K
kl0306
Gast
Hallo,
mich würde mal interessen, ob bei einer Privatinsolvenz (noch keine Wohlverhaltensperiode in Sicht) die Leistungen von der Agentur für Arbeit (Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, Betrag für Kosten für Unterkunft und Heizung) mit dem monatlichen Lohnanspruch (netto) aus einer Teilzeittätigkeit zusammengerechnet wird und gegebenenfalls ein Minibetrag zur Masse gezahlt werden muss. Bleibt nicht der Betrag für Unterkunft und Heizung außen vor? Die Teilzeittätigkeit ist dem Amt bekannt. Die Monatlichen Lohnzettel sind derzeit dort vorzulegen, da das Entgelt variiert.
Danke.
mich würde mal interessen, ob bei einer Privatinsolvenz (noch keine Wohlverhaltensperiode in Sicht) die Leistungen von der Agentur für Arbeit (Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, Betrag für Kosten für Unterkunft und Heizung) mit dem monatlichen Lohnanspruch (netto) aus einer Teilzeittätigkeit zusammengerechnet wird und gegebenenfalls ein Minibetrag zur Masse gezahlt werden muss. Bleibt nicht der Betrag für Unterkunft und Heizung außen vor? Die Teilzeittätigkeit ist dem Amt bekannt. Die Monatlichen Lohnzettel sind derzeit dort vorzulegen, da das Entgelt variiert.
Danke.