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Petition für den Erhalt des Fond Sexueller Mißbrauch

Silan

Aktives Mitglied
Liebe Fories, vielleicht habt ihr schon gehört oder gelesen, dass der Fond Sexueller Mißbrauch abgewickelt werden soll. Dagegen gibt es eine Petition. Wenn ihr mögt, beteiligt euch daran, dass dieser erhalten wird.


Liebe Grüße
 
Es wird einen "Nachfolger" geben, das Konzept wird derzeit auf die Beine gestellt. Wenn der Fonds ausgelaufen ist, geht es also weiter, unter einem anderen Namen.

Info ist von Donnerstag von meiner Therapeutin, die im Traumanetzwerk aktiv ist.
 
Hallo Ich,
hat deine Therapeutin denn die neuesten Infos? Ich gehe davon aus, dass die letzte Meldung von Fond Sexueller Missbrauch korrekt ist. Da findet sich leider keine Meldung über ein Nachfolgemodell. Dort ist unter der Rubrik ''Aktuelles'' als letzte und neueste Meldung zu lesen:
Zitat

12.03.2025
Änderungen beim Ergänzenden Hilfesystem

Der Bundesrechnungshof hat den Fonds Sexueller Missbrauch geprüft und festgestellt, dass die Praxis der Bewilligung und Auszahlung der Leistungen nicht haushaltsrechtskonform sei. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat das zuständige Bundesfamilienministerium mit einem Beschluss aufgefordert, spätestens zum 1. Januar 2025 alle haushaltsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dementsprechend wurde das Ergänzende Hilfesystem mit dem Beginn des Jahres 2025 neu aufgestellt.
Dem Bundesfamilienministerium ist bewusst, dass die Umstellung der Verfahren mit Herausforderungen und weiteren Belastungen für die Antragstellenden und auch für die im Rahmen der Antragsstellung beratenden Fachstellen verbunden sein können. Ergänzende Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend sind wichtig, um Lücken in den gesetzlichen Sicherungssystemen zu schließen.
Im Ergebnis hat das Bundesfamilienministerium das Ergänzende Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt neu aufgestellt und zum 01. Januar 2025 eine neue Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt in Kraft gesetzt, die maßgeblich vom Bundesfinanzministerium mitbestimmt wurde. Die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben führt in der Praxis zu weniger Flexibilität, dennoch stehen die Hilfen bis Ende 2028 zur Verfügung. Für die Zeit nach dem 31. Dezember 2028 kann das Ergänzende Hilfesystem nach derzeitigem Stand nicht fortgeführt werden.

Zur Richtlinie im Einzelnen:

  • Erstanträge können noch bis zum 31. August 2025 eingereicht werden.
  • Bewilligungen von Erstanträgen werden bis zum 31. Dezember 2025 erteilt.
  • Auszahlungen von bewilligten Leistungen werden bis 31. Dezember 2028 vorgenommen.
  • Das Ergänzende Hilfesystem darf Leistungen nicht mehr für einen unbefristeten Zeitraum bewilligen. Bewilligte Leistungen müssen daher innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der erste begünstigende Bescheid an die antragstellende Person ergeht, abgerechnet werden. Zudem gilt für Antragstellende, die ab dem 1. Januar 2025 erstmals einen bewilligenden Bescheid vom Ergänzenden Hilfesystem erhalten, dass ihnen die Bewilligungssumme (bis zu 10.000 €) in festgelegten Jahrestranchen gewährt wird.
  • Vorauszahlungen sind nicht mehr möglich.
  • Aktuell stehen noch Ausgabemittel bzw. so genannte Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 und folgende zur Verfügung
Zitat ende

Das sind die ganz aktuellen Meldungen. Man kann bis zum 31.08.2025 noch Anträge stellen. Danach ist schluss. Bis zum 31. Dez. 2028 werden die da noch bewilligten Ansprüche ausgezahlt, dann ist auch das abgewickelt. Den Fond gibt es dann nicht mehr. Eine Meldung über die Abwicklung in weiteren Medien waren wir der Bundesregierung leider nicht wert.

