dass ein GdB von 100 nicht immer bedeutet, dass ein Mensch schwerstpflegebedürftig ist.

Ob eine Pflegebedürftigkeit deiner Eltern deinen Anspruch auf Alg 2 rechtfertig vermag ich nicht zu sagen, denn:

In der Pflegereform zum 1. Juli 2008 hat der Gesetzgeber die Vereinbarkeit von beruflichen Pflichten und pflegerischen Aufgaben in der Familie verbessert.
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, können berufstätige Familienmitglieder sich für sechs Monate von der Arbeit beurlauben lassen. Sie beziehen in dieser Zeit keinen Arbeitslohn. Deshalb ist die Zeit mit unbezahltem Urlaub gleichzusetzen.

Wie sinnvoll dieser unbezahlte Urlaub ist lass ich mal dahingestellt, denn was nutzt die beste Pflege, wenn Miete, Lebensmittel etc. nicht mehr bezahlt werden können.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hier was zu den Zeiteinteilungen der einzelnen Pflegestufen :

Pflegestufen - (1,2,3) - I, II, III

Und hier bitte unter "Zumutbarkeitsregelung" nachlesen!

Genetik.de -- Vererbungslehre, Humangenetik, Stammbaumanalyse, Erbkrankheiten, Gentechnik, Klonen, Meiose, Mitose
*******************************************

Bitte,erkundigt Euch jeweils SELBST GENAU über Eure Rechte ,
es ist EUER GELD ,EUER LEBEN --nicht das der Sachbearbeiter oder Leute auf dem Amt .

Nehmt Verantwortung für Euch selbst wahr - kümmert Euch .
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben