R
Rumborak
Gast
Hallo ihr Alle,
ich möchte eine Petition beim Bundestag einreichen. Ich möchte euch bitten mit mir diese Petition genauer auszuarbeiten:
Besonderer Schutz von Kleinkindern/kindgerechtes Aufwachsen. Dieser Schuzt sollte umfassen: Eine ärztliche Anschauung des Kindes sowie ein mindestens Einstündiges Gespräch mit einer/m Kinderpsychlogin/en welches alle 3 Monate stattzufinden hat. Zeltlager, Besuch eines Biobauernhofes. Schüleruniform.
Ein Kind ist der Gesellschaft hilflos ausgeliefert, im Besonderen dann wenn Misshandlung oder Missbrauch durch die Eltern/Familie geschieht. Weiter ist hier Mobbing in Schulen etc zu beachten. Um diesem Entgegenzuwirken und das Kind zu schützen ist eine beständige Kontrolle durch fachlich versierte Personen wie Ärzte/Psychologen Notwendig. Eine entsprechende Auflistung der Kinder ist von den zuständigen Jugendämtern zu erstellen und die Untersuchungen zu kontrollieren. Ärzte/Psychologen müssen eine erfolgte Untersuchung mit dem Ergebnis der Untersuchung an das Jugendamt Mitteilen wenn die Untersuchung Auffälligkeiten zeigt. Die Eltern müssen im Quartal mindestens 2 verschiedene Kinderärtze mit dem Kind aufsuchen wodurch eine evtlle. Mitttäterschaft durch Kinderärzte weitgehend Unterbunden wird. Ein Belangen der Eltern ist bei Verstoss durchzuführen welches bei einem Verstoss mit einer Verwarung zu belangen wäre, bei einem zweiten Verstoss mit einer Geldstrafe und bei einem dritten Verstoss mit einer Haftstrafe der Eltern.
Nur so kann der Staat dem Kind garantieren das es vor Missbrauch/-Handlung durch die gesamte Kindheit hindurch geschützt ist.
Weiter muß jedem Kind garantiert werden während seiner Kindheit die Natur kennengelernt zu haben. So ist jedem Kind durch den Staat in mindestens allen 5 Jahren ein 3wöchiges Zeltlager mitsamt einem Besuch eines Bauernhofes biologischer Belandwirtung zu garantieren sowie die Kosten zu übernehmen. Dieses muß mindestens 2 mal während der Kindheit des Kindes stattfinden. Entsprechende Zeltlager sind durch den Staat einzurichten wobei hier immer mindestens 2 fachlich ausgebildete Aufsichtspersonen sowie Hilfspersonal, im Besonderen Hilfspersonal welches sich fachlich ausbilden lässt, die Kinder beaufsichtigen. In dem Falle das das Einkommen der Eltern eine Grenze von ca 2.500 € übersteigt sind die Kosten von den Eltern an den Staat zurückzuerstatten. Im Falle das das Einkommen der Eltern eine Grenze von ca. 2.500 € unterschreitet sind die Kosten vom Staat vollständig zu übernehmen.
Weiter darf der Schuzt von Kindern nicht für Wahlkampfzwecke genutzt werden!
Weiter ist eine Schüleruniform einzuführen. An einer Schüleruniform sollte eindeutig zu erkennen sein das es sich um eine/n Schlüler/n handelt. Diese Uniform hat Reflektoren um das Kind in der Dunkelheit im Strassenverkehr zu schützen. Diese Schüleruniform sollte bundesweit eindeutige identifizierbare Merkmale besitzen. Diese Schüleruniform sollte über eine Notfallfunkfunktion verfügen welche durch das Kind durch das gleichzeitige drücken zweier Knöpfe zu aktivieren ist wobei dieses Signal für die Dauer von mindestens 3 Stunden aktiv bleibt und nur durch einen spezeille für dei Polizei zu entwickelnden Schlüssel Abstellbar sein darf. Jede einzelne Notfallfunkfunktion sollte über eine eindeutig zu identifizierbare, jedem einzelnem Kind eindeutig zuzuordnende, Funkcodierung verfügen. Diese Notfallfunkfunktion darf von jedem Kind welches sich in Not befindet aktiviert werden. Jedes Kind ist im ersten Schuljahr über die Funktion/weise intensiv aufzuklären sowie darüber aufzuklären wann ein Notfall eintritt. Das aktivieren darf nicht durch die Begrenzung der Schulzeit begrenzt werden sondern darf von dem Kind jederzeit und allenortes im Falle der Not aktiviert werden. Jedes Polizeifahrzeug/-station ist mit einem Ortungsgerät auszustatten.
Die Notfallfunkfuntion ist alle 3 Monate von der Polizei auf Funktion zu Überprüfen so das die dauerhafte Funktion sichergestellt ist. Die Polizei soll hierzu alle 3 Monate die Schulen aufsuchen. Die Notfallfunkfunktion ist nur dann aktiv und ortbar wenn sie durch das Kind aktiviert wird so das es sich frei und unkontrolliert durch Staat/Eltern/Behörden bewegen kann um seine Kindheit frei Ausleben zu können.
Jedes Kind soll weiter Notfallfunkfunktion für die Freizeit verfügen.
Die Schüleruniform soll aus mindestens zwei verschiedene von dem/r Schüler/in frei kombinierbare Bekleindungstypen bestehen, Sommer- sowie Winterbekleidung.
Die Kosten für die Schüleruniform ist in erster Linie vom Staat zu übernehmen und wird entsprechend wie oben dem Verdienst nach von den Eltern zurückzuerstattet.
Bitte seid so Nett und unterlasst Komantare die Nichts zum Thema beitragen so das es Übersichtlich bleibt! Danke sehr!
