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Pfändung in WG-ähnlichem Mietshaus mit Gemeinschaftsräumen

andre_t

Neues Mitglied
Vorab, Hallo und großes Lob ans Forum.
Ja, die Suchfunktion habe ich genutzt und mir themenverwandte Threads durchgelesen.
Ich bin enorm besorgt, dass ich aufgrund meiner Verschuldung meine Wohung verliere.
Ich habe keine Mietschulden, aber habe Angst, dass der Gerichtsvollzieher Gegenstände der Nachbarn pfändet und ich dadurch gehasst werde und rausfliege.

Nun zu meiner Situation.
Bin wie gesagt verschuldet (dazu folgt bald evtl. eigener Beitrag), bin in eine neue Wohnung gezogen, und werde früher oder später vom Gerichtsvollzieher der neuen Stadt aufgesucht werden.

Die Sache ist Folgende: Im Haus wohnen etwa 6-8 Mietparteien. Jeder hat einen eigenen Mietvertrag, manche Apartements haben ein eigenes Bad. Meines, und ich glaube etwa 2-3 andere, haben kein eigenes Bad. Ein gemeinschaftliches Wohnzimmer gibt es nicht, ebenso keine Gemeinschaftsküche. Alle Apartements sind abgeschlossen.

Ich habe, wie gesagt, einen eigenen Mietvertrag, in dem steht: Zimmer 27 qm²; Bad, Toiletten und Flur sind Gemeinschaftsräume.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, werde ich mich selbstverständlich so gut es geht darum bemühen, anwesend zu sein, auch werde ich an einer Lösung aktiv mitwirken - sprich, EV unterschreiben oder wenn möglich Ratenzahlung.

Jetzt habe ich Angst, dass der Gerichtsvollzieher evtl. an die Sachen der anderen Mieter gehen will.Auf dem Bachboden auf meiner Etage sind 2 Waschmaschinen angeschlossen, meine, und die eines Mitbewohners. Im Gemeinschaftsbad ist ebenfalls eine Waschmaschine, welche nicht mir gehört, angeschlossen. Im Hausflur befindet sich im EG ein relativ hochwertiges Fahrrad, welches allerdings nicht mir gehört. Einige Mietparteien haben ein paar Gegenstände vor ihrem Zimmer stehen, zB Schuhregal, Regenschrim, einer einen Schrank, eine andere eine Porzellanvase.

Kann ich vorbeugende Maßnahmen treffen? Evtl. im Voraus versuchen den zuständigen Gerichtsvollzieher zu finden und ihm die Situation schildern?
Hinzu kommt: Die Klingelanlage ist defekt. Der Vermieter sagt, eine Reperatur wäre zu teuer und sei nicht geplant. Das Haus ist ziemlich marode, muss ich dazu sagen. Meinen Briefkasten habe ich natürlich mit meinem Namensschild versehen.

Ggf. zusätzlich meine Zimmertür mit Namensschild und ggf. Handynr. beschriften?

Hat sonst noch jemand Vorschläge?
Bin extra für den Antritt zur Beruflichen Rehabilitation umgezogen. Eine Wohnung zu finden ist und war hier in der Region enorm schwer, weswegen ich im Grunde mit der neuen Unterkunft recht zufrieden bin. Einen Umzug kann ich mir als Sozialhilfeempfänger kaum nochmal leisten, auch gesundheitlich.

Ich bitte um Verständnis und danke im Voraus.

Andre.
 
Also aus öffentlichem Raum wie einem Hausflur wird der GV kein Fahrrad mitnehmen. Es muß schon in deinem persönlichen Wohnraum (auch Keller, wenn du einen eigenen hättest) gewesen sein. Also wird er nur in dein Zimmer gehen, die Sachen die sich da befinden, kann er allerdings pfänden, es sei denn ein etwaiger anderer Eigentümer kann das Eigentum nachweisen, zb durch eine auf ihn ausgestellte Rechnung.
Bevor er kommt würde ich aber noch dringend versuchen, mit dem/den Gläubiger/n eine Einigung zu erzielen, zb Ratenzahlung. Eine EV ist der finanzielle Supergau.
Der GV wird seinen Besuch ankündigen, da kannst du anrufen und deine Telefonnummer mitteilen. Bzw. am angekündigten Termin eben draußen vor der Tür auf den GV warten damit er reinkommt.
 
Ja wie gesagt, wenn der Schuldner schriftliche Nachweise hat, daß die Gegenstände jemand anders gehören, wird der GV sie nicht pfänden. Das sind die Vorschriften. Oder welche meinst du?
 
(Was vor den Türen der anderen Mieter steht geht den GV nichts an.)

Das was zum täglichen Leben gebraucht wird darf nicht gepfändet werden.
Dazu gehören auch die Waschmaschine und TV Gerät.
Wenn er schulisch,beruflich oder zum Bewerben genutzt wird auch PC ,Laptop.

Wenn es sich um teure Geräte handelt,kann der Gerichtsvollzieher verlangen,dass
das Gerät verkauft/versteigert und so gegen ein preiswerteres Gerät getauscht wird.

Viel verwertbares wird sich in dem einen Raum des TE nicht befinden.

Nun noch etwas an den Threadersteller.
Es wird für dich bestimmt kein Problem sein zu dem Termin an dem der GV sein
Erscheinen angesagt hat im Haus zu sein.
Du kannst ihn auch anrufen und nachfragen wann er kommen will.
 
Hallo Yukumaus und Gast 23, ich danke für eure Antworten.

Dass er bei mir im Apartement Dinge mitnehmen kann, weiß ich.
Ich weiß auch, was dort üblich ist. Von mir darf er ja auch gerne Sachen mitnehmen.
Ich habe zwar kaum etwas, was er wirklich pfänden wird, aber es sind schließlich meine Schulden.

Nur was ich vermeiden will, ist, dass er die Sachen anderer pfändet.
Die Sache sieht so aus:

Es fängt schonmal damit an, dass ich keine Klingel habe.
Dafür aber einen beschrifteten Briefkasten.
Dass ich mir den Briefkasten mit zwei anderen Personen teile (drei Namensschilder), wird ihn hoffentlich nicht stören, meine an mich adressierte Post wird von den anderen liegengelassen und ich nehme sie mir selbst.

Dann kommt man rein, es gibt etwa 8 Apartements auf 3 Etagen, diese sind alle abgeschlossen, jeder hat einen eigenen, individuellen Schlüssel für sein Apartement.
Was gemeinsam ist:
1 Gemeinschaftliches Treppenhaus.
1 Gemeinschaftsbad, in dem sich eine Waschmaschine befindet, die nicht mir gehört.
1 Dachboden, den ich mir mit einem Etagenmitbewohner teile.
Dort befinden sich eine Waschmaschine, die mir gehört. Und daneben eine nicht mir gehörende zweite Waschmaschine, welche nicht angeschlossen ist. Es kann nämlich nur eine Waschmaschine angeschlossen werden.
Habe mich mit dem Nachbarn geeinigt, dass wir meine benutzen können zusammen.

Jetzt ist halt der Punkt folgender:
Ich stehe zu meinen Schulden. Ich bin nicht jeden Tag zu Hause, da ich gerade in einer Beruflichen Rehabilitation bin. Soweit ich weiß, meldet sich der Gerichtsvollzieher vorher an, und wenn nicht, lässt er eine Nachricht im Briefkasten, dass er da war, und nennt einen Zeitpunkt, wann er wiederkommt.
Für den Termin des (erneuten) Erscheinens würde ich mir natürlich frei nehmen.
Da ich keine Klingel habe, würde ich vor der Haustür auf ihn warten (er nennt hoffentlich eine Uhrzeit, oder?).

Was ich natürlich nicht will, ist, dass er Sachen der anderen mitnimmt.
Ich bin anfang Oktober umgezogen, will jetzt endlich mein Leben nach langer psychischer Erkrankung wieder in den Griff bekommen, da ich jetzt nach einer stationären Therapie wieder halbwegs stabil bin.
Der letzte Umzug war schon sehr stressig, erneut will ich nicht umziehen.

Katastrophal wärs, wenn er z.B. eine fremde Waschmaschine mitnimmt. Oder ein fremdes Fahrrad im Hausflur. Oder die anderen Apartements betreten will.
Das fände ich auch sehr unfair, denn wieso sollte man WG-Bewohner bestrafen, nur weil sie keine "klassische" eigene Wohnung haben.

Natürlich würde ich ihm auch alles so erklären, wie es ist.

Ich rufe übrigens morgen einen Anwalt an, er ist Freund der Familie und berät mich daher kostenlos.
Bislang gings bei uns nur um Behördensachen, wollte ihn aber fragen, wie ich am schnellsten zu einer professionellen Schuldnerberatung komme. Bei der örtlichen Schuldnerberatung der Diakonie erreiche ich keinen, und auf meine E-Mail wurde mir nicht geantwortet. Vielleicht kann ich ja per Beratungsschein einen spezialisierten Anwalt konsultieren. Womöglich weiß ich Ende der Woche mehr. Naja so viel dazu.

Würde mich freuen, wenn ihr mir dazu was sagen könnt. Die Rechtssprechung scheint ja tatsächlich so zu sein, dass er theoretisch alles pfänden könnte, was sich in meinem "Gewahrsam" befindet, also auch Dinge der Anderen.
Bloß wäre es der absolute Supergau für mich, wenn ich aus dem Apartement fliegen würde, weil der Gerichtsvollzieher Gegenstände anderer Bewohner pfändet.

Naja... Danke aufjedenfall für eure Unterstützung.

Gruß,
Andre.
 
Das Eigentum der anderen Mieter befindet sich nicht in deinem Gewahrsam.
Wieso solche Angst ?
Es interessiert deine Wohnung.Oder meinst du der GV rennt durch alle Etagen und
sammelt die Sachen ein, die vor den Wohnungen fremder Leute stehen.
Den wertlosen Regenschirm ? Anderer Leute Fahrrad ?
Der GV interessiert sich nicht einmal für deine Waschmaschine.Auch die darfst du behalten.
 

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