Wenn deine Therapeutin aktuellere Infos hat, würden die mich sehr interessieren. Denn genau das was du schreibst was sie sagt, waren die aktuellen Infos bis zum 12.03.2025. Und wir müssen ja erstmal davon ausgehen, dass der FSM die aktuellsten Meldungen über sich selbst mitteilen würde...
Ansonsten wehrt euch dagegen, dass die Bundesregierung sich hier heimlich, still und leise aus der Verantwortung stehlen will.
Vielleicht stellt ja deine Therapeutin fest, dass sie nicht auf dem neuesten Infostand ist und gibt das an ihre Kollegen weiter, damit möglichst viele Menschen noch Gelegenheit haben, diese Petition zu unterschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ich,
hat deine Therapeutin denn die neuesten Infos? Ich gehe davon aus, dass die letzte Meldung von Fond Sexueller Missbrauch korrekt ist. Da findet sich leider keine Meldung über ein Nachfolgemodell. Dort ist unter der Rubrik ''Aktuelles'' als letzte und neueste Meldung zu lesen:
Zitat

12.03.2025
Änderungen beim Ergänzenden Hilfesystem

Der Bundesrechnungshof hat den Fonds Sexueller Missbrauch geprüft und festgestellt, dass die Praxis der Bewilligung und Auszahlung der Leistungen nicht haushaltsrechtskonform sei. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat das zuständige Bundesfamilienministerium mit einem Beschluss aufgefordert, spätestens zum 1. Januar 2025 alle haushaltsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dementsprechend wurde das Ergänzende Hilfesystem mit dem Beginn des Jahres 2025 neu aufgestellt.
Dem Bundesfamilienministerium ist bewusst, dass die Umstellung der Verfahren mit Herausforderungen und weiteren Belastungen für die Antragstellenden und auch für die im Rahmen der Antragsstellung beratenden Fachstellen verbunden sein können. Ergänzende Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend sind wichtig, um Lücken in den gesetzlichen Sicherungssystemen zu schließen.
Im Ergebnis hat das Bundesfamilienministerium das Ergänzende Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt neu aufgestellt und zum 01. Januar 2025 eine neue Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt in Kraft gesetzt, die maßgeblich vom Bundesfinanzministerium mitbestimmt wurde. Die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben führt in der Praxis zu weniger Flexibilität, dennoch stehen die Hilfen bis Ende 2028 zur Verfügung. Für die Zeit nach dem 31. Dezember 2028 kann das Ergänzende Hilfesystem nach derzeitigem Stand nicht fortgeführt werden.

Zur Richtlinie im Einzelnen:

  • Erstanträge können noch bis zum 31. August 2025 eingereicht werden.
  • Bewilligungen von Erstanträgen werden bis zum 31. Dezember 2025 erteilt.
  • Auszahlungen von bewilligten Leistungen werden bis 31. Dezember 2028 vorgenommen.
  • Das Ergänzende Hilfesystem darf Leistungen nicht mehr für einen unbefristeten Zeitraum bewilligen. Bewilligte Leistungen müssen daher innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der erste begünstigende Bescheid an die antragstellende Person ergeht, abgerechnet werden. Zudem gilt für Antragstellende, die ab dem 1. Januar 2025 erstmals einen bewilligenden Bescheid vom Ergänzenden Hilfesystem erhalten, dass ihnen die Bewilligungssumme (bis zu 10.000 €) in festgelegten Jahrestranchen gewährt wird.
  • Vorauszahlungen sind nicht mehr möglich.
  • Aktuell stehen noch Ausgabemittel bzw. so genannte Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 und folgende zur Verfügung
Zitat ende

Das sind die ganz aktuellen Meldungen. Man kann bis zum 31.08.2025 noch Anträge stellen. Danach ist schluss. Bis zum 31. Dez. 2028 werden die da noch bewilligten Ansprüche ausgezahlt, dann ist auch das abgewickelt. Den Fond gibt es dann nicht mehr. Eine Meldung über die Abwicklung in weiteren Medien waren wir der Bundesregierung leider nicht wert.

Wenn deine Therapeutin aktuellere Infos hat, würden die mich sehr interessieren. Denn genau das was du schreibst was sie sagt, waren die aktuellen Infos bis zum 12.03.2025. Und wir müssen ja erstmal davon ausgehen, dass der FSM die aktuellsten Meldungen über sich selbst mitteilen würde...
Ansonsten wehrt euch dagegen, dass die Bundesregierung sich hier heimlich, still und leise aus der Verantwortung stehlen will.
Vielleicht stellt ja deine Therapeutin fest, dass sie nicht auf dem neuesten Infostand ist und gibt das an ihre Kollegen weiter, damit möglichst viele Menschen noch Gelegenheit haben, diese Petition zu unterschreiben.
Der FSM wird eingestellt, es wird aber gerade an anderer Stelle sowas ähnliches aufgebaut, damit es in Kraft treten kann, wenn der FSM ausgelaufen ist.
So meinte ich das.
Also das Nachfolgemodell hat nichts mit dem FSM zu tun, weshalb die auch keine eigene Ankündigung schreiben können.
Woher genau meine Therapeutin die Info hat, weiß ich nicht, da ich den FSM schon vor Jahren genutzt habe.
 
Ich weiß nicht... das wäre in meinen Augen ein guter Grund von entsprechenden Stellen, dass öffentlich zu machen. Passiert aber nicht. Und dss macht in meinen Augen überhaupt keinen Sinn... Stellt sich mir die Frage, warum das so ist...
Ich denke, es kann nicht schaden, die Petition zu unterschreiben... nur für den Fall, dass der Fond doch heimlich still und leise abgewickelt wird.
 
Sowohl der Betroffenrat Sexueller Missbrauch (https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1000), als auch BKSF (https://www.bundeskoordinierung.de/de/article/787.stellungnahme-der-bundeskoordinierung-spezialisierter-fachberatung-bksf.html) incl. vieler Opferverbände, haben zu Abschaffung und das noch kein Nachfolgemodell besteht, dazu Stellung genommen. Die Einschränkungen im Fond sind allerdings bereits seit 2025, so dass viele den Fond jetzt schon nicht mehr in Anspruch nehmen können. Aus der Erfahrung beim FSM (es hat mehrere Jahre gedauert, bis es halbwegs lief, allerdings auch nur mit längeren Wartezeiten) würde ich sagen, wenn ein Nachfolgemodell nahtlos laufen sollte, müsste es bereits bestehen.

@ Ich: Kannst du deine Thera mal fragen, wo Infos zum Nachfolgemodell stehen? Wenigstens per 13.03.2025 wurde vom Betroffenrat noch geschrieben, dass noch kein Nachfolgemodell nahtlos anschließen kann. Damit es nahtlos anschließt müsste es schon in den nächsten Monaten fertiggestellt sein, damit es auch nahtlos zum 01.09.2025 anknüpfen kann. Eigentlich bräuchte es dies jetzt schon, damit auch Betroffene, welche die erschwerten Bedingung (z.B. Vorleistungen) nicht leisten können, wenigstens niedrigeschwellige Hilfen erhalten können.


Laut Eckiger Tisch, vor 3 Tagen, fordert die UKSM bis jetzt nur ein Nachfolgemodell. Wenn ich es richtig verstehe, steht damit noch in den Sternen ob überhaupt eins geplant ist.

Wobei es sich dabei nur um die Informationen handelt, die im Internet veröffentlich wurden. Wenn deine Therapeutin im Traumanetzwerk ist, stehen da evtl. noch genauere Hintergrundangaben.
 
Meine Therapeutin ist 3 Wochen im Urlaub. Wenn ich dran denke, werde ich sie aber im nächsten Termin fragen und euch hier berichten.
 
Anträge beim Fond sexueller Missbrauch werden nur noch bearbeitet, soweit sie vor dem 19.03.2025 gestellt wurden. Diese sollen bis zum 31.12.2025 beschieden werden. Es kann nur soviel ausbezahlt werden, wie im Haushaltsplan vorgesehen ist. Wie lange noch ausgezahlt wird ist ungewiss.

Laut Koalitionsvertrag Zeile 3188
"Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort. "

Ich meine das Ende war bereits bevor der Koaltitionsvertrag geschrieben wurde, beschlossen. Allerdings bestand damit die Hoffnung, dass die Politik noch etwas ändert. Ich hoffe es gibt noch eine Möglichkeit, die Politik dazu zu bewegen, dass sie sich an den Koalitionsvertrag Zeile 3188 hält.
 

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