LG rumborak
ich möchte eine Petition beim Bundestag einreichen. Ich möchte euch bitten mit mir diese Petition genauer auszuarbeiten:
Besonderer Schutz von Kleinkindern/kindgerechtes Aufwachsen. Dieser Schuzt sollte umfassen: Eine ärztliche Anschauung des Kindes sowie ein mindestens Einstündiges Gespräch mit einer/m Kinderpsychlogin/en welches alle 3 Monate stattzufinden hat. Zeltlager, Besuch eines Biobauernhofes. Schüleruniform.
Ein Kind ist der Gesellschaft hilflos ausgeliefert, im Besonderen dann wenn Misshandlung oder Missbrauch durch die Eltern/Familie geschieht. Weiter ist hier Mobbing in Schulen etc zu beachten. Um diesem Entgegenzuwirken und das Kind zu schützen ist eine beständige Kontrolle durch fachlich versierte Personen wie Ärzte/Psychologen Notwendig. Eine entsprechende Auflistung der Kinder ist von den zuständigen Jugendämtern zu erstellen und die Untersuchungen zu kontrollieren. Ärzte/Psychologen müssen eine erfolgte Untersuchung mit dem Ergebnis der Untersuchung an das Jugendamt Mitteilen wenn die Untersuchung Auffälligkeiten zeigt. Die Eltern müssen im Quartal mindestens 2 verschiedene Kinderärtze mit dem Kind aufsuchen wodurch eine evtlle. Mitttäterschaft durch Kinderärzte weitgehend Unterbunden wird. Ein Belangen der Eltern ist bei Verstoss durchzuführen welches bei einem Verstoss mit einer Verwarung zu belangen wäre, bei einem zweiten Verstoss mit einer Geldstrafe und bei einem dritten Verstoss mit einer Haftstrafe der Eltern.
Nur so kann der Staat dem Kind garantieren das es vor Missbrauch/-Handlung durch die gesamte Kindheit hindurch geschützt ist.
Weiter muß jedem Kind garantiert werden während seiner Kindheit die Natur kennengelernt zu haben. So ist jedem Kind durch den Staat in mindestens allen 5 Jahren ein 3wöchiges Zeltlager mitsamt einem Besuch eines Bauernhofes biologischer Belandwirtung zu garantieren sowie die Kosten zu übernehmen. Dieses muß mindestens 2 mal während der Kindheit des Kindes stattfinden. Entsprechende Zeltlager sind durch den Staat einzurichten wobei hier immer mindestens 2 fachlich ausgebildete Aufsichtspersonen sowie Hilfspersonal, im Besonderen Hilfspersonal welches sich fachlich ausbilden lässt, die Kinder beaufsichtigen. In dem Falle das das Einkommen der Eltern eine Grenze von ca 2.500 € übersteigt sind die Kosten von den Eltern an den Staat zurückzuerstatten. Im Falle das das Einkommen der Eltern eine Grenze von ca. 2.500 € unterschreitet sind die Kosten vom Staat vollständig zu übernehmen.
Weiter darf der Schuzt von Kindern nicht für Wahlkampfzwecke genutzt werden!
Weiter ist eine Schüleruniform einzuführen. An einer Schüleruniform sollte eindeutig zu erkennen sein das es sich um eine/n Schlüler/n handelt. Diese Uniform hat Reflektoren um das Kind in der Dunkelheit im Strassenverkehr zu schützen. Diese Schüleruniform sollte bundesweit eindeutige identifizierbare Merkmale besitzen. Diese Schüleruniform sollte über eine Notfallfunkfunktion verfügen welche durch das Kind durch das gleichzeitige drücken zweier Knöpfe zu aktivieren ist wobei dieses Signal für die Dauer von mindestens 3 Stunden aktiv bleibt und nur durch einen spezeille für dei Polizei zu entwickelnden Schlüssel Abstellbar sein darf. Jede einzelne Notfallfunkfunktion sollte über eine eindeutig zu identifizierbare, jedem einzelnem Kind eindeutig zuzuordnende, Funkcodierung verfügen. Diese Notfallfunkfunktion darf von jedem Kind welches sich in Not befindet aktiviert werden. Jedes Kind ist im ersten Schuljahr über die Funktion/weise intensiv aufzuklären sowie darüber aufzuklären wann ein Notfall eintritt. Das aktivieren darf nicht durch die Begrenzung der Schulzeit begrenzt werden sondern darf von dem Kind jederzeit und allenortes im Falle der Not aktiviert werden. Jedes Polizeifahrzeug/-station ist mit einem Ortungsgerät auszustatten.
Die Notfallfunkfuntion ist alle 3 Monate von der Polizei auf Funktion zu Überprüfen so das die dauerhafte Funktion sichergestellt ist. Die Polizei soll hierzu alle 3 Monate die Schulen aufsuchen. Die Notfallfunkfunktion ist nur dann aktiv und ortbar wenn sie durch das Kind aktiviert wird so das es sich frei und unkontrolliert durch Staat/Eltern/Behörden bewegen kann um seine Kindheit frei Ausleben zu können.
Jedes Kind soll weiter Notfallfunkfunktion für die Freizeit verfügen.
Die Schüleruniform soll aus mindestens zwei verschiedene von dem/r Schüler/in frei kombinierbare Bekleindungstypen bestehen, Sommer- sowie Winterbekleidung.
Die Kosten für die Schüleruniform ist in erster Linie vom Staat zu übernehmen und wird entsprechend wie oben dem Verdienst nach von den Eltern zurückzuerstattet.
Bitte seid so Nett und unterlasst Komantare die Nichts zum Thema beitragen so das es Übersichtlich bleibt! Danke sehr!
LG rumborak
Zuletzt bearbeitet: