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Pfändbarer Betrag bei SGB II u. Teilzeitjob

K

kl0306

Gast
Hallo,
mich würde mal interessen, ob bei einer Privatinsolvenz (noch keine Wohlverhaltensperiode in Sicht) die Leistungen von der Agentur für Arbeit (Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, Betrag für Kosten für Unterkunft und Heizung) mit dem monatlichen Lohnanspruch (netto) aus einer Teilzeittätigkeit zusammengerechnet wird und gegebenenfalls ein Minibetrag zur Masse gezahlt werden muss. Bleibt nicht der Betrag für Unterkunft und Heizung außen vor? Die Teilzeittätigkeit ist dem Amt bekannt. Die Monatlichen Lohnzettel sind derzeit dort vorzulegen, da das Entgelt variiert.
Danke.
 
G

Gast

Gast
Hallo,
mich würde mal interessen, ob bei einer Privatinsolvenz (noch keine Wohlverhaltensperiode in Sicht) die Leistungen von der Agentur für Arbeit (Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, Betrag für Kosten für Unterkunft und Heizung) mit dem monatlichen Lohnanspruch (netto) aus einer Teilzeittätigkeit zusammengerechnet wird und gegebenenfalls ein Minibetrag zur Masse gezahlt werden muss. Bleibt nicht der Betrag für Unterkunft und Heizung außen vor? Die Teilzeittätigkeit ist dem Amt bekannt. Die Monatlichen Lohnzettel sind derzeit dort vorzulegen, da das Entgelt variiert.
Danke.

Was für Dich wichtig ist, ist die Pfändungsfreigrenze, wie bei jedem anderen bürger auch. Was über diese Grenze hinausgeht, ist weg.

Warum sollst Du besser gestellt sein wie ein Schuldner, der ohne ALG II das gleiche Einkommen aus Arbeit hat wie Du?

Kannst Du das erklären?
 

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